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GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

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GFF-Anlaufstelle für nach § 219a StGB Verfolgte

Die GFF bietet „Erste Hilfe“ für Ärztinnen und Ärzte bei Anzeigen nach § 219a StGB

Um nach § 219a StGB angezeigte Ärztinnen und Ärzte zu unterstützen, bietet die GFF eine Kontaktstelle an. Dort können erste Fragen nach einer Anzeige geklärt werden. Außerdem geben wir Auskunft über fachkundige Juristinnen, die eine pro bono-Beratung anbieten und weitere Schritte wie die Einsicht in die Ermittlungsakte übernehmen. Auf Wunsch übernehmen die Juristinnen auch die Verteidigung.  Diese sachverständige Unterstützung der GFF ist für Ärztinnen und Ärzte kostenlos.

Die Kontaktstelle der GFF erreichen Sie unter : 219a@freiheitsrechte.org

Hintergründe zu § 219a StGB

Im November 2017 wurde die Ärztin Kristina Hänel vom Amtsgericht Gießen wegen eines angeblichen Verstoßes gegen § 219a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihre „Straftat“: Sie hatte auf der Website ihrer Arztpraxis Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch bereitgestellt.

Kristina Hänel will gegen ihre Verurteilung notfalls bis nach Karlsruhe gehen. Die GFF unterstützt sie dabei durch Beratung bei der strategischen Prozessführung sowie durch verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Expertise.

Hier finden Sie Informationen, gegen welche Grundrechte § 219a StGB verstößt.

Kristina Hänel ist kein Einzelfall

Seit Jahren stellen Abtreibungsgegner und -gegnerinnen auf Grundlage des § 219a StGB immer wieder Strafanzeigen gegen Ärzt*innen sowie Einzelpersonen und Beratungsstellen. Aus Angst vor einem Prozess und einer Verurteilung löschen viele der von Anzeigen Betroffenen die Informationen von ihren Webseiten und Internetauftritten. Auf diese Weise wirkt § 219a StGB auch ohne eine Verurteilung wie ein Maulkorb für Ärztinnen und Ärzte. Zugleich wird es dadurch für betroffene Frauen immer schwerer, sich über Möglichkeiten eines legalen Schwangerschaftsabbruchs zu informieren.

Das Team der GFF steht Ihnen bei Rückfragen gerne unter info@freiheitsrechte.org zur Verfügung!

Helfen Sie der GFF, Grund- und Freiheitsrechte wirksam durchzusetzen!

Unterstützen Sie unser Engagement für angezeigte Ärztinnen und Ärzte mit einer Spende:

IBAN: DE88 4306 0967 1182 9121 00

BIC: GENODEM1GLS


Inh.: Gesellschaft für Freiheitsrechte

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Bildquelle: Doctor Stethoscope auf flickr (CC)

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