Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Provider “Spacenet” die Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht umsetzen muss, weil die entsprechenden Paragraphen des deutschen Rechts mit europäischem Recht nicht vereinbar sind. Auf dieser Grundlage können sich alle Provider von der VDS befreien lassen – sie müssen das aber auch tun. Daher müssen wir nun Druck auf die Provider ausüben, damit die VDS insgesamt abgeschafft wird!
Die GFF plant daher eine Serie strategischer Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung. Wenn Sie uns dabei unterstützen wollen, freuen wir uns über Ihre Spende – oder noch besser: Werden Sie Fördermitglied der GFF!
Photo credit: Vorratsdatenspeicherungsdatenaufzeichnungsgerät by H.KoPP, Flickr.com (CC BY-SA 2.0)