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Pressemitteilung: GFF klagt für gleiche Rechte von Eltern mit divers-Eintrag

Behörden und Gerichte müssen Regelungen zur Eltern-Kind-Zuordnung diskriminierungsfrei anwenden

Berlin, 13. Mai 2020 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) geht vor Gericht, um durchzusetzen, dass Personen unabhängig von ihrem Geschlechtseintrag als zweiter Elternteil ihrer Kinder anerkannt werden. „Wenn die Eltern verheiratet sind, dann werden Ehemänner bei der Geburt automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen. Alle anderen Geschlechter aber nicht“, sagt GFF-Juristin und Verfahrenskoordinatorin Lea Beckmann. „Gegen diesen klaren Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot kämpfen wir vor Gericht.“

Die GFF klagt mit dem jungen Ehepaar Tara und Tony E. aus Hessen, deren gemeinsames Kind im Februar zur Welt kam. Tony E. ist nicht-binär, deshalb steht im Personalausweis in der Rubrik Geschlecht „divers“. Auf einen divers-Eintrag haben Menschen einen grundrechtlichen Anspruch, wenn sie weder männlich noch weiblich sind. Gesetzlich wurde die sogenannte „dritte Option“ 2018 eingeführt. Über die Zeugungsfähigkeit sagt der Eintrag nichts aus. Aber wegen dieses divers-Eintrags wurde Tony E. nicht in die Geburtsurkunde der Tochter eingetragen. Aus Sicht des Staates hat diese nur ein Elternteil, nämlich ihre Mutter Tara E. Tony E. müsste das Kind - wie alle Elternteile mit „divers“-Eintrag - als „Stiefkind“ adoptieren. „Wir sind verheiratet und haben lange geplant, eine Familie zu gründen. Dass unsere Tochter jetzt offiziell nur mich als Elternteil hat, ist absurd und eine echte Belastung. Wenn mir in den Jahren, bis die Adoption durch ist, etwas passiert, wäre die Kleine Vollwaise“, sagt Tara E.

Für die Diskriminierung von Ehepaaren wie Tara und Tony E. gibt es keine Rechtfertigung. Laut der Regelungen zur Eltern-Kind-Zuordnung im Bürgerlichen Gesetzbuch wird ein mit einer Frau verheirateter Mann automatisch zum „Vater“ des Kindes, das sie zur Welt bringt (§ 1592 Nr. 1). Seine Anerkennung ist unabhängig davon, ob er biologisch mit dem Kind verwandt ist. Dass Ehepartner mit divers-Eintrag wie Tony E. nicht als Elternteile anerkannt werden, ist eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts – was Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verbietet. Außerdem verstößt der Gesetzgeber durch die fehlende Anerkennung der Elternschaft gegen die Grundrechte auf besonderen Schutz von Ehe und Familie und auf elterliche Pflege und Erziehung aus Artikel 6 des Grundgesetzes.

Weil das zuständige Standesamt Tony E. nicht als Elternteil in das Geburtenregister eingetragen hat, beantragt die Familie nun beim Amtsgericht Darmstadt, das Standesamt anzuweisen, dies zu korrigieren. „Die für die Eintragung der Eltern in die Geburtsurkunde zuständigen Standesämter und die Gerichte müssen die Regelung zur Eltern-Kind-Zuordnung diskriminierungsfrei auf alle Ehepaare anwenden – also auch, wenn das zweite Elternteil kein Mann ist“, sagte Beckmann. „Der Gesetzgeber hat es versäumt, nach der Einführung der ‚dritten Option‘ ausdrücklich zu regeln, was passiert, wenn Menschen mit divers-Eintrag Eltern werden.“

Die GFF wendet sich gegen die Diskriminierung von Eltern, die vom „Normalfall“ der Mann-Frau-Beziehung abweichen. Sie koordiniert mehrere Gerichtsverfahren, bei denen es um die Anerkennung der Elternschaft geht, darunter auch das Verfahren des lesbischen Ehepaares Gesa und Verena Akkermann. Die strategischen Prozesse haben das Ziel, gleiche Rechte für alle Eltern und ihre Kinder durchzusetzen. „Dass der Gesetzgeber von sich aus tätig wird und die Diskriminierung tausender Familien beendet, ist nicht abzusehen. Es bleibt uns deshalb nichts anderes übrig, als gemeinsam vor Gericht zu ziehen und für Grundsatzurteile zu streiten“, sagt Beckmann.

Tara und Tony E. werden durch die Rechtsanwältin Friederike Boll von der Frankfurter Kanzlei geRechtsanwältinnen vertreten. Um die Familie vor Angriffen zu schützen, verwenden wir Pseudonyme.

Weitere Informationen zum Fall finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/elternschaft

Fragen und Antworten zur rechtlichen Anerkennung der Elternschaft bei nicht-heteronormativer Paaren finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/faq-elternschaft

Ein Interview mit Familie E. zur Geburt ihrer Tochter und den weiteren Schritten finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/interview-familie-e

Die Juristin und Verfahrenskoordinatorin Lea Beckmann sowie nach Absprache Tara und Tony E. stehen für Gespräche zur Verfügung.

Bei An- und Rückfragen wenden Sie sich an:
Daniela Turß, presse@freiheitsrechte.org,
Tel. 030/549 08 10 55 oder 0175/610 2896

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