Bündniserfolg zum Weltkindertag: Auf eine Beanstandung durch die GFF passen Berliner Schulen diskriminierende Schulordnungen an
Berlin, 20. September 2023 - Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat mit Unterstützung der Anlaufstelle Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS) und der Beratungsstelle gegen Rassismus ReachOut eine Anpassung diskriminierender Schulordnungen an mehreren Berliner Schulen erreicht. Der Großteil der Schulen lenkte auf eine Beanstandung der GFF nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ein und änderte die Regelungen ab. Pünktlich zum Weltkindertag gelingt dem Bündnis damit ein wichtiger Beitrag für den Diskriminierungsschutz von Kindern.
Zuvor hatte die GFF aufgrund der Erfahrung der Partner-Organisationen bei der Beratung von betroffenen Schüler*innen und Eltern Schulordnungen von Berliner Schulen untersucht. Dabei stellte sie bei über 20 Schulen diskriminierende Vorgaben fest wie die Pflicht aller Schüler*innen ausschließlich Deutsch zu sprechen oder auch ein pauschales Verbot der Religionsausübung. Derartige Vorgaben sind diskriminierend und verletzen Grundrechte.
„Schulen dürfen nicht unter dem Deckmantel der Schulautonomie Regelungen in der Schulordnung treffen, die intensiv in Grundrechte der Schüler*innen wie die Religionsfreiheit eingreifen“, erklärt GFF-Juristin und Verfahrenskoordinatorin Soraia Da Costa Batista. „Das Landesantidiskriminierungsgesetz gibt uns ein Instrument an die Hand, mit dem wir im Interesse betroffener Schüler*innen und Eltern gegen diskriminierende Regelungen vorgehen können.“ Das seit Juni 2021 gültige LADG schützt vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen des Landes Berlin wie Polizei, Bürgerämter und Schulen. Ausgewählte Organisationen wie die GFF sind nach dem LADG berechtigt, Diskriminierungen durch öffentliche Stellen zu beanstanden und Verbandsklage zu erheben, soweit sie nicht bereits auf die Beanstandung hin einlenken.
Gerade Schulen stehen in der Verantwortung, einen diskriminierungsfreien Umgang miteinander zu leben und zu vermitteln. Das Berliner Schulgesetz betont die Gleichstellung aller Geschlechter und die Bedeutung verschiedener Religionen und Sprachen für das Ziel des gemeinsamen Lernens und der gegenseitigen Anerkennung. Diesem Ziel laufen die beanstandeten Schulordnungen mit Vorgaben wie „Die Schulsprache unserer Schule ist Deutsch, die Amtssprache der Bundesrepublik Deutschland.“ zuwider. ADAS-Leiterin Aliyeh Yegane Arani betont: „Wir haben immer wieder Eltern bei uns, die schockiert sind von der Deutschpflicht an der Schule ihres Kindes. Wie kann es sein, dass Kindern und Jugendlichen gerade von einer Bildungseinrichtung verboten wird, mehrere Sprachen zu sprechen, statt Mehrsprachigkeit zu fördern und wertzuschätzen?“
Schüler*innen befinden sich aufgrund der Machtposition von Schule und Lehrkräften in einer besonders vulnerablen Situation. Diskriminierungen im Schulalltag können Kinder und Jugendliche stark belasten. „Schüler*innen mit Rassismuserfahrungen erleben die Schule nicht als sicheren Ort, sondern als einen Ort, wo sie sich täglich schützen müssen. Diese jahrelange Konfrontation mit rassistischer Diskriminierung gefährdet die Identitätsentwicklung und kann zu starken chronischen Symptomen wie Depressionen bis hin zu Suizidalität führen“, erklärt Parto Tavangar von ReachOut.
Diskriminierung darf im Schulbetrieb keinen Raum haben. Während die Mehrheit der beanstandeten Berliner Schulen ihre Schulordnungen angepasst hat, prüft die GFF derzeit bei einer Schule das Einreichen einer Verbandsklage.
Weitere Informationen zum Fall finden Sie hier: https://freiheitsrechte.org/themen/gleichbehandlung/schulordnungen
Weitere Informationen zum Einsatz der GFF nach dem Berliner LADG finden Sie hier: https://freiheitsrechte.org/themen/gleichbehandlung/ladg
Weitere Informationen zu Veranstaltungen:
Online-Veranstaltung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), 25. September 2023: „Diskriminierung in der Schule - Wie diskriminierend sind Schulordnungen?“
Digitales ADAS-Fachgespräch, 6. November 2023: „Schutz vor diskriminierenden Schulordnungen durch das LADG“
Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Dr. Maria Scharlau,
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