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Seitliche Perspektive auf einen Klassenraum mit Schüler*innen Bild von Vidhyarthi Darpan auf Pixabay
gleiche Rechte und soziale Teilhabe
Art. 3

Schluss mit diskriminierenden Schulordnungen

Im Bündnis mit mehreren Organisationen hat die GFF die Schulordnungen verschiedener Berliner Schulen untersucht und diskriminierende Regelungen festgestellt. Regelungen wie eine Deutschpflicht oder ein Verbot der Religionsausübung verletzen die Grundrechte der Schüler*innen. Nach einer Beanstandung seitens der GFF haben die Mehrheit der Schulen eingelenkt und die Regelungen geändert. Das ist ein Erfolg gegen Diskriminierung an Schulen.

Mit Unterstützung von der Anlaufstelle Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS) und der Beratungsstelle gegen Rassismus ReachOut hat die GFF Schulordnungen untersucht und an über 20 Berliner Schulen diskriminierende Regelungen festgestellt. So wird Schüler*innen unter anderem pauschal verboten, ihre Erstsprache zu sprechen sowie ihre Religion auszuüben.
Soraia Da Costa Batista

Soraia Da Costa Batista

Juristin und Verfahrenskoordinatorin

„Schulen dürfen nicht unter dem Deckmantel der Schulautonomie Regelungen in der Schulordnung treffen, die intensiv in Grundrechte der Schüler*innen wie die Religionsfreiheit eingreifen oder gar diskriminieren.“

Beanstandungsverfahren nach dem LADG zeigt Wirkung gegen diskriminierende Schulordnungen

Das seit Juni 2020 gültige Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ermöglicht gegen Diskriminierung durch öffentliche Stellen des Landes Berlin wie Polizei, Hochschulen und Schulen vorzugehen. Das LADG entlastet mit dem Verbandsklagerecht Betroffene von Diskriminierung, die sich nicht allein gegen die staatliche Benachteiligung wehren müssen. Als verbandsklageberechtigte Organisation konnte die GFF die diskriminierenden Schulordnungen nach dem LADG beanstanden. Die Mehrheit der Schulen haben im Beanstandungsverfahren eingelenkt und die Regeln vollumfänglich angepasst. Bei der nur teilweise erfolgten Änderung der Regelung an einer Schule werden derzeit weitere Schritte geprüft.

Während das LADG in Berlin Wirkung zeigt, gibt es in anderen Bundesländern keinen solchen Schutz. Dabei gibt es deutschlandweit diskriminierende Schulordnungen, denen dringend ein Riegel vorgeschoben werden muss.

Schulautonomie darf sich nicht über Grundrechte von Schüler*innen hinwegsetzen

Die diskriminierenden Regeln sind in Schulordnungen und Vereinbarungen zwischen den Schüler*innen, ihren Eltern und der Schule festgehalten. Darunter finden sich die Pflicht Deutsch zu sprechen, das Verbot von Kopfbedeckungen, das auch ein religiöses Kopftuch umfassen kann, ein Religionsausübungsverbot sowie geschlechtsspezifische Bekleidungsvorschriften. Wenn sich die Kinder und Jugendlichen nicht an die Regeln halten, können Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen wie Strafarbeiten folgen.

Die Regelungen diskriminieren Menschen aufgrund ihrer Sprache, ihrer ethnischen Herkunft, rassistischer Zuschreibungen, ihrer Religion oder ihres Geschlechts und verstoßen damit gegen das LADG und das dahinterstehende verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot. Es gibt keine ausreichenden Gründe, die solche pauschalen Verbote an Schulen rechtfertigen würden. Die Umsetzung des Diskriminierungsverbots darf nicht am Schultor aufhören.

Grundrechte von Kindern und Jugendliche schützen

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf diskriminierungsfreie Bildung. Das erkennen sowohl das Grundgesetz und die Landesverfassungen als auch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen an.

Junge Menschen brauchen die Schule als einen sicheren, diskriminierungsfreien Ort für ihre Persönlichkeitsentwicklung und für eine chancengleiche Bildung. Deshalb hat auch die Expert*innenkommission antimuslimischer Rassismus Berlin im Hinblick auf Schulordnungen empfohlen, diese umfassend auf Diskriminierungsrisiken zu überprüfen. Die GFF behält die Regelungen in den Schulordnungen im Blick und geht gegen Diskriminierung vor.

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