• Skip to primary navigation
  • Skip to content
  • Skip to primary sidebar

GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

Wir verhelfen dem Recht zu seinem Recht

  • Home
  • Aktuelles
  • Unterstützen
  • Fälle
  • Strategie
  • Über die GFF
    • Finanzen und Transparenz
    • Fragen & Antworten (FAQ)
    • Team
    • Mitglieder
    • Netzwerk
    • Veranstaltungen
    • Publikationen
    • Preise und Ehrungen
    • Anlaufstelle für nach § 219a StGB Verfolgte
  • Presse
  • English
    • About GFF
    • Support GFF
    • Mission
    • Strategy
    • Cases
    • Team
    • Network
    • Press
    • Transparency
    • FAQ
  • Jobs
  • Spenden
    • Geldauflagen für den Schutz von Grund- und Menschenrechten
You are here: Home / Geldauflagen für den Schutz von Grund- und Menschenrechten

Geldauflagen für den Schutz von Grund- und Menschenrechten

Geldauflagen für den Schutz von Grund- und Menschenrechten

Als Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt sowie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in einer Finanzbehörde können Sie uns auf besondere Art und Weise unterstützen, indem Sie der Gesellschaft für Freiheitsrechte Geldauflagen zuweisen.

Ihre Zuweisung hilft

  • Grundsatzurteile zu erstreiten, die das deutsche und europäische Recht menschlicher und gerechter machen.
  • Unsere Freiheitsrechte gegen Verletzungen zu verteidigen.
  • Eine schlagkräftige und zugleich unabhängige Organisation für strategische Prozessführung aufzubauen.

Wir informieren Sie umgehend über eingehende Gelder – im Folgenden haben wir alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter geldauflagen@freiheitsrechte.org zur Verfügung.

Allgemeine Informationen

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte ist als gemeinnützige Organisation anerkannt. Unsere Zahlen sind offen und transparent. Sie finden alles zum Thema Finanzen im jährlich veröffentlichten Jahresbericht und unter https://freiheitsrechte.org/transparente-gff.

Verwendung des Geldes
Wir verwenden die Geldauflagen ausschließlich für die in der Satzung vorgesehenen Zwecke. Sollte es beim Status der Gemeinnützigkeit eine Änderung geben, informieren wie Sie umgehend.

Mitteilungspflicht
Es ist für uns selbstverständlich, die zuweisende Behörde zeitnah über den Eingang (oder Nichteingang) zugewiesener Geldauflagen zu informieren und auch anderweitigen Mitteilungspflichten nachzukommen.

Transparente Kontoführung
Wir führen ein separates Bußgeldkonto – ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen.

Höchster Standard beim Schutz von Daten
Wir sind uns bewusst, dass Geldauflagen Vertrauenssache sind. Daher setzen wir auf ein besonders hohes Niveau bei IT-Sicherheit und Datenschutz. Wir hosten alle Systeme in unseren eigenen Räumen, setzen keine externen IT-Dienstleister ein und speichern keine Daten in der „Cloud“.

Unser Sonderkonto für Geldauflagen

Kontoinhaber
Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
IBAN
IBAN DE46100900002766756010
BIC
BEVODEBB

Informationsmaterialien
Gerne stellen wir Ihnen Material zur Verfügung, um den Ablauf zu erleichtern. Auf Wunsch senden wir Ihnen Überweisungsträger sowie Informationen über die Arbeit der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu.

Alle Informationen finden Sie auch in unserem Flyer, den Sie gerne selbst ausdrucken und auslegen können.

Informationen für Zahlungspflichtige

Nachfolgend haben wir einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt, die Ihnen bei der korrekten und fristgerechten Überweisung helfen.

Auf welches Konto müssen Sie überweisen?

Bitte überweisen Sie ausschließlich auf unser Bußgeld-Sonderkonto:

Kontoinhaber
Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
IBAN
IBAN DE46100900002766756010
BIC
BEVODEBB

Oder Sie fotografieren einfach den QR-Code für die Überweisung mit Ihrem Handy:

Bitte beachten Sie:

  • Geben Sie bitte bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann sind wir in der Lage, den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuzuordnen und ihn dem Gericht fristgerecht zu bestätigen.
  • Wir informieren das Gericht oder die Staatsanwaltschaft schriftlich über jede Ihrer Zahlungen.
  • Wir dürfen nicht mit Ihnen über den Aufschub der Zahlung oder Ratenzahlung verhandeln. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an das Gericht.
  • Wir dürfen Ihnen für Ihre Zahlung keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.
  • Falls Sie bei Ratenzahlung einen Dauerauftrag einrichten, denken Sie rechtzeitig daran, ihn zu kündigen.

Primary Sidebar

Die Freiheit braucht auch Sie: Machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Klagen!

Mehr Informationen zur Fördermitgliedschaft!

Andere Möglichkeiten, sich für Freiheitsrechte zu engagieren...

Newsletter

Immer auf dem Stand der Dinge bleiben: Jetzt den Newsletter der GFF abonnieren!

Warum ich die GFF unterstütze

Das Grundgesetz garantiert jedem seine Grundrechte, aber nur zu oft werden sie heute politisch demontiert. Dem stellt sich die GFF mit den Mitteln des Rechtsstaates entgegen. Dafür hat sie meine volle Unterstützung: Bürger- und Menschenrechte müssen gegen die Angriffe von Populisten, Sicherheitsfanatikern und Angsthasen verteidigt werden.

Markus Löning (FDP), Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung a.D., Berlin
  • Impressum
  • Jobs
  • Team
  • Datenschutz
  • Spenden

Copyright © 2021 · Genesis Sample on Genesis Framework · WordPress · Log in