
Goliathwatch: Facebook darf Seiten und Benutzer*innen nicht willkürlich sperren
Inwieweit und unter welchen Umständen dürfen soziale Plattformen Inhalte oder Nutzer*innen sperren oder sogar löschen? Diese Frage stellte sich Anfang 2022 nochmal dringlicher: Im Februar dieses Jahres sperrte Facebook die Seite der konzernkritischen NGO Goliathwatch. Die gemeinnützige Organisation setzt sich mit Aktionen und Demonstrationen dafür ein, die Macht von Großkonzernen wie Meta zu begrenzen. Die Plattform hatte die Organisation nicht zuvor informiert. Auch die Begründung blieb vage: Facebook warf Goliathwatch vor, „betrügerische, irreführende oder gesetzeswidrige Informationen“ zu verbreiten. Genauere Informationen darüber, worauf sich die Vorwürfe stützen, lieferte Facebook auch während des Verfahrens nicht.
„Goliathwatch hat gegen die Macht sozialer Netzwerke wie Facebook demonstriert und hat diese Macht nun am eigenen Leib erfahren. Goliathwatch weiß bis heute nicht, was Facebooks Vorwurf ist und kann sich dementsprechend auch nicht dagegen zur Wehr setzen. Das wäre schon unter normalen Umständen schlimm genug. Dass es hier um die Sperrung einer Facebook-kritischen NGO geht, verleiht der Angelegenheit aber eine ganz besondere Brisanz“, sagt GFF-Jurist und Verfahrenskoordinator Jürgen Bering.
Rechtssicherheit durch Transparenz: Facebook muss Gründe für Sperrung offenlegen
Gegen die Sperrung der Seite von Goliathwatch reichten wir gemeinsam mit der Kanzlei Hausfeld am LG Hamburg einen Unterlassungsantrag im Eilschutzverfahren ein – und konnten bereits erste Erfolge erzielen: Zunächst stellte Facebook lediglich eine Kopie der Seite von Goliathwatch unter einer abweichenden URL wieder online. Mittlerweile ist die Seite wieder mit dem ursprünglichen Link zu erreichen. Gleichzeitig gab uns das LG Hamburg darin recht, dass die Seite nie hätte gesperrt werden dürfen. Unseren Unterlassungsantrag lehnte das Gericht jedoch ab mit der Begründung, dass nicht klar ausreichend eingegrenzt sei, unter welchen Umständen Posts in der Zukunft nicht gesperrt werden dürften. Eine weitere Eingrenzung des Antrags war ohne Kenntnis des Grundes für die Sperrung aber schlicht nicht möglich.
Diese Argumentation des Gerichts ist besonders problematisch. Erstens belohnt sie das intransparente Vorgehen Facebooks und schafft damit maximale Rechtsunsicherheit: Indem Facebook die Information darüber verweigert, welcher Post zur Sperrung geführt hat, entzieht das Unternehmen Nutzer*innen jegliche Grundlage, zu widersprechen. So bleibt die Unsicherheit über eine mögliche erneute Sperrung bestehen. Um das abschließend zu klären, haben wir eine sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamburg eingereicht. Kommunikation findet immer stärker im Netz und insbesondere in sozialen Netzwerken statt. Deshalb ist es fundamental wichtig, dass Plattformen mit einer Marktmacht wie Facebook Grundrechte Meinungs- und Informationsfreiheit schützen und in ihren eigenen Maßnahmen achten.
Digitalkonzerne müssen an Grundrechte gebunden sein
In der kürzlich veröffentlichten Studie „Grundrechtsbindung sozialer Netzwerke“ untersucht Bering, welche Pflichten sich aus den Grundrechten für Plattformen gegenüber Nutzer*innen ergeben. 2021 hatte der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass soziale Netzwerke aufgrund ihres Einflusses die Grundrechte private Nutzer*innen achten müssen. Die GFF-Studie zeigt nun, dass auch Unternehmen die Grundrechte ihrer Nutzer*innen berücksichtigen müssen, wenn sie regeln, unter welchen Bedingungen Menschen Zugang zu ihrem Netzwerk bekommen und wie sie dort kommunizieren dürfen.
Facebook muss die Meinungsfreiheit seiner Nutzer*innen auch dann achten, wenn sie sich kritisch gegenüber der Plattform äußern. Kommunikation findet immer stärker im Netz und insbesondere in sozialen Netzwerken statt. Daraus leitet sich eine gesellschaftliche Relevanz ab, sodass Plattformen einzelnen Personen oder Organisationen diesen Weg der Kommunikation nicht eigenmächtig und willkürlich verwehren dürfen.
Weitere Informationen
- GFF klagt gegen Zwei-Klassen-Gesellschaft auf Facebook. Artikel von Torben Klausa im Tagesspiegel Background Digitales & IT. (erschienen am 14. März 2022)
- Grundrechte in sozialen Netzwerken: Sind Facebook & Co. überhaupt noch privat? Artikel von Thomas Rudl auf Netzpolitik.org. (erschienen am 17. März 2022)
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