Pressemitteilung: GFF: Lohndiskriminierung beim ZDF bleibt ungeahndet
Berlin, 5. Februar 2019 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), die den Fall einer ZDF-Redakteurin auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit seit der zweiten Instanz begleitet, hält die Klageabweisung des Landesarbeitsgerichts Berlin für ein Fehlurteil: „Wenn ein so gut dokumentierter Fall wie dieser vor deutschen Gerichten scheitert, ist das ein Skandal und eine Zumutung für jede*n Kläger*in“, sagte Prof. Dr. Nora Markard, Vorstandsmitglied der GFF.
„Die Klägerin hat auf hunderten von Seiten Indizien vorgetragen und Zeugen angeführt. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum das dem Gericht noch nicht einmal für den Verdacht einer Diskriminierung gereicht hat und es keine Zeugen angehört hat. Wenn ein öffentlich-rechtlicher Fernsehsender, der ganz besonders zu Transparenz und fairem Umgang mit seinen Mitarbeiter*innen verpflichtet ist, immer wieder neue, teils widersprüchliche Erklärungen für die Schlechterbezahlung der Klägerin vorbringt und dazu den Einblick in die Gehälter verweigert, stinkt das doch zum Himmel“, so Markard.
Dem Gericht haben diese Indizien nicht dafür gereicht, dass das ZDF die Gehälter der männlichen Kollegen offenlegen muss, die die gleiche Arbeit ausführen wie die Klägerin, aber mehr verdienen. Das Bundesarbeitsgericht sagt, dass die Auskunft bereits dann erteilt werden muss, wenn „nicht ausgeschlossen“ ist, dass die Klägerin einen Anspruch auf Gleichbezahlung hat. Diese Vorgaben hat das Gericht missachtet. Ebenso hat es gegen europarechtliche Vorgaben verstoßen.
„Die Klägerin hat gezeigt, dass die männlichen Beitragsmacher in der Redaktion bei gleicher Tätigkeit mehr verdienen als sie. Wäre das Gericht der – verbindlichen - europäischen Rechtsprechung gefolgt, hätte nun das ZDF detailliert nachweisen müssen, warum das gerechtfertigt ist. Das Landesarbeitsgericht hat daher Europarecht verletzt. Damit hat es mit seiner Entscheidung zementiert, dass in Deutschland das Grundrecht auf gleiche Bezahlung nicht das Papier wert ist, auf dem es geschrieben steht“, so Markard.
Nicht durchsetzen konnte sich die Klägerin auch mit ihrer Statusklage. Das ZDF darf sie damit weiterhin als arbeitnehmerähnliche Person (sogenannte „Fest-Freie“) führen, obwohl sie eng in den Redaktionsbetrieb des ZDF eingebunden ist.
GFF-Vorstandsmitglied Nora Markard kommentiert: „Die Klägerin konnte zeigen, dass sie seit 2007 genauso eng in den Redaktionsbetrieb eingebunden ist wie ihre festangestellten Kollegen. Doch offenbar wollte das Gericht angesichts der vielen ‚Fest-Freien‘ beim ZDF kein Fass aufmachen.“
Auch der Auskunftsanspruch der Klägerin nach dem neuen Entgelttransparenzgesetz wurde abgelehnt. Das Gesetz schreibt eine Auskunft nur für „Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen“ vor, die Klägerin sei aber nach Ansicht des Gerichts nur als „arbeitnehmerähnliche“ Beschäftigte anzusehen. Rechtsanwalt*in Chris Ambrosi von der Kanzlei Röttgen, Kluge, Hund kommentiert: „Die Lage ist keineswegs so klar wie das Gericht es heute dargestellt hat. Der Gesetzgeber hat nicht ausdrücklich arbeitnehmerähnliche Personen vom Entgelttransparenzgesetz ausgenommen. Nach europäischen Vorgaben muss das Auskunftsrecht auch für sie gelten.“
Die GFF wird die Klägerin bei den nächsten juristischen Schritten weiter unterstützen. Das Gericht hat die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht nur hinsichtlich des Auskunftsanspruchs nach dem Entgelttransparenzgesetz zugelassen. Die Klägerin wird nun prüfen müssen, ob sie darüber hinaus eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegt. In letzter Instanz könnte der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Ebenso ist eine Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.
Das Urteil wurde heute mündlich verkündet. Die schriftlichen Urteilsgründe werden demnächst erwartet. Erst mit Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils beginnt die Revisionsfrist nach § 74 Absatz 1 Arbeitsgerichtsgesetz.
Hintergrund
Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung im Jahr 2015 waren der Klägerin ausschließlich männliche Kollegen bekannt, die mehr verdienten als sie. Darunter alle Männer, die genau wie die Klägerin als fest-freie Mitarbeiter im sogenannten „Tarifvertrag 2. Kreis“ beschäftigt sind – sogar, wenn diese weniger Berufserfahrung hatten als sie. Auch weitere Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Ausbildung oder Leistung konnten diese Unterschiede nicht erklären. Entgegen den Äußerungen von Vorgesetzten gegenüber der Klägerin, dass sich die Gehälter nach festen Kriterien richten würden und daher nicht verhandelbar seien, folgte die Einordnung in die Tarifstrukturen in der Praxis mitnichten festen und transparenten Kriterien. Das ZDF verweigert jedoch sowohl die Einsicht in die Gehaltslisten als auch die Auskunft nach Entgelttransparenzgesetz.
Nach Einreichen der Klage wurde die Klägerin von verschiedenen Stellen im Haus unter Druck gesetzt. Unter anderem wies das ZDF sie darauf hin, dass langjährige Arbeitsrechtstreitigkeiten häufig zu wechselseitigen Belastungen des Beschäftigungsverhältnisses führen könnten. Der Anwalt des ZDF legte der Klägerin in der ersten Verhandlung 2016 nahe, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Maßregelungen dieser Art verbietet das AGG.
Weitere Informationen zum Fall finden Sie auf unserer Website unter freiheitsrechte.org/equalpay.
Hier finden Sie das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg: Teil 1 – Teil 2 sowie den diesbezüglich noch anhängigen Antrag auf Tatbestandsberichtigung.
Für Rückfragen steht Ihnen Nina Tesenfitz zur Verfügung. E-Mail: presse-equalpay@freiheitsrechte.org Telefon: +49 170-5763663
Zur Finanzierung ihres Einsatzes für die Grundrechte ruft die GFF zu Spenden auf: https://freiheitsrechte.org/spenden/
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, um die Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Verfassungsbeschwerden gegen den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern und das Bayerische Polizeiaufgabengesetz.
Mehr Informationen finden Sie unter freiheitsrechte.org.
Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Hessische Straße 10, D-10115 Berlin Vertreten durch den Vorstand: Dr. Ulf Buermeyer, Dr. Boris Burghardt, Prof. Dr. Nora Markard. Secretary General: Malte Spitz Rechtliche Hinweise: https://freiheitsrechte.org/impressum/