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Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt Sie, couragiert zu handeln!

Wir sind überzeugt: Wer Unrecht ans Licht bringt, darf deswegen nicht verfolgt werden. Deshalb kämpfen wir für einen besseren Schutz von Whistleblower*innen vor staatlichen und privaten Repressionen. Wir setzen uns für ein umfassendes Whistleblower*innen-Schutzgesetz ein und verteidigen Whistleblower*innen vor Gericht. Insbesondere wollen wir dabei Grundsatzurteile erreichen, die es Menschen im öffentlichen Dienst erleichtern, Rechtsverstöße aufzudecken. Unser Ziel: eine Kultur, die Zivilcourage anerkennt und fördert.

Mit strategischen Gerichtsverfahren wollen wir:

  1. den Schutz vor Repressionen im Straf- und Disziplinarrecht ausbauen, insbesondere, indem wir gegen die „Stufentheorie“ in der Rechtsprechung vorgehen;
  2. den Schutz vor rechtlicher und faktischer Benachteiligung (einschließlich Schutz vor Mobbing und vor Verlust von Karrierechancen) stärken;
  3. institutionelle Rahmenbedingungen, insbesondere interne und externe Meldeverfahren und Schutzmechanismen, verbessern

Hierfür suchen wir geeignete Mandant*innen!

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie

  • Beamter oder sonstige öffentliche Funktionsträgerin sind,
  • Missstände offen angesprochen haben oder dies planen, und
  • hierfür Repressalien erfahren haben oder befürchten.

Wir unterstützen Sie bei strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Verfahren sowie dabei, Fürsorgepflichten gegenüber Ihrem Dienstherren proaktiv einzuklagen. Wir erörtern mit Ihnen, wie wir darauf hinarbeiten können, dass Ihre Zivilcourage nicht bestraft, sondern anerkannt wird. So können wir gemeinsam ein Zeichen für einen besseren Whistleblower*innen-Schutz setzen.

Wenden Sie sich dazu jederzeit an: whistleblowing@freiheitsrechte.org

Alle Informationen zu unserem Projekt Zivilcourage finden Sie unter:
Projekt Zivilcourage: Wir schützen Whistleblower*innen

Grundrechte verteidigen.
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