Pressemitteilung: GFF kündigt Verfassungsbeschwerde gegen das strukturell totalitäre Bayerische Polizeiaufgabengesetz an
GFF bereitet Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht gegen uferlose Befugnisse der Bayrischen Polizei vor
Berlin, 15. Mai 2018 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht angekündigt, die sich gegen das schärfste Polizeigesetz Deutschlands richten wird, das in der Nacht vom 15. auf den 16. Mai 2018 vom Bayerischen Landtag beschlossen wurde. Für den Gang nach Karlsruhe arbeitet die GFF derzeit an einer breiten Koalition zivilgesellschaftlicher Kräfte.
Die Verschärfungen im BayPAG sind nur ein Vorgeschmack dessen, was auch in weiteren Bundesländern bald drohen könnte. Zentraler Begriff des geplanten Gesetzes ist die sogenannte „drohende Gefahr“: Schon, wenn die Polizei lediglich annimmt, es könnte sich einmal eine gefährliche Situation entwickeln, soll sie vielfältige Eingriffe in Bürgerrechte vornehmen können. Damit werden polizeiliche Maßnahmen an keine nachprüfbaren Voraussetzungen mehr geknüpft. Das macht es zugleich unmöglich, das Handeln der Polizei wirksam gerichtlich überprüfen zu lassen.
„Die Botschaft des bayerischen Gesetzgebers ist strukturell totalitär: Die Polizei soll letztlich tun und lassen können, was sie für richtig hält. Das ist mit einem Rechtsstaat, in dem die Macht der Exekutive begrenzt und gerichtlich kontrollierbar sein muss, schon im Ansatz unvereinbar.“ kommentiert Dr. Bijan Moini, Rechtsanwalt und Mitarbeiter der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Der aus Bayern stammende neue Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, stellte bereits in Aussicht, dass das bayerische Gesetz als Blaupause für eine bundesweite Entgrenzung polizeilichen Handelns dienen soll. Die GFF stellt eine Synopse zur Verfügung, welche die Fassungen des BayPAG vor dem 1. August 2017 und ab dem 1. August 2017, den Gesetzentwurf aus dem Januar 2018 und die Änderungsvorschläge der CSU-Fraktion miteinander vergleicht.
Zur Finanzierung der Verfassungsbeschwerde gegen das BayPAG ruft die Bürgerrechtsorganisation die Öffentlichkeit zu Spenden auf: Um die Grundrechte in Karlsruhe gegen das BayPAG verteidigen zu können benötigt die GFF einen Betrag von mindestens 25.000 Euro.
Verfassungsbeschwerde im Auftrag der GFF
Die GFF hat bereits einen ausgewiesenen Polizeirechtsexperten für die Formulierung der Verfassungsbeschwerde gewinnen können und arbeitet mit dem bayerischen NoPAG-Bündnis zusammen, um eine breite Allianz für den Weg zum Bundesverfassungsgericht zu formen. Im nächsten Schritt wird die GFF Profile erstellen, um erfolgversprechende Beschwerdeführer*innen zu identifizieren. Mit der Einreichung der Verfassungsbeschwerde ist noch im Herbst zu rechnen.
Der Einsatz der GFF für die Freiheitsrechte im Freistaat Bayern ist nicht neu. Die GFF hat bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Verfassungsschutzgesetz eingereicht und begleitete eine Popularklage, die sich gegen die letzte Novelle des bayrischen Polizeiaufgabengesetzes vom Sommer 2017 richtet.
„Die Entwicklung in Bayern macht uns große Sorgen,“ so Malte Spitz, Geschäftsführer der GFF. „Aus dem Freistaat Bayern wird nach und nach ein Polizeistaat. Wir freuen uns jedoch sehr, dass die Zivilgesellschaft diese Entwicklung kritisch begleitet und sich neue Allianzen bilden, die sich für Freiheitsrechte stark machen.“
Die Popularklage wurde von Student*innen und Professor*innen verschiedener bayrischer Universitäten erstellt und wird in Kürze öffentlich vorgestellt.
Hintergrundinformationen zum Fall finden Sie auf unserer Website unter: https://freiheitsrechte.org/pag-bayern-stoppen/
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter presse@freiheitsrechte.org oder telefonisch unter +49 30 555 71 66 55 zur Verfügung.
Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Hessische Straße 10, D-10115 Berlin Vertreten durch den Vorstand: Dr. Ulf Buermeyer, Dr. Boris Burghardt, Prof. Dr. Nora Markard. Secretary General: Malte Spitz
Rechtliche Hinweise: https://freiheitsrechte.org/impressum/