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Transparenzklage: Beirat des Finanzministeriums will IFG-Anfragen abwehren – wir klagen!

Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums (BFM) verweigert die Herausgabe von Sitzungsprotokollen mit Verweis auf seine Satzung. Diese hatte das BMF vor kurzem geändert, um Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abzuweisen – und erhielt dabei Hilfe von der für IFG-Anfragen zuständigen Abteilung des Ministeriums. Die GFF finanziert eine Klage gegen diese Einschränkung der Informationsfreiheit durch das BFM. Am 4. Juli findet die öffentliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Berlin statt.

Wissenschaftliche Beiräte aus Sachverständigen beraten die Bundesregierung in vielerlei Hinsicht. So berät der Beirat des Bundesfinanzministeriums dieses zu steuerpolitischen Fragen, etwa zur Unternehmensbesteuerung aber auch zur Einkommensungleichheit in Deutschland. Was in den Beiratssitzungen stattfindet bleibt jedoch geheim. Um den politischen Einfluss des Beirates nachzuvollziehen, hatte Moritz Neujeffski mit Hilfe von FragDenStaat.de die Sitzungsprotokolle der vergangenen zwanzig Jahre angefragt. Diese müssten nach dem IFG öffentlich zugänglich sein, wurden ihm aber mit Verweis auf die Verschwiegenheitspflicht in der neuen Satzung des Beirats verwehrt.

Mit unserer Anfrage nach den Protokollen des BMF-Beirats wollen wir nachvollziehen, wie die Beiräte ihre Gutachten erstellen, welche Themen auf die Agenda kommen und welche fachlichen Expert*innen sie in die Sitzungen einladen. Ob an einer Debatte zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus beispielsweise der Mieterschutzverein oder der Zentralen Immobilienausschuss beteiligt wird, könnte großen Einfluss auf die abschließende Begutachtung haben,“ sagt Moritz Neujeffski.

Die Brisanz: Um den eigenen Beirat vor IFG-Anfragen zu stützen, half die IFG-Abteilung des BMF dabei, die Satzung des Beirats anzupassen. Dies ergibt sich aus der Korrespondenz der Abteilung über die Satzungsänderung, die FragDenStaat.de ebenfalls angefragt hatte. Darin ist zu lesen, dass die für IFG-Anfragen zuständige Abteilung im Februar 2018 einen Vorschlag zur Anpassung der Satzung an den wissenschaftlichen Beirat übersendet. Auf dieser Grundlage wird die Satzung im März 2018 angepasst und § 9 um eine strikte „Verpflichtung zur Verschwiegenheit“ ergänzt. Auf Grundlage von § 9 verweigerte der Beirat gegenüber Moritz Neujeffski und FragDenStaat.de die Herausgabe der Protokolle.

Dieses Vorgehen des BMF wiegt schwer. Es handelt sich um den gezielten Versuch eines Bundesministeriums, das Informationsfreiheitsgesetz zu umgehen. Der Fall verdeutlicht, warum es immer einer gesetzlichen Grundlage bedarf, um das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken. Ansonsten könnten Behörden die Gründe für eine Informationsverweigerung systematisch selbst entwickeln, in ihren Satzungen festhalten – und sich damit aus eigener Macht und ohne gesetzliche Grundlage vom IFG befreien.

"Mit unserer Klage stellen wir uns gegen eine Praxis, in der die IFG-Zuständigen der Ministerien mithelfen, das Informationsfreiheitsgesetz gezielt auszuhebeln. Wie selbst vom BMF beschrieben, sind die Dokumente des Beirats nach dem IFG grundsätzlich offen. Wir klagen, damit dies auch so bleibt,“ sagt Kläger Moritz Neujeffski.

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