GFF-Gutachten “Grundrechtliche Bewertung einer Ausgangssperre zur Pandemiebekämpfung”
Ausgangssperre ist verfassungswidrig
Die Ausgangssperre des § 28b Abs. 1 Nr. 2 IfSG genügt nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot und ist unverhältnismäßig, weil sie insbesondere nicht auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruht. Sie verletzt in ihrer derzeitigen Ausgestaltung das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das Ehe- und das Familiengrundrecht, die Berufsfreiheit, das Eigentumsgrundrecht, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit.
Hier finden Sie das Gutachten “Grundrechtliche Bewertung einer Ausgangssperre zur Pandemiebekämpfung” (20. April 2021, PDF)