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GFF klagt mit Fridays for Future für ein offenes Versammlungsrecht: Klimacamps müssen als Protestform anerkannt werden

Berlin, 10. März 2022 – Gemeinsam mit Fridays for Future setzt sich die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) für die Anerkennung von Klimacamps als geschützte Protestform ein. Durch zwei laufende Gerichtsverfahren in Dresden und Nordrhein-Westfalen will die GFF höchstrichterlich klären lassen, dass Klimacamps unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stehen. Beide Klagen sind Teil des neuen GFF-Projektes „Klimacamps stärken“. Um Rechtssicherheit für Klimacamps zu schaffen und die Versammlungsfreiheit zu stärken, bietet die GFF der Klimabewegung Unterstützung beim gerichtlichen Vorgehen gegen Räumungen und Verbote an.

„Der Staat muss Aktivist*innen die Freiheit lassen, über Ort, Zeit und Form ihres Protests zu entscheiden. Die Folgen der Klimakrise bedrohen uns alle – eine öffentliche Auseinandersetzung mit Klimapolitik ist essentiell. Nicht umsonst schützt die Versammlungsfreiheit friedlichen Protest, auch wenn er unbequem ist“, betont Vivian Kube, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF.

Klimacamps setzen als „Protest auf Dauer“ eine minimale Infrastruktur wie Zelte und Toiletten voraus. Diese Elemente müssen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stehen, da ohne sie kein Camp stattfinden kann. Trotzdem versagen Behörden dieser Infrastruktur regelmäßig den Schutz der Versammlungsfreiheit. So hatte das Ordnungsamt Dresden im August 2020 den Antrag auf die benötigten Funktionszelte zurückgewiesen. Das örtliche Verwaltungsgericht sah die Infrastruktur ebenfalls nicht als für den Protest erforderlich an – und argumentierte, die Teilnehmer*innen könnten zuhause oder in Hotels übernachten.

„Anstatt endlich wirksame Klimapolitik umzusetzen, versucht man Klimacamps mit absurden Auflagen loszuwerden. Dabei sind Protestcamps von der Versammlungsfreiheit geschützt und wichtig. Wir zeigen dadurch: Wir lassen nicht locker, wir bleiben bis Ihr handelt. Daher ziehen wir jetzt mit Unterstützung der GFF vor Gericht.“, sagt Luca Salis von Fridays for Future.

Um höchstrichterliche Entscheidungen zugunsten eines starken Selbstbestimmungsrechts der Aktivist*innen zu erreichen, klagt die GFF gemeinsam mit dem Bündnis Fridays for Future gegen das Verbot des Klimacamps in Dresden vor dem lokalen Verwaltungsgericht. Außerdem beteiligt sich die GFF an einem Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht auf Seiten der Klägerin gegen das Land Nordrhein-Westfalen. In diesem Verfahren geht es um ein Klimacamp im Rheinland, das die Klägerin 2017 als Protest gegen den fortschreitenden Braunkohleabbau in NRW angemeldet hatte.

Hier finden Sie unsere Projektseite mit allen weiteren Informationen: Projekt „Klimacamps stärken“: Für eine starke Versammlungsfreiheit

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Dr. Maria Scharlau, presse@freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10 55

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