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Zensus

Pressemitteilung: GFF erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Zensus-Testlauf

13. August 2019 by Anna Livia Mattes

GFF erhebt Verfassungsbeschwerde gegen überflüssige und gefährliche Übermittlung von Meldedaten für Zensus-Testlauf

Berlin, 12. August 2019 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die massenweise Übermittlung von Meldedaten im Rahmen eines Testlaufs für den Zensus 2021 eingelegt, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Test im Februar auf einen Eilantrag der GFF hin nicht gestoppt hatte. „Im Eilverfahren hat das Gericht nur die Folgen einer positiven gegen die Folgen einer negativen Entscheidung abgewogen“, sagt Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. „Wir sind davon überzeugt, dass es nun im Hauptsacheverfahren die Zusammenführung für einen bloßen Test von über 82 Millionen Meldedatensätze an einer Stelle für verfassungswidrig erklären wird. Der Staat darf den Datenschutz nicht der Bequemlichkeit opfern.“

Die GFF hat die Verfassungsbeschwerde ebenso wie bereits den Eilantrag in Kooperation mit den Aktivist*innen vom Arbeitskreis Zensus eingereicht. Hierfür ruft sie die Öffentlichkeit wiederum zu Spenden auf, um ihren Einsatz für den Datenschutz finanzieren zu können.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht keine einstweilige Anordnung erließ, werden zwar die Meldedaten bereits im Rahmen des Testlaufs verarbeitet. Aber das Ringen um die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ist noch nicht vorüber. „Die Daten sollen bis zu zwei Jahre zentral gespeichert bleiben“, erklärt Buermeyer. „Im Erfolgsfall können wir das völlig überflüssige Risiko zumindest reduzieren, dass sich Dritte die echten Daten von über 82 Millionen Menschen beschaffen, jedenfalls aber für die Zukunft vergleichbare Testläufe verhindern.“ Über die Verwendung der Daten zu Testzwecken und über den Zensus selbst hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden.

Die Verfassungsbeschwerde hat der Berliner Rechtsanwalt Benjamin Derin formuliert, der auch bereits den Eilantrag eingereicht hatte. Neben dem GFF-Generalsekretär Malte Spitz sind unter den Beschwerdeführern auch Mitglieder des Arbeitskreises Zensus.

Hintergrund

Zehn Jahre nach der letzten Volkszählung ist für das Jahr 2021 wieder ein Zensus geplant. Der Bundestag hat das dafür erlassene „Zensusvorbereitungsgesetz 2021“ im Dezember 2018 äußerst kurzfristig um einen sogenannten „Testlauf“ erweitert und der Zivilgesellschaft so kaum Zeit zur Reaktion gelassen. Der neue Paragraf 9a ZensVorbG 2021 sieht vor, dass die Meldeämter in den Bundesländern dem Statistischen Bundesamt ab dem 13. Januar 2019 binnen vier Wochen zu allen in Deutschland gemeldeten Personen Datensätze mit jeweils 46 persönlichen Angaben (Name, Religionszugehörigkeit, Familienstand usw.) zur Verfügung stellen. Dadurch werden erstmals derart umfangreiche Datensätze von bis zu 82 Millionen Bürgern an einer zentralen Stelle zusammengeführt – ein attraktives Ziel für Angriffe und kriminelle Hacker und ein massiver Verstoß gegen datenschutzrechtliche Grundsätze. Dies gilt umso mehr, als nach der GFF vorliegenden Informationen diese Daten offenbar nicht beim Statistischen Bundesamt selbst vorgehalten werden, sondern bei einem kommerziell tätigen Dritten, dessen Zuverlässigkeit kaum abzuschätzen ist.

Weil der Testlauf so kurz bevorstand war ein Eilantrag dagegen erforderlich. In seiner Entscheidung darüber erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusvorbereitungsgesetz weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre, und lässt sehr deutlich Zweifel an der Erforderlichkeit des Testlaufs erkennen. Das Gericht kommt schließlich allein wegen einer Folgenabwägung dazu, den Testlauf nicht abzubrechen, sondern über die Zulässigkeit erst später zu entscheiden.

„Wenn die Bundesregierung Gesetze wie das zum hoch umstrittenen Zensus so kurzfristig ändern lässt, ist es für die Zivilgesellschaft sehr schwierig, noch zu reagieren“, sagt Buermeyer. „Wir arbeiten aber daran, die Zahl unserer Fördermitglieder soweit zu erhöhen, dass wir beim nächsten Mal keine Zeit durch ein Crowdfunding verlieren, sondern noch mehr Energie in die Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts stecken können.“

Mit dem Testlauf wollen die Behörden die Übermittlungswege und die Qualität der Daten überprüfen sowie die Programme für die Durchführung des Zensus 2021 testen und weiterentwickeln. „Es ist aber nicht akzeptabel, dafür reale Daten zu verwenden, wenn doch die IT-Branche für Tests längst standardmäßig fiktive Daten verwendet“, sagt GFF-Generalsekretär Malte Spitz. „Wenn die Behörden den Versand eines großen Datenvolumens testen wollen, sollen sie einen fiktiven, wenigstens aber einen anonymisierten Datensatz schaffen. Zum Test der Qualität der Daten genügt eine Stichprobe, die Gesamtdatei mit 82 Millionen Bürgerinnen und Bürgern ist nicht nötig.“ Die GFF kritisiert auch, dass die zu übermittelnden Datensätze sensible Informationen wie die Religionszugehörigkeit enthalten.

Für Rückfragen und Interviewanfragen stehen wir Ihnen unter presse@freiheitsrechte.org oder telefonisch unter +49 30 549 08 10 55 zur Verfügung.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, um Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Verfassungsbeschwerden gegen die automatisierte Passbildabfrage und gegen den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern, zuletzt gegen das neue Polizeigesetz in Baden-Württemberg. Zur Finanzierung ihres Einsatzes für die Grundrechte ruft die GFF zu Spenden auf.

Mehr Informationen finden Sie unter freiheitsrechte.org http://www.freiheitsrechte.org/.

Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Hessische Straße 10, D-10115 Berlin Vertreten durch den Vorstand: Dr. Ulf Buermeyer, Dr. Boris Burghardt, Prof. Dr. Nora Markard.
Secretary General: Malte Spitz

Rechtliche Hinweise: https://freiheitsrechte.org/impressum/

Filed Under: Pressemitteilungen, Zensus

Zensus 2021

12. August 2019 by Anna Livia Mattes

GFF erhebt Verfassungsbeschwerde gegen überflüssige und gefährliche Übermittlung von Meldedaten für Zensus-Testlauf

Die GFF hat gemeinsam mit dem Arbeitskreis Zensus Verfassungsbeschwerde gegen die massenweise Übermittlung von Meldedaten im Rahmen eines Testlaufs für den Zensus 2021 eingelegt. Noch nie wurden so umfangreiche Datensätze in einer zentralen Datenbank abrufbar. Für einen Testlauf ist das aber nicht notwendig – und es ist zudem auch gefährlich.

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Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Änderungsgesetz zum Zensusvorbereitungsgesetz 2021. Der Bundestag hatte das Gesetz äußerst kurzfristig im Dezember 2018 um einen groß angelegten „Testlauf“ erweitert, in dem Meldedaten aller Bürger*innen innerhalb von vier Wochen ab dem 13. Januar 2019 dem Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt wurden. Dies sollte der Prüfung der Übermittlungswege und der Qualität der Daten dienen, ist in dem vorgesehen Umfang aber völlig überflüssig. Tatsächlich schafft der Testlauf durch die Hintertür eine beispiellos umfangreiche Datenbank aller Bürger*innen.

Zentral gespeicherte Daten – ein attraktives Ziel für Hacker

Im Rahmen des Testlaufs wurde ein Katalog teils äußerst sensibler Daten wie z.B. Name, Geschlechtsidentität, Familienstand oder Religionszugehörigkeit übermittelt – ohne sie zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Mithilfe sogenannter Ordnungsmerkmale sind außerdem Beziehungen zwischen einzelnen Personen nachvollziehbar, etwa zwischen Ehe- und Lebenspartnern oder Eltern und Kindern. Diese Daten werden von den Meldeämtern an die statistischen Ämter der Länder übermittelt und können vom Statistischen Bundesamt zentral abgerufen werden.

Dadurch werden erstmals derart umfangreiche Datensätze von bis zu 82 Millionen Bürger*innen an einer zentralen Stelle zusammengeführt – ein attraktives Ziel für kriminelle Hacker und ein massiver Verstoß gegen datenschutzrechtliche Grundsätze. Nach der GFF vorliegenden Informationen werden diese Daten offenbar nicht beim Statistischen Bundesamt selbst vorgehalten, sondern bei einem Dritten, dessen Zuverlässigkeit kaum abzuschätzen ist.

Verstoß gegen „Datenschutz-Grundrecht“

Die GFF sieht in dem Vorgehen einen Verstoß gegen das „Datenschutz-Grundrecht“: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht begründete das Bundesverfassungsgericht 1983 in seinem Volkszählungsurteil. Das Gericht setzte dem Staat deutliche Grenzen für die Sammlung und Auswertung der Daten seiner Bürger*innen.

Die vom Staat erhobenen Meldedaten dürfen – auch im Rahmen von Volkszählungen – nur zu den unbedingt notwendigen Zwecken eingesetzt werden. Diese Grenze ist mit dem vorgesehen Testlauf eindeutig überschritten. Der Zweck, Software für den Zensus 2021 zu testen, steht in keinem Verhältnis zu dem Risiko, dass die personenbezogenen Daten von Dritten missbraucht werden.

Insbesondere sind Daten möglichst zu anonymisieren. Für den nun laufenden Test hätte das auch vollkommen genügt. Statt die realen Meldedaten von bis zu 82 Millionen Menschen zu übermitteln, hätten die Behörden zum Test des Versands eines großen Datenvolumens sogar fiktive Daten verwenden können, zum Test der Qualität der Daten würde eine Stichprobe mit realen Daten genügen.

Handlungsbedürfnis verkannt

Um den Testlauf kurzfristig zu stoppen, hatte die GFF bereits im Januar 2019 einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Das Gericht lehnte den Eilantrag jedoch Anfang Februar ab und verkannte das dringende Handlungsbedürfnis für den Datenschutz. Zwar räumte es ein, dass die Erforderlichkeit von Übermittlung und Speicherung der unanonymisierten Realdaten keineswegs abschließend geklärt sei. Dennoch stoppte das Bundesverfassungsgericht nach einer Folgenabwägung den Testlauf nicht.

In seiner Entscheidung über den Eilantrag ließ das Bundesverfassungsgericht jedoch deutliche Zweifel an der Erforderlichkeit des Testlaufs erkennen. So stellte es fest, dass eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusvorbereitungsgesetz weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre.

GFF gegen staatliches Datensammeln

Die Verfassungsbeschwerde zielt nun darauf ab, das überflüssige Risiko zu reduzieren, dass Dritte sich Zugang zu den echten Daten der Bürger*innen verschaffen. Die für den Testlauf bereits gesammelten Meldedaten sollen nämlich bis zu zwei Jahre zentral gespeichert bleiben. Zudem wollen wir vergleichbare Testläufe in Zukunft verhindern.

Die GFF verteidigt die Grund- und Menschenrechte insbesondere gegen staatliche Eingriffe. Die geplante zentrale Datenbank wäre nicht nur ein potenzielles Ziel von Hacker-Angriffen. Es besteht die Gefahr, dass neben dem Statistischen Bundesamt auch andere Behörden Interesse am Zugriff auf diese Daten anmelden. Dieser Schritt in Richtung eines Überwachungsstaats muss daher von vornherein verhindert werden.

Hintergrundinformationen 

  • Die von Rechtsanwalt Benjamin Derin verfasste Beschwerdeschrift finden Sie hier.
  • Den von Rechtsanwalt Benjamin Derin verfassten Eilantrag finden Sie hier.

Presse

Hier finden Sie unsere aktuelle Pressemitteilung.

Weitere Pressemitteilungen:

  • GFF kündigt Verfassungsbeschwerde gegen überflüssige und gefährliche Übermittlung von Meldedaten für Zensus-Testlauf an (7. Februar 2019)
  • GFF stellt Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen überflüssige und gefährliche Übermittlung von Meldedaten für Zensus-Testlauf (10. Januar 2019)

An dieser Stelle finden Sie den Pressespiegel.

Helfen Sie uns, schwere Verstöße gegen den Datenschutz zu verhindern – unterstützen Sie unsere Arbeit mir Ihrer Spende!

Foto: “Hans” auf Pixabay, lizensiert unter CC0.

Filed Under: Fälle, Zensus

Pressespiegel Zensus 2021

29. March 2019 by Anna Livia Mattes

Das Engagement gegen den Zensus 2021 war Gegenstand zahlreicher Medienberichte. Anbei eine Auswahl:

Berichterstattung zum Eilantrag der GFF:

  • Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit dem Zensus 2021, datenschutz notizen vom 19. Februar 2019
  • Volkszählung: Bundesverfassungsgericht lässt Test mit echten Daten vorerst zu, heise online vom 8. Februar 2019
  • Landesdatenschutzbeauftragter kritisiert Zensus-Testlauf, SWR vom 25. Januar 2019
  • Trotz Eilantrag in Karlsruhe: Seehofer schafft zentrale Datenbank aller Bürger, netzpolitik.org vom 18. Januar 2019
  • Zensus Eilantrag in Karlsruhe gegen Testlauf mit echten Meldedaten, heise online vom 11. Januar 2019
  • Volkszählung vor Gericht, taz vom 11. Januar 2019

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Filed Under: Pressespiegel, Zensus

Pressemitteilung: GFF kündigt Verfassungsbeschwerde gegen überflüssige und gefährliche Übermittlung von Meldedaten für Zensus-Testlauf an

7. February 2019 by Anna Livia Mattes

Berlin, 7. Februar 2019 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) kündigt eine Verfassungsbeschwerde gegen die massenweise Übermittlung von Meldedaten im Rahmen eines Testlaufs für den Zensus 2021 an, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Test am Donnerstag auf einen Eilantrag der GFF hin nicht gestoppt hat.

„Es ist sehr bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Einschätzung des erheblichen Risikos nicht teilt, dass sich Angreifer Zugang zu diesem gigantischen Datenschatz verschaffen“, sagt Malte Spitz, Generalsekretär der GFF und einer der Antragsteller. „Aber das Gericht hat im Eilverfahren nur eine Folgenabwägung angestellt und hat fast schon um die Gelegenheit einer späteren Prüfung gebeten, ob für einen bloßen Test tatsächlich die Meldedaten von über 82 Millionen Menschen in Deutschland an einer Stelle zusammengeführt werden dürfen. Wir werden deshalb eine Verfassungsbeschwerde erheben.“

Die GFF plant, die Verfassungsbeschwerde ebenso wie bereits den Eilantrag in Kooperation mit den Aktivist*innen vom Arbeitskreis Zensus einzureichen. Hierfür ruft sie die Öffentlichkeit wiederum zu Spenden auf, um ihren Einsatz für den Datenschutz finanzieren zu können.

Nachdem keine einstweiligen Anordnung des BVerfG ergangen ist, werden nun zwar die Meldedaten im Rahmen des Testlaufs übermittelt, aber das Ringen um die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ist noch nicht vorüber. „Wir wollen nun eine Verfassungsbeschwerde gegen Paragraf 9a des Zensusvorbereitungsgesetzes erheben, weil die Daten zwei Jahre zentral gespeichert bleiben sollen“, erklärt der Vorsitzende der GFF, Dr. Ulf Buermeyer. „Im Erfolgsfall können wir das völlig überflüssige Risiko zumindest reduzieren, dass sich Dritte die echten Daten von über 82 Millionen Menschen beschaffen, jedenfalls aber für die Zukunft vergleichbare Testläufe verhindern.“ Auch über die Verwendung der Daten zu Testzwecken und über den Zensus selbst hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden.

Die Verfassungsbeschwerde wird der Berliner Rechtsanwalt Benjamin Derin formulieren, der auch bereits den Eilantrag eingereicht hatte. Neben dem GFF-Generalsekretär Malte Spitz werden unter den Beschwerdeführern auch Mitglieder des Arbeitskreises Zensus sein.

Hintergrund

Zehn Jahre nach der letzten Volkszählung ist für das Jahr 2021 wieder ein Zensus geplant. Der Bundestag hat das dafür erlassene „Zensusvorbereitungsgesetz 2021“ im Dezember 2018 äußerst kurzfristig um einen sogenannten „Testlauf“ erweitert und der Zivilgesellschaft so kaum Zeit zur Reaktion gelassen. Der neue Paragraf 9a ZensVorbG 2021 sieht vor, dass die Meldeämter in den Bundesländern dem Statistischen Bundesamt ab dem 13. Januar 2019 binnen vier Wochen zu allen in Deutschland gemeldeten Personen Datensätze mit jeweils 46 persönlichen Angaben (Name, Religionszugehörigkeit, Familienstand usw.) zur Verfügung stellen. Dadurch werden erstmals derart umfangreiche Datensätze von bis zu 82 Millionen Bürgern an einer zentralen Stelle zusammengeführt – ein attraktives Ziel für Angriffe und kriminelle Hacker und ein massiver Verstoß gegen datenschutzrechtliche Grundsätze. Dies gilt umso mehr, als nach der GFF vorliegenden Informationen diese Daten offenbar nicht beim Statistischen Bundesamt selber vorgehalten werden, sondern bei einem Dritten, dessen Zuverlässigkeit kaum abzuschätzen ist.

Weil der Testlauf so kurz bevorstand, war ein Eilantrag dagegen erforderlich. In seiner Entscheidung darüber erklärte das Bundesverfassungsgericht nun, dass eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusvorbereitungsgesetz weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre, und lässt sehr deutlich Zweifel an der Erforderlichkeit des Testlaufs erkennen. Das Gericht kommt schließlich allein wegen einer Folgenabwägung dazu, den Zensustestlauf nicht abzubrechen, sondern darüber erst später zu entscheiden.

„Wenn die Bundesregierung Gesetze wie das zum hoch umstrittenen Zensus so kurzfristig ändern lässt, ist es für die Zivilgesellschaft sehr schwierig, noch zu reagieren“, sagt der Vorsitzende der GFF, Dr. Ulf Buermeyer. „Wir arbeiten aber daran, die Zahl unserer Fördermitglieder soweit zu erhöhen, dass wir beim nächsten Mal keine Zeit durch ein Crowdfunding verlieren, sondern noch mehr Energie in die Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts stecken können.“ Auch für das nun anstehende Hauptverfahren gegen den Testlauf, die eigentliche Verfassungsbeschwerde, ruft die GFF zu Spenden auf.

Mit dem Testlauf wollen die Behörden die Übermittlungswege und die Qualität der Daten überprüfen sowie die Programme für die Durchführung des Zensus 2021 testen und weiterentwickeln. „Es ist aber nicht akzeptabel, dafür reale Daten zu verwenden, wenn doch die IT-Branche für Tests längst standardmäßig fiktive Daten verwendet“, sagt GFF-Generalsekretär Malte Spitz weiter. „Wenn die Behörden den Versand eines großen Datenvolumens testen wollen, sollen sie einen fiktiven, wenigstens aber einen anonymisierten Datensatz schaffen. Zum Test der Qualität der Daten genügt eine Stichprobe, die Gesamtdatei mit 82 Millionen Bürgerinnen und Bürgern ist nicht nötig.“

Die GFF kritisiert auch, dass die zu übermittelnden Datensätze sensible Informationen wie die Religionszugehörigkeit enthalten.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Presse-Team zur Verfügung.
E-Mail: presse@freiheitsrechte.org
Telefon: 030 549 08 10 55

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, um die Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt Kläger und Klägerinnen mit Fachjuristen und -juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Verfassungsbeschwerden gegen die automatisierte Passbildabfrage sowie die jüngste Novelle des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes.

Mehr Informationen finden Sie unter freiheitsrechte.org.

Zur Finanzierung ihres Einsatzes für die Grundrechte ruft die GFF zu Spenden auf: https://freiheitsrechte.org/spenden/

Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Hessische Straße 10, D-10115 Berlin

Vertreten durch den Vorstand: Dr. Ulf Buermeyer, Dr. Boris Burghardt, Prof. Dr. Nora Markard.
Secretary General: Malte Spitz
Rechtliche Hinweise: https://freiheitsrechte.org/impressum/

Filed Under: Pressemitteilungen, Zensus

Pressemitteilung: GFF stellt Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen überflüssige und gefährliche Übermittlung von Meldedaten für Zensus-Testlauf

10. January 2019 by Anna Livia Mattes

Berlin, 10. Januar 2019 – Um die massenweise Übermittlung von Meldedaten im Rahmen eines Testlaufs für den Zensus 2021 zu verhindern, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am Donnerstag einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt. „Es ist völlig überflüssig, für einen bloßen Test die Meldedaten von über 82 Millionen Menschen in Deutschland an einer Stelle zusammenführen“, sagt Malte Spitz, Generalsekretär der GFF und einer der Antragsteller. „Der Gesetzgeber ignoriert das erhebliche Risiko, dass sich Angreifer Zugang zu diesem gigantischen Datenschatz verschaffen.“ Der Antrag wurde in Kooperation mit den Aktivist*innen vom Arbeitskreis Zensus eingereicht und mittels Crowdfunding finanziert.

Zehn Jahre nach der letzten Volkszählung ist für das Jahr 2021 wieder ein Zensus geplant. Der Bundestag hat das dafür erlassene „Zensusvorbereitungsgesetz 2021“ im Dezember 2018 kurzfristig um einen Testlauf erweitert. Der neue Paragraf 9a ZensVorbG 2021 sieht nun vor, dass die Meldeämter in den Bundesländern dem Statistischen Bundesamt ab dem 13. Januar 2019 binnen vier Wochen zu allen in Deutschland gemeldeten Personen Datensätze mit jeweils 46 persönlichen Angaben (Name, Religionszugehörigkeit, Familienstand usw.) zur Verfügung stellen. Dadurch würden erstmals derart umfangreiche Datensätze von bis zu 82 Millionen Bürgern an einer zentralen Stelle zusammengeführt – ein attraktives Ziel für Angriffe und kriminelle Hacker und ein massiver Verstoß gegen datenschutzrechtliche Grundsätze.

Mit dem Test wollen die Behörden die Übermittlungswege und die Qualität der Daten überprüfen sowie die Programme für die Durchführung des Zensus 2021 testen und weiterentwickeln. Für diese Zwecke ist eine massenhafte Übermittlung der echten und nicht anonymisierten Meldedaten aller Menschen in Deutschland aber nicht erforderlich. „Es ist inakzeptabel, reale Daten für einen Test zu verwenden, wenn doch der Gebrauch von fiktiven Daten zu Testzwecken in der IT-Branche längst Standard ist“, sagt Spitz weiter. „Wenn die Behörden den Versand eines großen Datenvolumens testen wollen, sollen sie einen fiktiven, wenigstens aber einen anonymisierten Datensatz schaffen. Zum Test der Qualität der Daten genügt eine Stichprobe, die Gesamtdatei mit 82 Millionen Bürgerinnen und Bürgern ist nicht nötig.“ Die GFF kritisiert auch, dass die zu übermittelnden Datensätze sensible Informationen wie die Religionszugehörigkeit oder Ordnungsnummern enthalten. Ordnungsnummern sind Kennziffern, mit denen sich Verknüpfungen zwischen verschiedenen Personen, etwa Ehegatten, herstellen lassen.

Der Eilantrag ist erforderlich, weil die massenweise Datenübermittlung bereits in wenigen Tagen beginnen soll. „Wenn die zentrale Zusammenführung der Daten nicht verhindert wird, ist die damit verbundene Verletzung der Grundrechte der Bürger irreparabel“, sagt der Vorsitzende der GFF, Ulf Buermeyer. „Vor allem besteht dann über die vorgesehene zweijährige Speicherdauer das völlig überflüssige Risiko, dass sich Dritte die echten Daten von über 82 Millionen Menschen beschaffen. Es ist nämlich ganz und gar unklar, wer unter welchen Bedingungen welche Daten wie lange für welche genauen Arbeitsschritte nutzen darf und unter welchen technischen Bedingungen.“ Dieses Risiko abzuwenden wiege schwerer als der Zeitverlust, den eine einstweilige Anordnung zur Unterbindung des Testlaufs mit sich brächte. „Zumindest sollte das Bundesverfassungsgericht Vorgaben für eine datensparsame Anwendung von Paragraf 9a Zensusvorbereitungsgesetz formulieren“, ergänzt Buermeyer. „Wir haben dafür einen Vorschlag in Form eines Hilfsantrags gemacht, wonach der Testlauf mit anonymisierten Daten sowie einer Stichprobe aus echten Meldedaten durchzuführen ist.“

Die beantragte einstweilige Anordnung würde nur für einen beschränkten Zeitraum gelten. Die GFF plant deshalb auch eine Verfassungsbeschwerde gegen Paragraf 9a ZensVorbG 2021, um den Testlauf mit allen deutschen Meldedaten nicht nur vorläufig, sondern endgültig zu verhindern.

Den Eilantrag hat der Berliner Rechtsanwalt Benjamin Derin formuliert und eingereicht. Neben dem GFF-Generalsekretär Malte Spitz sind unter den Antragstellern vier Mitglieder des Arbeitskreises Zensus.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, um Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Verfassungsbeschwerden gegen die automatisierte Passbildabfrage und gegen den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern, zuletzt gegen das neue Polizeigesetz in Baden-Württemberg.

Zur Finanzierung ihres Einsatzes für die Grundrechte ruft die GFF zu Spenden auf: https://freiheitsrechte.org/spenden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter presse@freiheitsrechte.org oder telefonisch unter 030 549 08 10 55 zur Verfügung.

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Vertreten durch den Vorstand: Dr. Ulf Buermeyer, Dr. Boris Burghardt, Prof. Dr. Nora Markard.
Secretary General: Malte Spitz

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