Pressemitteilung: Wie politisch dürfen gemeinnützige Organisationen sein? Diskutieren wir die Zukunft des zivilgesellschaftlichen Engagements!
Berlin, 20. September 2019 – Für viele politisch tätige zivilgesellschaftliche Organisationen ist nach derzeitiger Rechtslage unklar, ob sie ihre Gemeinnützigkeit auch zukünftig behalten können. Insbesondere Organisationen, die sich für politische Belange einsetzen, beispielsweise den Schutz von Menschenrechten oder nachhaltiges Wirtschaften sind bedroht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) beschäftigt sich schon seit langem mit den Beschränkungen des Gemeinnützigkeitsrechts und unterstützt zivilgesellschaftliche Organisationen, denen die Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit droht.
Unter dem Motto „Schützen, fördern, regulieren, lenken: Der demokratische Rechtsstaat und seine Zivilgesellschaft“ veranstaltet die GFF eine Podiumsdiskussion, die sich der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen für eine lebendige Demokratie widmet und die Folgen einer zunehmenden Beschränkung der Handlungsräume für politisch aktive Nichtregierungsorganisationen beleuchtet.
Unter der Moderation des Vorsitzenden der GFF, Dr. Ulf Buermeyer, LL.M (Columbia), diskutieren auf dem Podium:
- Selmin Çalışkan (Open Society Foundations)
- Dr. Julia Duchrow (Amnesty International)
- Prof. Dr. Felix Hanschmann (Humboldt-Universität zu Berlin),
- Daniela Trochowski (Staatssekretärin im Ministerium der Finanzen Brandenburg, Die Linke)
Datum: Donnerstag, 26. September 2019
Uhrzeit: 18.30 Uhr – 20.00 Uhr (Einlass: 18:00 Uhr)
Ort: Vertretung
des Landes Brandenburg beim Bund, In den Ministergärten 3, 10117 Berlin
Zum Hintergrund: In der Entscheidungsbegründung zur Frage der Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac stellte der Bundesfinanzhof Anfang des Jahres 2019 fest, dass die „Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung (...) keinen gemeinnützigen Zweck erfüllt.“ Kurz: Gemeinnützige Organisationen sollen sich möglichst unpolitisch betätigen. Damit ist das Urteil weit über den Einzelfall hinaus relevant. Die Gemeinnützigkeit vieler politisch tätiger zivilgesellschaftlicher Organisationen ist durch die Entscheidung in Gefahr.
Demokratie lebt von der Stärke ihrer Zivilgesellschaft, auch einer kritischen Zivilgesellschaft. Das Engagement von zivilgesellschaftlichen Organisationen braucht daher sichere Rahmenbedingungen und muss vor Beschränkungen geschützt werden.
Um weiter auf das Thema aufmerksam zu machen und Lösungsansätze für die notwendigen Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts zu diskutieren, organsiert die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit der Allianz für „Rechtssicherheit und politische Willensbildung“ und dem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg die Veranstaltung. Die Podiumsdiskussion findet in Kooperation mit Open Society Foundations, Campact und Change.org statt.
Bitte melden Sie sich bis 24.09.2019 unter presse@freiheitsrechte.org für die Podiumsdiskussion an.
Für Rückfragen und Interviewanfragen stehen wir Ihnen unter presse@freiheitsrechte.org oder telefonisch unter +49 30 549 08 10 55 zur Verfügung.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, um die Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Verfassungsbeschwerden gegen den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern und das Bayerische Polizeiaufgabengesetz.
Mehr Informationen finden Sie unter https://freiheitsrechte.org.
Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Hessische Straße 10, D-10115 Berlin
Vertreten durch den Vorstand: Dr. Ulf Buermeyer, Dr. Boris Burghardt, Prof. Dr. Nora Markard.
Secretary General: Malte Spitz
Rechtliche Hinweise: https://freiheitsrechte.org/impressum/