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Gesellschaft für Freiheitsrechte startet Projekt „Mach Meldung!“ für besseren Whistleblowing-Schutz in der Polizei

Berlin, 12. Juli 2023 – „Mach Meldung! Starke Stimmen für die Polizei“ heißt das heute gestartete Projekt der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), mit dem Whistleblowing innerhalb der Polizei erforscht und durch Bildungsangebote gestärkt werden soll. Das Projekt wird mit Unterstützung der Alfred Landecker Foundation umgesetzt und startet im Kontext des neuen Hinweisschutzgebergesetzes (HinSchG). „Mach Meldung!“ will über die Bedeutung von Whistleblowing innerhalb der Polizei aufklären und die Dimension und potenzielle Hindernisse mithilfe von Studien untersuchen. Darüber hinaus soll erforscht werden, wie die derzeitigen Bedingungen für Polizist*innen sind, die Missstände und Rechtsverstöße melden. Im Fokus des Projekts steht dabei der Einsatz für den Schutz von Hinweisgeber*innen in der Polizei. Das Projekt soll durch Aufklärung und innovative Bildungsangebote Hinweise von Polizist*innen auf Missstände in der Polizei erleichtern und normalisieren. Das Aufdecken und die Aufklärung von missbräuchlichem Polizeiverhalten wie Polizeigewalt oder z.B. rassistischen Vorfällen sollen dabei helfen strukturellen Veränderungsbedarf in der Polizei aufzuzeigen und anzugehen.

„Ob Korruption in Unternehmen oder rechtsextreme Chat-Gruppen bei der Polizei – immer wieder werden Missstände und Skandale nur deshalb bekannt, weil mutige Menschen aus den eigenen Reihen die Stimme erheben“, sagt Franziska Görlitz, Juristin und Projektkoordinatorin bei der GFF. „Unsere Gesellschaft ist auf diese Meldungen und Hinweise angewiesen. Deswegen brauchen wir einen starken Schutz für Hinweisgeber*innen.“

Das am 2. Juli in Kraft getretene HinSchG ist ein wichtiger Schritt für die Lage von potenziellen Hinweisgeber*innen in Deutschland. Allerdings ist der Schutz immer noch lückenhaft – insbesondere für Hinweisgeber*innen in Sicherheitsbehörden. Beispielsweise greift das Gesetz nicht für Whistleblower*innen innerhalb der Geheimdienste und ist auch bei den meisten Verschlusssachen nicht anwendbar. Gleichzeitig ist es gerade für die Polizei von besonderer Bedeutung, dass die eigenen Beamt*innen Missstände aufdecken: Zum einen übt die Polizei das Gewaltmonopol aus und kann durch Befugnisse wie Festnahmen oder Durchsuchungen tief in Grundrechte eingreifen. Zum anderen sehen Polizist*innen aufgrund der besonderen Nähe- und Gefahrengemeinschaft mit ihren Kolleg*innen häufig davon ab, rechtswidriges oder missbräuchliches Polizeihandeln zu melden.

„Whistleblower*innen in der Polizei gehen bislang ein hohes Risiko ein, wenn sie Missstände innerhalb der eigenen Behörde aufdecken wollen. Es braucht zwingend mehr Schutz und Unterstützung für sie – vor allem auch, damit die Gesellschaft nicht das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und eine zentrale, demokratische Institution verliert“, sagt Lena Altman, Co-CEO der Alfred Landecker Foundation.

„Ein Missbrauch der weitreichenden polizeilichen Handlungsmöglichkeiten muss Konsequenzen haben – und wenn Kolleg*innen dazu beitragen, ist das nicht etwa Nestbeschmutzung, sondern ein wichtiger Beitrag zum demokratischen Gemeinwesen“, sagt Laura Kuttler, Juristin und Projektkoordinatorin bei der GFF.

Für Herbst plant die GFF den Launch eines Online-Informationsportals: Es soll alle Informationen für Polizist*innen dazu bereithalten, welche internen und externen Meldestellen es gibt und wie die Rechtslage genau ist. Bei Bedarf werden Polizist*innen auch individuell begleitet und unterstützt. Damit das Wissen über die Bedeutung von Whistleblowing strukturell verbessert wird, erarbeitet das GFF-Projekt Schulungs- und Fortbildungsangebote und bietet Polizeibehörden und -ausbildungsstellen diesbezüglich Kooperationsmöglichkeiten.

Weitere Informationen zum Projekt „Mach Meldung!“ finden Sie unter: https://freiheitsrechte.org/mach_meldung

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
presse@freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10 55

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