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Polizeiaufgebot Lizensiert bei Pixabay
Freiheit im digitalen Zeitalter
Art. 8, 10

Polizeigesetze

Die Verschärfungen der Polizeigesetze in nahezu allen Bundesländern gefährden die Grundrechte aller Bürger*innen. Eine Übersicht unserer Fälle und Verfassungsbeschwerden.

Polizeirechtsverschärfungen in den Bundesländern: Verfassungsrechtlich bedenklich

Die Verschärfung der Polizeigesetze hat in nahezu allen Bundesländern entweder schon stattgefunden oder befindet sich im Prozess.

Besonders bedenklich ist die zeitliche Vorverlagerung polizeilicher Eingriffsnormen. Die Polizei muss mittlerweile nicht mehr auf eine „konkrete Gefahr“ warten, um einzuschreiten. Schon wenn die Polizei lediglich annimmt, es könnte sich irgendwann einmal eine gefährliche Situation entwickeln – was sich praktisch immer irgendwie begründen lässt – kann sie vielfältige Eingriffe in Bürgerrechte vornehmen. Damit sind viele polizeiliche Maßnahmen letztlich an keinerlei gerichtlich nachprüfbare Voraussetzungen mehr geknüpft.

Eine Übersicht unserer Fälle:

Bewohntes Hochhaus vor einer Überwachungskamera
Freiheit im digitalen Zeitalter
Art. 10, 13

Lauschangriff, Staatstrojaner, heimliche Wohnungs­durchsuchungen

Wie weit darf die Polizei die Grundrechte für Ermittlungen einschränken?
Freiheit im digitalen Zeitalter
Art. 1, 2, 10

Überwachung, Gesichts­erkennung und Handgranaten

Überwachung Polizei
Freiheit im digitalen Zeitalter
Art. 1, 2, 10, 13

Polizeigesetz Hessen verletzt Grundrechte

Trojaner für den Verfassungsschutz, Big-Data-Werkzeuge für die Polizei
Freiheit im digitalen Zeitalter
Art. 1, 2, 10

Trojaner für den Verfassungs­schutz, Big-Data-Werkzeuge für die Polizei

Die neuen Polizeigesetze geben der Polizei zudem zusätzliche Instrumente zur heimlichen Überwachung an die Hand. In vielen Bundesländern wurde die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung eingeführt, die eine Ausforschung der IT-Systeme und das Mitlesen und Mithören von Computerkommunikation ermöglichen. Hierdurch wird in beispielsloser Art und Weise in das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme eingegriffen und zugleich durch die Ausnutzung von Sicherheitslücken die Destabilisierung der allgemeinen IT-Sicherheit in Kauf genommen.

Aber auch die Verschärfungen der offenen Eingriffsbefugnisse haben es in sich. Zu den neuen Befugnissen gehören der Einsatz elektronischer Fußfesseln und Bodycams, die Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, die Möglichkeit erweiterter DNA-Analysen, die Ausweitung der Höchstdauer für Ingewahrsamnahmen und die technische Aufrüstung der Polizei (u.a. mit Handgranaten, Elektroschockpistolen und Drohnen).

Unser Ansatz: Verfassungsbeschwerden

Zusammen mit unseren Partner*innen haben wir bereits Verfassungsbeschwerden gegen die neuen Polizeigesetze in Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Hessen eingereicht. Wir bringen uns zudem zudem kritisch in die Reformdebatten in den weiteren Landesparlamenten ein und planen gegen neue Verschärfungen rechtlich vorzugehen.

Der direkte Weg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ist nur in Bezug auf verdeckte Überwachungsmaßnahmen und besonders gravierende Eingriffsbefugnisse, wie den Einsatz von Handgranaten, eröffnet. Bei offenen Maßnahmen wie dem verlängerten Gewahrsam oder der Videoüberwachung muss gegen die konkrete Maßnahme geklagt werden – nötigenfalls bis hoch zum Bundesverfassungsgericht. Für solche Klagen sind wir auf geeignete Einzelfälle angewiesen.

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