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Demokratisches Zentrum gilt wieder als gemeinnützig, aber Finanzamt verweigert die Klärung der Kategorie „politische Bildung“ – Bundesregierung muss jetzt handeln

Berlin/ Ludwigsburg, 5. Oktober 2022 – Der dreijährige Streit um die Gemeinnützigkeit des Demokratischen Zentrums Ludwigsburg (DemoZ) wurde mit einem Bescheid des Finanzamtes beigelegt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Campact e.V. hatten das DemoZ bei seinem Kampf gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit unterstützt, unter anderem durch eine Klage vor dem Finanzgericht Stuttgart.

Das Zentrum ist ab jetzt wieder als gemeinnützig anerkannt. Die außergerichtliche Beilegung des Streits brachte jedoch keine Klärung der zentralen Frage, was „politische Bildung“ im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts ist. Das Finanzamt Ludwigsburg hatte dem Verein 2019 die Gemeinnützigkeit mit der Begründung entzogen, es fehle dem soziokulturellen Zentrum bei seiner politischen Bildungsarbeit an ‚geistiger Offenheit‘.

„Es ist wichtig und überfällig, dass die Gemeinnützigkeit des DemoZ endlich wieder anerkannt ist. Aber um die zentrale Frage, inwieweit Vereine politisch aktiv sein dürfen, hat sich das Finanzamt gedrückt“, sagt Sarah Lincoln, Verfahrenskoordinatorin bei der GFF.

„Vereine müssen sich für Menschenrechte, für Klimaschutz oder gegen Diskriminierung einsetzen dürfen, ohne damit ihren Gemeinnützigkeits-Status aufs Spiel zu setzen“.

Weil die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nur für die Zukunft erfolgt ist, bleiben dem Kulturzentrum die finanziellen Verluste aus den drei Jahren ohne anerkannte Gemeinnützigkeit. „Wir haben ca. 12.000 Euro Förderung auf Landesebene verloren und hatten über 4.000 Euro Anwaltskosten. Die ehrenamtlichen Aktiven im Verein sind durch den Kampf um die Gemeinnützigkeit so ausgelaugt, dass wir zusätzlich zu den Belastungen der Pandemie kaum ein Programm gestalten konnten“, sagt Yvonne Kratz, Vorstand im DemoZ. „Den Entzug der Gemeinnützigkeit empfinden wir als reine Schikane. Das Finanzamt hat die unklare Rechtslage ausgenutzt, um uns drei Jahre im Ungewissen zu lassen und unsere Arbeit lahmzulegen.“

Stein des Anstoßes für den Entzug der Gemeinnützigkeit waren kapitalismuskritische und antifaschistische Veranstaltungen des Vereins. Außerdem störte sich das Finanzamt an einer Klausel, die rechtsextreme Personen von Veranstaltungen des Vereins ausschließt. Mittlerweile zieht sich das Finanzamt auf einige wenige formale Kritikpunkte zurück: Insbesondere musste sich das DemoZ verpflichten, bei Raumüberlassungen an externe Gruppen immer eine Raummiete und eine Gebühr für die Nennung im Veranstaltungskalender zu erheben.

„Die ausbleibende Antwort des Finanzamts zum Thema politische Bildung ist eine Enttäuschung für das DemoZ und alle Vereine, die sich auf diesem Gebiet für unsere Demokratie stark machen. Familienministerin Paus muss ihrer Ankündigung auf dem Stiftertag möglichst schnell Taten folgen lassen und das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen: nur eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts kann für die Zivilgesellschaft Rechtssicherheit schaffen“, sagt Dr. Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand bei Campact e.V.

Damit Vereine wie das DemoZ nicht mehr einzeln in aufwändigen Verfahren um ihre Gemeinnützigkeit kämpfen müssen, hat die GFF 2021 einen eigenen Gesetzentwurf für ein Demokratiestärkungsgesetz veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Verfahren und zum Gesetzentwurf der GFF finden Sie unter: https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/demoz

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Maria Scharlau,

presse@freiheitsrechte.org,

Tel. 030/549 08 10 55

Iris Karolin Rath,

presse@campact.de

Tel. 01512 / 21 25 420

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