Warum nicht bei allen Menschen das richtige Geschlecht im Reisepass steht
©Lann Hornscheidt, privat
Fragen und Antworten zu Geschlecht, Geschlechtsidentitäten und deren rechtlicher AnerkennungDie GFF unterstützt die Verfassungsbeschwerde von Lann Hornscheidt und den juristischen Kampf für einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag. Hier finden Sie die häufige Fragen und Antworten zum Thema.
1. Geschlecht und Recht
Was für ein Geschlecht können Menschen „offiziell“ haben?
Der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister legt fest, welches Geschlecht zum Beispiel im Reisepass eines Menschen vermerkt wird. Neben den Geschlechtseintragungen „männlich“ und „weiblich“ gibt es auch – als so genannte „dritte Option“ – den Eintrag „divers“. Außerdem kann der Eintrag offen gelassen werden. Das Geschlecht muss nach der Geburt eingetragen werden. Vor 2013 gab es nur die Auswahlmöglichkeiten „männlich“ oder „weiblich“. Bei Menschen, die „weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können“, kann seit 2013 der Eintrag offen gelassen oder nachträglich gestrichen werden und seit 2018 auch „divers“ eingetragen werden (§ 22 Abs. 3 PStG).