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Kriminalstatistik Berlin

18. January 2021 by Luisa Podsadny

Nach Beschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma hat die Berliner Datenschutzbeauftragte eine Beanstandung gegenüber der Berliner Polizei ausgesprochen. Die Polizei habe rechtswidrig Daten zur Zugehörigkeit von Tatverdächtigen zur Volksgruppe der Sinti und Roma erfasst. Die GFF prüft weitere Klage- und Beschwerdemöglichkeiten.

Die GFF hatte bei der Berliner Landesdatenschutzbeauftragen ein Beschwerdeverfahren wegen des Verdachts auf Diskriminierung von Sinti*zze und Roma*nja lanciert. In der Kriminalstatistik von 2017 machte die Berliner Polizei Angaben zur Volkszugehörigkeit von Tatverdächtigen. Der Polizei bestritt jedoch, diese Daten zu erheben. Gemeinsam mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und der Berliner Jugendorganisation Amaro Foro setzt sich die GFF dafür ein, zu überprüfen, ob sich die Datenerhebung der Polizei im rechtlichen Rahmen bewegt.

Mit Blick auf die 2017er Kriminalstatistik ruderte Innensenator Geisel nach anfänglichem Widerstand Mitte Januar 2020 zurück. Er ließ den diskriminierenden Hinweis auf Sinti und Roma in der Online-Version der Statistik löschen und sicherte eine erneute Prüfung zu, ob rechtswidrig Daten zur ethnischen Herkunft erhoben werden. Im März 2020 bestätigte die Landesdatenschutzbeauftragte gegenüber der GFF, dass sie im nächsten Schritt ihres Prüfverfahrens bei der Polizei vor Ort Akten einsehen wird. Von diesem Recht macht die Datenschutzbeauftragte nur in seltenen Fällen Gebrauch. Im Januar 2020 beanstandete die Datenschutzbeauftragte gleich zwei Rechtsverstöße der Berliner Polizei: Zum einen verstößt die Erhebung von Daten der ethnischen Zugehörigkeit gegen geltendes Recht (§ 33 Abs. 1 Nr. 2 BlnDSG). Zum anderen hat die Polizei eine genauere Überprüfung verhindert und durch die Verweigerung der Herausgabe von Informationen gegen ihre Rechtspflichten verstoßen (§§ 13 Abs. 4 Nr. 2, 54 BlnDSG).

In der Polizeilichen Kriminalstatistik Berlin 2017 fand sich der Hinweis, dass die Tatverdächtigen für die Begehung von Trickdiebstahl in Wohnungen überwiegend Angehörige der Volksgruppe der Sinti und Roma seien. Die Erfassung von Daten zu ethnischer Zugehörigkeit basieren auf rassistischen und antiziganistischen Vorurteilen und tragen so zur Kriminalisierung einer Minderheit bei. Eine Erfassung der Volkszugehörigkeit von Tatverdächtigen einer ganzen Deliktsgruppe ist unstreitig rechtswidrig. Nach unserer Beschwerde und öffentlichem Druck hatte Innensenator Geisel den Hinweis im Januar 2020 entfernen lassen.

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Klare Rechtslage – unklare Datenerhebung

Die statistische Erfassung von ethnischen Minderheiten ist grundrechtlich, aber auch datenschutzrechtlich rechtswidrig. Das ergibt sich bereits aus den Vorgaben des Landesdatenschutzgesetzes, welches damit das Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes umsetzt. Außerdem hat sich die Bundesrepublik dazu auch völkerrechtlich verpflichtet. So hat Deutschland nicht nur die Anti-Rassismus-Konvention der UN, sondern auch das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates ratifiziert. 

Überprüfung durch die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte

Dennoch enthielt die Kriminalstatistik 2017 konkrete Aussagen über die ethnische Herkunft von Tatverdächtigen. Auf eine auf Hinweis der GFF gestellte parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordnete Bernd Schlömer bestreitet die Senatsverwaltung für Sport und Inneres jedoch, diese Daten zu erheben. Dies steht im Widerspruch zu den pauschalen Angaben zur Volkszugehörigkeit in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Die GFF hatte daher bei der Berliner Landedatenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk ein Beschwerdeverfahren lanciert, um überprüfen zu lassen, ob die Datenverarbeitung der Polizei rechtskonform ist.

Fraglich ist auch, mit welcher Methode die Polizei die Volkszugehörigkeit von Tatverdächtigen feststellt. Da die Volkszugehörigkeit einer Person nicht im Pass vermerkt ist, kann sie nur durch die Person selbst bestimmt werden. In einem Antwortschreiben an den Zentralrat vom Januar 2019 erläuterte der Berliner Innensenator Andreas Geisel, die Angaben der Kriminalstatistik beruhten auf den „fachlich fundierten Einschätzungen“ der zuständigen Beamt*innen. Dies legt nahe, dass die erfassten Daten das Ergebnis rassistischer Zuschreibungen sind.

Sondererfassung in der Kriminalstatistik verstärkt antiziganistische Vorurteile

Besondere „Zigeuner“- und „Landfahrer“-Datenbanken sind seit dem späten 19. Jahrhundert und noch bis in die 1980er-Jahre belegt. Bis in das Jahr 1982 erfasste auch die Polizeikriminalstatistik auf Bundesebene Hinweise auf „Landfahrer“, womit Sinti*zze und Roma*nja gemeint waren. Die Sondererfassung in der Kriminalstatistik Berlin basiert auf dem Stereotyp von kriminellen „Zigeunern“ – und verstärkt es weiter. Die Folgen davon sind für viele Menschen sehr real: Menschen, die tatsächlich oder vermeintlich der Volksgruppe der Sinti und Roma angehören, werden massiv diskriminiert. Die statistische Erfassung von Sinti*zze und Roma*nja ist sowohl unter rechtlichen Gesichtspunkten als auch angesichts der deutschen Geschichte endgültig zu beenden.

Hintergrund

  • Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 15.01.2020: Innensenator sichert zu, dass nochmals geprüft werde, ob die ethnische Zugehörigkeit von Sinti und Roma polizeilich erfaßt wird
  • Die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) zur Erhebung von Daten zu ethnischer Zugehörigkeit durch Berliner Behörden finden Sie hier.
  • Hier finden Sie die erste Anfrage der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten bei der Berliner Polizei sowie die Erwiderung.
  • Aufzeichnung des Vortrags zu Racial Profiling und Polizeidatenbanken über Sinti und Roma von Lea Beckmann und Anja Reuss auf dem 36C3 (28.12.2019)

Presse

  • 18. Januar 2021: Landesdatenschutzbeauftragte beanstandet Rechtsverstöße bei der Berliner Polizei
  • 2. April 2020: Verdacht rassistischer Diskriminierung bei Berliner Polizei – Nach GFF-Beschwerde kündigt Landesdatenschutzbeauftragte Überprüfung von Polizeiakten an
  • 2. Oktober 2019: Verdacht auf Diskriminierung von Sinti und Roma bei der polizeilichen Datenerhebung – GFF lanciert Beschwerdeverfahren bei der Landesdatenschutzbeauftragten

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Filed Under: Fälle

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