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GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

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Polizeigesetze

„Ich weiß, was es mit meinen Mandant*innen macht, wenn sie wissen, dass ihre persönlichsten Gedanken und Gespräche mitgehört wurden.“

18. November 2020 by Daniela Turß

Die Rechtsanwältin Britta Eder klagt mit uns gegen das Hamburgische Polizei- und Verfassungsschutzgesetz. Wir haben mit ihr darüber gesprochen, warum sie vor Gericht geht und was sie sich davon erhofft.

GFF: Liebe Britta. Danke, dass du dir Zeit nimmst. Vielleicht steigen wir damit ein, dass du kurz von dir erzählst.

Britta: Ich arbeite seit mehr als 15 Jahren als Strafverteidigerin in Hamburg und verteidige Menschen mit unterschiedlichen persönlichen und sozialen Hintergründen. Oft sind sie mit den verschiedensten strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Mein Fokus liegt explizit auf politischen Strafverfahren. Ich vertrete Menschen, die sich selbst linken, marxistisch-leninistischen oder fortschrittlich definierten Gruppierungen zurechnen. Aber auch Anarchist*innen oder Menschen, denen die Mitgliedschaft in der PKK vorgeworfen wird. Nebenbei bin ich in der Menschenrechtsarbeit aktiv und unterstütze Anwaltliche Notdienststrukturen, die anlässlich von Großereignissen wie dem G20-Gipfel in Hamburg agieren.

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GFF: Du bist Teil einer Gruppe von Menschen, die gegen das Hamburgische Polizei- und Verfassungsschutzgesetz klagen. Was motiviert Dich, vor Gericht zu gehen?

Britta: Als Rechtsanwältin und als Mitglied des Republikanische Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. sehe ich mich nicht nur als Vertreterin der jeweils individuellen Interessen meiner Mandant*innen. Ich verstehe mich auch selbst als politisch handelndes Subjekt. Für mich ist es gerade in Zeiten, in denen in vielen Ländern die Tendenzen und Sympathien für autokratische und teilweise sogar faschistische Gesellschaftsformen wachsen, zwingend notwendig, sich für eine fortschrittliche Gesellschaft zu engagieren. Und ich tue das auf juristischem Weg. Staatliches Handeln greift oft massiv in die Grundrechte der Menschen ein. Ich finde, dem müssen Grenzen gesetzt werden.

GFF: Warum ist das Gesetz aus Deiner Perspektive gefährlich – und für wen?

Britta: Diese Gesetze sind für uns alle gefährlich, weil sie Polizei und Geheimdiensten immer weitergehende Eingriffsbefugnisse in die Privatsphäre unzähliger Menschen erlauben. Und das weitgehend ohne effektive Kontrollmechanismen durch Justiz oder das Parlament. Dabei hätte sich gerade vor dem Hintergrund der aus zahlreichen Geheimdienstskandalen bekannten Befunde aufgedrängt, von Seiten des Gesetzgebers Restriktionen festzuschreiben. Ich denke hier zum Beispiel an den sogenannten NSU.

GFF: Was ist Deiner Meinung nach bei der Neuverhandlung des Hamburgischen Polizei- und Verfassungsschutzgesetzes schiefgelaufen?

Britta: Ich hatte gehofft, dass der Gesetzgebungsprozess in Hamburg dafür genutzt worden wäre, eine kritische Auseinandersetzung mit der Institution des Verfassungsschutzes und dessen an rechtsstaatlichen Maßstäben gemessenen oft fragwürdigen Arbeitspraxis zu führen. Stattdessen ist durch gänzlich neue Ermächtigungsnormen und Befugnisse ein noch weitergehendes geheimdienstliches Agieren ermöglicht worden.

GFF: Wie wirken sich die Hamburger Gesetze auf deine Arbeit aus?

Britta: Für mich bedeutet das oftmals erheblich verkomplizierte Arbeitsabläufe. Ich kann meinen Job als Strafverteidigerin nur gut machen, wenn ich ein Vertrauensverhältnis zu meinen Mandant*innen aufbauen und ihnen einen sicheren Gesprächsrahmen bieten kann. Es ist wichtig, dass sie mit mir über Dinge sprechen können, ohne Angst haben zu müssen, dass ihnen daraus Nachteile entstehen. Deshalb muss ich Mandant*innen und auch Verwandte von z.B. inhaftierten Mandant*innen direkt treffen anstatt per Telefon, E-Mail oder Messenger zu kommunizieren. Das ist gerade für Menschen, für die es ihr erster Kontakt mit Polizei und Strafjustiz ist, oft schwer zu verstehen.

GFF: Was für Erfahrungen mit behördlicher Überwachung hast Du selbst gemacht?

Britta: In einem meiner ersten Verfahren wurde Antifaschist*innen vorgeworfen, Anschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr verübt und eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben. Einer der Betroffenen wandte sich an mich, weil er unter seinem Fahrzeug einen Peilsender zur Ortung und Innenraumüberwachung des Fahrzeugs gefunden hatte. Im Rahmen der späteren Akteneinsicht wurde dann festgestellt, dass dieses erste Treffen mit mir nicht nur visuell, sondern auch teilweise akustisch überwacht wurde. Außerdem wurden Verteidigertelefonate zwischen mir und Mandant*innen abgehört und in der Akte auch ausdrücklich ausgewertet und verschriftlicht. Das Verfahren wurde nach mehr als einjähriger Überwachung der Betroffenen eingestellt.

GFF: Wie haben Deine Mandant*innen regiert?

Britta: Die waren natürlich genauso schockiert wie ich. Als Anwältin mache ich immer wieder die Erfahrung, was für gravierende Auswirkungen eine solche umfassende Überwachung auf meine Mandant*innen hat. Was es mit Menschen macht, wenn sie wissen, dass ihre persönlichsten Gedanken und Gespräche mitgehört wurden.

GFF: Was erhoffst Du Dir von der Klage?

Britta: Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Aufgabe nachkommt und den maßlosen Ausforschungsinteressen von Polizei und Geheimdiensten Grenzen setzt.

Alle Informationen zu unserer Verfassungsbeschwerde:
https://freiheitsrechte.org/verfassungsbeschwerde-polizei-verfassungsschutzgesetz-hh

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Filed Under: Polizeigesetze, Staatstrojaner

“Wenn Polizei und Geheimdienste mitlesen, können wir keinen Quellenschutz mehr gewährleisten.”

18. November 2020 by Daniela Turß

Die Hamburger Journalist*innen Katharina Schipkowski und Sebastian Friedrich klagen mit uns gegen das Hamburgische Polizei- und Verfassungsschutzgesetz. Wir haben mit ihnen darüber gesprochen, warum sie vor Gericht geht und was sie sich davon erhofft.

GFF: Hallo Katharina, hallo Sebastian. Schön, dass ihr euch Zeit nehmt. Steigen wir damit ein wer ihr seid und was ihr macht.

Sebastian: Ich arbeite als freier Journalist für Print, Radio und Fernsehen, unter anderem für den NDR. Dabei interessiere ich mich für Arbeitsverhältnisse, die Entwicklung der politischen Linken und beschäftige mich außerdem seit Jahren schwerpunktmäßig mit dem Aufstieg der extremen Rechten in Deutschland.

Katharina: Ich arbeite als Redakteurin und Chefin vom Dienst bei der taz Nord. Thematisch fokussiere ich mich auf Innenpolitik, Stadtentwicklung, soziale Bewegungen und Klimaproteste.

Portrait von Katharina Schipkowski, taz-Redakteurin
Die taz-Redakteurin Katharina Schipkowski klagt mit der GFF gegen das Hamburger Polizei- und Verfassungsschutzgesetz. Foto: Miguel Ferraz

GFF: Ihr seid Teil einer Gruppe von Menschen, die gegen das Hamburgische Polizei- und Verfassungsschutzgesetz klagen. Was motiviert Euch, vor Gericht zu gehen?

Katharina: Hamburg ist bundesweite Vorreiterin in Sachen Überwachung und schießt damit über den verfassungsrechtlichen Rahmen hinaus. Und als Journalistin bin ich von den Gesetzesnovellen direkt betroffen.

Sebastian: Ich bin auch in meiner Arbeit betroffen, halte aber die zunehmende Überwachung durch Polizei und Geheimdienste auch für ein grundsätzliches Problem für uns alle.

GFF: Warum ist das Gesetz aus Eurer Perspektive gefährlich – und für wen?

Katharina: Für die demokratische Öffentlichkeit ist es problematisch, wenn Sicherheitsbehörden immer mehr im Dunkeln operieren. Der Verfassungsschutz ist auch von parlamentarischer Seite schwer zu kontrollieren. Wenn die Grenzen zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeit zunehmend verschwimmen, rückt auch die Polizeiarbeit in einen immer weniger kontrollierbaren Bereich.

Sebastian: Außerdem behindern die zunehmenden Eingriffsmöglichkeiten des Staates die Arbeit von Journalist*innen. Gerade wenn ich über Themen wie die militante Rechte schreibe, bin ich auf Informationen von linken Aktivist*innen, etwa aus der Antifa-Bewegung, angewiesen. Durch den Geheimdiensttrojaner ist der für meinen Beruf so wichtige Informantenschutz aber gefährdet.

Katharina: Das stimmt. Es wird zunehmend schwieriger, den Quellenschutz zu gewährleisten, wenn Polizei und Geheimdienste auf Endgeräten mitlesen. Das erhöht den Aufwand für diese journalistische Selbstverständlichkeit immens.

Portrait von Sebastian Friedrich, freier Journalist
Der freie Journalist Sebastian Friedrich geht mit der GFF gegen den Geheimdiensttrojaner vor Gericht. Foto: Lidija Delovska

GFF: Welche Erfahrungen mit behördlicher Überwachung habt ihr selbst gemacht?

Sebastian: Ich gehörte zu jenen Journalist*innen, denen beim G-20-Gipfel in Hamburg 2017 die Akkreditierung entzogen wurden. Weil ich gemeinsam mit anderen Betroffenen und mit Unterstützung von Verdi dagegen juristisch vorgegangen bin, kam heraus, dass das Bundespresseamt aufgrund von sehr vagen Informationen des Berliner Verfassungsschutzes in mir einen potenziellen Gefährder für den G-20-Gipfel gesehen hat. Seitdem greifen extrem rechte oder rechtskonservative Politiker und Publizisten den Entzug meiner Akkreditierung immer wieder auf und versuchen mich und meine journalistische Arbeit so zu diskreditieren.

Katharina: Bei mir kam es auch im Zusammenhang mit meiner Arbeit zu Überwachung. Das LKA Hamburg hat mich vor fast vier Jahren als Zeugin vorgeladen, weil ich ein Interview geführt habe. Ich bin der Einladung nicht nachgekommen, finde es aber bedenklich, dass die Polizei versucht hat, den Quellenschutz und die Pressefreiheit auszuhebeln. Diese Daten speichert die Polizei heute immer noch über mich.

GFF: Wie versucht Ihr aktuell, Euch und Eure Kontakte zu schützen? Ergreift Ihr bestimmte Maßnahmen?

Sebastian: Mit vielen Kontakten ist eine offene Kommunikation per Telefon oder Messenger-Dienste nicht möglich, weil man befürchten muss, dass mitgelesen oder mitgehört wird. Mit dem Geheimdiensttrojaner sind nun selbst verschlüsselte Mails oder Messenger-Nachrichten nicht mehr sicher. Das erschwert die Arbeit massiv – gerade bei der Recherche zur militanten Rechten oder Rechtsterrorismus, wo Informant*innen aus dem Antifa-Bereich verständlicherweise besonders vorsichtig sein müssen.

Katharina: Das geht mir auch so. Ich versuche so oft es geht verschlüsselte Kommunikationswege zu benutzen und nicht am Telefon zu besprechen, was man auch im persönlichen Kontakt klären kann.

GFF: Was erhofft ihr euch von der Klage?

Katharina: Ich persönlich hoffe, dass die immer weitergehende Ausweitung polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse gestoppt wird. Beim Verfassungsschutz sind nicht mehr Befugnisse, sondern eine stärkere Kontrolle der Behörde gefragt.

Sebastian: Es ist wichtig, dass wir dafür kämpfen, dass Grundrechte wie unsere Pressefreiheit nicht weiter eingeschränkt werden. Besonders in einer Zeit, in der Grundrechte von vielen Seiten angegriffen werden: von rechts und von einer Politik, der Wirtschaftsinteressen wichtiger sind als Menschenrechte.

Alle Informationen zu unserer Verfassungsbeschwerde:
https://freiheitsrechte.org/verfassungsbeschwerde-polizei-verfassungsschutzgesetz-hh

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Filed Under: Polizeigesetze, Staatstrojaner

Trojaner für den Verfassungsschutz, Big-Data-Werkzeuge für die Polizei

18. November 2020 by Daniela Turß

Überwachungskameras
“Big Brother Is Watching You” von credit_00, lizensiert unter CC BY-ND 2.0

Im November 2020 haben wir Verfassungsbeschwerde gegen Änderungen der Hamburgischen Gesetze zum Verfassungsschutz und zur Datenverarbeitung durch die Polizei eingelegt – gemeinsam mit der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union, der Humanistischen Union Hamburg, den Kritischen Jurastudierenden Hamburg und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen. Die Beschwerde richtet sich gegen den Einsatz von Trojanern durch das Landesamt für Verfassungsschutz sowie gegen die Möglichkeit der Polizei, mittels Algorithmen Persönlichkeitsprofile von Menschen zu erstellen.

  • “Wenn Polizei und Geheimdienste mitlesen, können wir keinen Quellenschutz mehr gewährleisten.” Gespräch mit den Kläger*innen Katharina Schipkowski und Sebastian Friedrich, Journalist*innen
  • “Ich weiß, was es mit meinen Mandant*innen macht, wenn sie wissen, dass ihre persönlichsten Gedanken und Gespräche mitgehört wurden.” Gespräch mit der Klägerin Britta Eder, Rechtsanwältin

Das Verfahren steht in einem bundespolitischen Zusammenhang: Die Große Koalition strebt kurzfristig eine Reform des Artikel 10-Gesetzes an. Nach der Polizei sollen nun auch alle Geheimdienste in Deutschland das schärfste Überwachungsinstrument verwenden dürfen, das dem Staat zur Verfügung steht: Trojaner. Die geplante Reform des Artikel 10-Gesetzes leidet an den gleichen Mängeln wie das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz. Unsere Beschwerde gegen das Hamburger Gesetz ist damit ein Musterverfahren für die Reform auf Bundesebene.

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Geheimdiensttrojaner ist verfassungswidrig

Screenshot von YouTube-Video
Verfahrenskoordinator Bijan Moini erläutert auf YouTube: Geheimdiensttrojaner sind gefährlich und in der Hamburger Form verfassungswidrig

Nach einer Gesetzesänderung im April 2020 darf sich das Hamburger Amt für Verfassungsschutz ohne Gerichtsbeschluss oder ähnliche Vorab-Kontrolle in Geräte bestimmter Personen hacken (§ 8 Abs. 12 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes). Das gefährdet die vertrauliche Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern wie Anwält*innen und Journalist*innen und damit die Pressefreiheit, das Telekommunikationsgeheimnis und das sogenannte IT-Grundrecht (Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme).

Trojaner in Händen von Geheimdiensten sind verfassungswidrig, wenn ihr Einsatz nicht streng begrenzt wird, nicht von einem Gericht genehmigt werden muss und nicht gewährleistet ist, dass der Staat keine Sicherheitslücken in IT-System aufrechterhält, die auch für völlig Unbescholtene brandgefährlich werden können (s. dazu unsere Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner-Einsatz nach der StPO).

Insbesondere haben wir in unserem Verfahren gegen die Auslandsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten, dass das Kontrollregime der heimlichen Überwachungsmaßnahmen deutlich ausgebaut werden muss. Das lässt sich erst recht auf die Inlandsgeheimdienste übertragen: Deren Überwachungsmaßnahmen können für die Betroffenen noch weit gravierendere Folgen haben, weil ein Zugriff durch den Staat viel unmittelbarer droht. Wenn nun in Hamburg die Überwachungsbefugnisse noch erweitert werden, statt erst das Kontrollregime nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts für den BND zu verbessern, ist der Verfassungsverstoß vorprogrammiert.

Gläserner Mensch durch automatisierte Datenanalyse

Unsere Beschwerde richtet sich außerdem gegen § 49 des neuen Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei. Dieser Paragraph gestattet es der Polizei, automatisierte Personenprofile aus einer nicht näher bestimmten Menge an Daten zu erstellen, darunter jedenfalls die Daten aus Polizeidatenbanken und ggf. auch öffentlich verfügbare Daten etwa aus den sozialen Medien. Es ist unklar, von wem alles Profile angefertigt werden können und welche Konsequenzen etwaiger „Beifang“ für die Betroffenen hat, also die Erfassung von Personen, die nicht als gefährlich gelten. Unklar ist auch, für welche Zwecke genau Software eingesetzt werden kann und wie lange die Profile gespeichert werden.

Solche Big-Data-Lösungen, die der umstrittene US-Konzern Palantir der hessischen Polizei bereits erfolgreich angedient hat, gehören rechtsstaatlich deutlich besser eingehegt und kontrolliert als durch die völlig unbestimmte gegenwärtige Regelung.

Journalist*innen, Rechtsanwältin und Aktivistin klagen

Kläger*innen in dem Verfahren sind eine Aktivistin, die Strafverteidigerin Britta Eder und mehrere Journalist*innen, darunter Sebastian Friedrich (freier Journalist, u.a. NDR) und Katharina Schipkowski (taz). Verfasst hat die Beschwerdeschrift Jun.-Prof. Dr. Sebastian Golla (Ruhr-Universität Bochum).

Weitere Informationen

  • Beschwerdeschrift
  • “Wenn Polizei und Geheimdienste mitlesen, können wir keinen Quellenschutz mehr gewährleisten.” Gespräch mit den Kläger*innen Katharina Schipkowski und Sebastian Friedrich, Journalist*innen
  • “Ich weiß, was es mit meinen Mandant*innen macht, wenn sie wissen, dass ihre persönlichsten Gedanken und Gespräche mitgehört wurden.” Gespräch mit der Klägerin Britta Eder, Rechtsanwältin

Pressemitteilungen

  • 23. November 2020 – Verfassungsbeschwerde gegen Trojaner-Einsatz durch Verfassungsschutz und Predicitive-Policing-Befugnisse der Polizei in Hamburg

Weitere GFF-Verfahren gegen staatlichen Trojaner-Einsatz

Die GFF führt bereits mehrere Verfahren gegen polizeirechtliche und strafprozessuale Ermächtigungen zum Einsatz von Trojanern:

  • “Staatstrojaner” in der StPO
  • Bayerisches Verfassungsschutzgesetz
  • Bayerisches Polizeiaufgabengesetz
  • Polizeigesetz Baden-Württemberg
  • Polizeigesetz und Verfassungsschutzgesetz Hessen

Unser Kampf gegen verfassungswidrigen Trojaner-Einsatz braucht viele Freundinnen und Freunde –
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Filed Under: Fälle, Polizeigesetze, Staatstrojaner

Pressemitteilung: GFF-Stellungnahme: Verfassungsrechtlich bedenkliche Vorschriften im Polizeigesetz-Entwurf von Baden-Württemberg

12. May 2020 by Daniela Turß

Berlin, 12. Mai 2020 – Einige der im Entwurf für ein neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg vorgesehenen Regelungen sind nach Einschätzung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) verfassungsrechtlich bedenklich. In einer Stellungnahme an die Landesregierung nennt sie anlasslose Kontrollen bei Veranstaltungen, heimliche Überwachungsmaßnahmen im Vorfeld einer Gefahr und Bodycam-Einsätze in Wohnungen.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Polizei auf Veranstaltungen Personen ohne Anlass kontrollieren und durchsuchen kann. Die entsprechende Vorschrift ist so unbestimmt, dass sie zu wahllosen Grundrechtseingriffen führen könnte – ohne dass die Betroffenen irgendetwas getan haben müssen, was eine Identitätsfeststellung oder Durchsuchung erforderlich machen könnte. „Vermiest man Menschen auf diese Weise einen unbeschwerten Veranstaltungsbesuch, bedarf es dafür sehr guter Gründe“, sagt Bijan Moini, Syndikus der GFF und Ko-Autor der Stellungnahme. „Dass solche Gründe bestehen, stellt der Gesetzentwurf bislang nicht sicher.“

Zudem soll die baden-württembergische Polizei Menschen, die möglicherweise eine Straftat begehen könnten, künftig schneller und einfacher überwachen dürfen. Erforderlich wäre dafür nur, dass aus Sicht der Polizei eine „Straftat mit erheblicher Bedeutung“ droht. Das würde die Voraussetzungen für heimliche Überwachungsmaßnahmen deutlich absenken. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings klargestellt, dass die Polizei nur dann auf einen vagen Verdacht hin überwachen darf, wenn ein Terroranschlag droht, wenn Leib, Leben, Freiheit der Person, Güter der Allgemeinheit oder der Staat selbst gefährdet sind. „Jemanden mit Geheimdienstmethoden zu überwachen, der vielleicht mal einen Meineid begehen könnte, geht deutlich zu weit“, sagt Moini.

Darüber hinaus empfiehlt die GFF, den Einsatz von Bodycams nicht wie vorgesehen auf Wohnungen auszuweiten. „Menschen und ihre Lebensverhältnisse auf Video aufzunehmen, greift tief in das Persönlichkeitsrecht ein“, erklärt Christian Ollig, ehrenamtlicher Mitarbeiter der GFF und der Ko-Autor der Stellungnahme. „Solange die Wirksamkeit von Bodycams fraglich ist, halten wir ihren Einsatz in Wohnungen deshalb für unverhältnismäßig.“

Die baden-württembergische Landesregierung hatte sich auf den Entwurf des neuen Polizeigesetzes Anfang März 2020 nach langen Diskussionen geeinigt. Wann es im Landtag diskutiert und verabschiedet werden soll, ist der GFF nicht bekannt.

Die Stellungnahme sowie weitere Informationen über die Arbeit der GFF zu den Polizeigesetz-Novellen auf Bundes- und Länderebene finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/polizeigesetze/

Weitere Informationen über die GFF finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Daniela Turß, presse@freiheitsrechte.org,
Tel. 030/549 08 10 55 oder 0175/610 2896

Filed Under: Polizeigesetze, Pressemitteilungen

Polizeigesetz und Verfassungsschutzgesetz Hessen

2. July 2019 by Anna Livia Mattes

Die GFF hat gemeinsam mit der Humanistischen Union, den Datenschützern Rhein Main und dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung eine Verfassungsbeschwerde gegen das Hessische Polizeigesetz und Verfassungsschutzgesetz eingelegt. Die Beschwerde richtet sich gegen eine Gesetzesnovelle, welche die Überwachungsbefugnisse von Polizei und Verfassungsschutz massiv ausweitet. In Hessen dürfen die Behörden nun sogenannte Staatstrojaner einsetzen. Mit der Software Hessendata werden personenbezogene Daten zentral und automatisiert ausgewertet. Diese und weitere Änderungen verletzten die Grundrechte aller Bürger*innen und sind verfassungswidrig.

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Hessen folgte 2018 der bundesweiten Entwicklung hin zu schärferen und oft grundrechtswidrigen Polizeigesetzen. Die Gesetzesnovelle vom 4. Juli 2018 gibt der Polizei teils erweiterte, teils neue Möglichkeiten zur Überwachung informationstechnischer Systeme. So wurde die im Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) enthaltene Rechtsgrundlage für die Überwachung laufender Kommunikation (Quellen-TKÜ) erweitert sowie Rechtsgrundlagen für Online-Durchsuchungen und die Nutzung einer Big-Data-Analysesoftware geschaffen.

Hessentrojaner eingeführt

Diese Änderungen gefährden die IT-Sicherheit aller Bürger*innen. Denn Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen erfordern das Aufspielen staatlicher Spähsoftware auf ein Gerät. Dafür werden IT-Sicherheitslücken ausgenutzt. Dies setzt falsche Anreize bei der Polizei: statt Sicherheitslücken den Herstellern zu melden, kann die Polizei diese geheim halten und für Überwachungsmaßnahmen ausnutzen. Dieselben Sicherheitslücken können dann aber auch Cyberkriminelle und ausländische Geheimdienste für Cyberangriffe nutzen. Der sogenannte Hessentrojaner verletzt somit das Grundrecht aller Bürger*innen auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, kurz IT-Grundrecht.

Gläserner Mensch durch Analysesoftware Hessendata

Darüber hinaus ermöglichen Änderungen des HSOG die automatisierte Datenanalyse mit Hilfe der Analysesoftware Hessendata der US-Firma Palantir. In die Datenanalyse fließen große Mengen personenbezogener Daten ein: Aus Polizeidatenbanken, aus der Telefonüberwachung, ausgelesene Handydaten aber auch externe Daten, beispielsweise aus den sozialen Medien oder von anderen Behörden angefragte Daten. Mit der komplexen Datenanalyse will die Polizei Netzwerke und Strukturen durchleuchten, um künftige Straftaten zu verhindern. Wer in den Fokus einer Datenanalyse gerät, wird schnell zum gläsernen Menschen. Von der Analyse als Beifang mitbetroffen sind zudem zahlreiche weitere Personen: Die gleiche Adresse oder der gleiche Fußballverein können schon ausreichen, damit die Software Verbindungslinien zieht.   

Die Schwere des Grundrechtseingriffs erfordert eine konkrete Gefahr. Hessendata darf jedoch bereits im Vorfeld einer konkreten Gefahr zur vorbeugenden Straftatenverhütung eingesetzt werden.

Neue Befugnisse für den Hessischen Verfassungsschutz

Mit der Novelle wurde das auch Hessische Verfassungsschutzgesetz (HSVG) umfassend überarbeitet. Die Voraussetzungen für die Überwachungsmaßnahmen sind viel zu niedrig: Der Verfassungsschutz kann beispielsweise verdeckte Ermittler und V-Leute einsetzen sowie Auskunftsersuche an Verkehrsunternehmen stellen, wenn dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist und ohne, dass eine tatsächliche Gefahrenlage vorliegen muss. Einmal erhobene Daten kann der Verfassungsschutz nahezu voraussetzungslos an andere öffentliche Stellen und an ausländische Regierungen weiterleiten. Betroffene selbst haben nur sehr eingeschränkte Auskunftsrechte darüber, welche Daten über sie erhoben wurden.

Staatlicher Eingriff in Freiheitsrechte

Auch in Hessen geht die Ausdehnung von Polizei- und Verfassungsschutzbefugnissen mit gravierenden Eingriffen in die Freiheitsrechte einher. Für einen ungewissen Gewinn an Sicherheit nimmt die Landesregierung schwerwiegende Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und eine massive Gefährdung von IT-Systemen weltweit in Kauf.

Die Verfassungsbeschwerde wird von sieben Beschwerdeführer*innen vorgebracht. Darunter sind neben dem HU-Regionalvorsitzenden Franz Josef Hanke auch die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, Klaus Landefeld als Vorstandsmitglied des Verbands der Internetwirtschaft eco und DE-CIX Aufsichtsrat sowie Silvia Gingold, Lehrerin in Ruhestand und Tochter des jüdischen Widerstandskämpfers Peter Gingold, die aufgrund ihres antifaschistischen Engagements seit ihrer Jugend unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.

Hintergrundinformationen

  • Beschwerdeschrift, verfasst Prof. Dr. Tobias Singelnstein

Presse

Hier finden Sie unsere aktuelle Pressemitteilung.

Die GFF koordiniert und finanziert mehrere Klagen gegen die Polizeirechtsverschärfungen in den Bundesländern. Mit unseren Partner*innen haben wir bereits Verfassungsbeschwerde  gegen die neuen Polizeigesetze in Bayern und Baden-Württemberg eingereicht.

Unterstützen Sie den Kampf der GFF gegen ausufernde Polizeibefugnisse mit Ihrer Spende!

Filed Under: Fälle, Polizeigesetze

Polizeigesetze

1. April 2019 by Anna Livia Mattes

Polizeirechtsverschärfungen in den Bundesländern: Verfassungsrechtlich bedenklich

In nahezu allen Bundesländern werden derzeit die Polizeigesetze verschärft.

Besonders bedenklich ist die zeitliche Vorverlagerung polizeilicher Eingriffsnormen. Die Polizei muss mittlerweile nicht mehr auf eine „konkrete Gefahr“ warten, um einzuschreiten. Schon wenn die Polizei lediglich annimmt, es könnte sich irgendwann einmal eine gefährliche Situation entwickeln – was sich praktisch immer irgendwie begründen lässt – kann sie vielfältige Eingriffe in Bürgerrechte vornehmen. Damit sind viele polizeiliche Maßnahmen letztlich an keinerlei gerichtlich nachprüfbare Voraussetzungen mehr geknüpft.

Die neuen Polizeigesetze geben der Polizei zudem zusätzliche Instrumente zur heimlichen Überwachung an die Hand. In vielen Bundesländern wurde die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung eingeführt, die eine Ausforschung der IT-Systeme und das Mitlesen und Mithören von Computerkommunikation ermöglichen.  Hierdurch wird in beispielsloser Art und Weise in das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme eingegriffen und zugleich durch die Ausnutzung von Sicherheitslücken die Destabilisierung der allgemeinen IT-Sicherheit in Kauf genommen.

Kämpfen wir gemeinsam gegen Staatstrojaner in Polizeigesetzen!

Aber auch die Verschärfungen der offenen Eingriffsbefugnisse haben es in sich.  Zu den neuen Befugnissen gehören der Einsatz elektronischer Fußfesseln und Bodycams, die Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, die Möglichkeit erweiterter DNA-Analysen, die Ausweitung der Höchstdauer für Ingewahrsamnahmen und die technische Aufrüstung der Polizei (u.a. mit Handgranaten, Elektroschockpistolen und Drohnen).

Unser Ansatz:Verfassungsbeschwerden

Zusammen mit unseren Partner*innen haben wir bereits Verfassungsbeschwerden gegen die neuen Polizeigesetze in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen eingereicht und prüfen derzeit ein Vorgehen gegen die Änderungen im Polizeigesetz und Verfassungsschutzgesetz Hamburg sowie gegen das Sächsische Polizeigesetz. Wir bringen uns zudem zudem kritisch in die Reformdebatten in den weiteren Landesparlamenten ein und planen gegen neue Verschärfungen rechtlich vorzugehen.

Der direkte Weg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ist nur in Bezug auf verdeckte Überwachungsmaßnahmen und besonders gravierende Eingriffsbefugnisse, wie den Einsatz von Handgranaten, eröffnet.  Bei offenen Maßnahmen wie dem verlängerten Gewahrsam oder der Videoüberwachung muss gegen die konkrete Maßnahme geklagt werden – nötigenfalls bis hoch zum Bundesverfassungsgericht. Für solche Klagen sind wir auf geeignete Einzelfälle angewiesen.

Verfassungsbeschwerden

  • Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz in Hessen, verfasst von Prof. Dr. Tobias Singelnstein (2.07.2019)
  • Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz in Baden-Württemberg, verfasst von Prof. Dr. Tobias Singelnstein (7.12.2018)
  • Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz, verfasst von PD Dr. Mathias Hong und Rechtsanwalt Hartmut Wächtler (5.10.2018)

Stellungnahmen

  • Stellungnahme der GFF zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein (September 2020)
  • Stellungnahme der GFF zum Polizeigesetz-Entwurf von Baden-Württemberg (Mai 2020)
  • Stellungnahme von Dr. Ulf Buermeyer (GFF) zu den Entwürfen zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes (9.1.2019)

Hintergrundinformationen

  • Übersicht über die Änderungen der Polizeigesetze in den einzelnen Bundesländern von Amnesty International und der GFF (Stand: 11.11.2019)
  • Übersicht über die durch eine Verfassungsbeschwerde der GFF gerügten Änderungen der Polizeigesetze in den einzelnen Bundesländern (Stand: 11.11.19)

Presse

  • Die Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz war Gegenstand zahlreicher Medienberichte. Hier finden Sie den Pressespiegel.
  • Eine Auswahl der Medienberichte zur Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz in Baden-Württemberg finden Sie hier.

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Bildnachweis: Pixabay License, freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis nötig

Filed Under: Fälle, Polizeigesetze

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