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Bundesverwaltungsgericht stoppt Diskriminierung: Ausschluss von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus aus Integrationsrat des Landkreises Leipzig war rechtswidrig

Berlin/Leipzig, 29.11.2022 – Das Bundesverwaltungsgericht entschied heute, dass Menschen ohne gesicherten Aufenthalt nicht per Satzung von der Mitwirkung am Leipziger Integrationsbeirat ausgeschlossen werden dürfen. Damit gab das Gericht einer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützten Klage zweier geduldeter Nicht-Deutscher statt. Die GFF und die Antragsteller hatten im Normenkontrollverfahren die 2018 geänderte Satzung über die Zusammensetzung des Integrationsbeirates des Landkreises Leipzig angegriffen, begleitet von Rechtsanwalt Simon Schuster. Der Integrationsbeirat des Landkreises Leipzig soll die Integration der dort lebenden Menschen mit Migrationshintergrund aktiv fördern und berät den Kreistag. Der Kreistag hatte die Satzung im Herbst 2018 mit Unterstützung der AfD so angepasst, dass Menschen ohne gesichertes Aufenthaltsrecht nicht mehr in den Beirat gewählt werden durften. Damit schloss er ausgerechnet eine Gruppe von Menschen von der Mitwirkung aus, die oft jahrelang in Deutschland leben und deren Integration ebenso wichtig ist.

„Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lässt keine Zweifel: Der Ausschluss von Geduldeten aus dem Integrationsbeirat war widersinnig und diskriminierend. Die Satzungsänderung hat den Zweck des Beirates – die Förderung der Integration – konterkariert“, betont Bijan Moini, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der GFF. Das Bundesverwaltungsgericht war der Argumentation der GFF gefolgt, wonach die Ungleichbehandlung von Geduldeten durch die Satzungsänderung unverhältnismäßig war: Die Änderung war gar nicht erst geeignet, das angebliche Ziel – eine langfristige Mitarbeit im Gremium zu gewährleisten – zu erreichen.

„Wir sehen immer das gleiche Muster: Ob es der Ausschluss aus Gremien, die Kürzung von Sozialleistungen oder der erschwerte Zugang zu Gesundheitsversorgung ist – Menschen ohne gesicherten Aufenthalt und Asylsuchende werden immer wieder diskriminiert und um ihre Rechte gebracht. Wieder einmal war der Gang vor Gericht nötig, um Abhilfe zu schaffen“, so Moini.

Bundesweit gibt es viele Integrations- und Migrationsbeiräte, für deren Zusammensetzung teilweise ähnlich strenge Regelungen gelten. Alle Städte und Landkreise müssen diese Vorgaben nun darauf überprüfen, ob die Beschränkungen der Wählbarkeit mit Blick auf das heutige Urteil Bestand haben können. Der Ausschluss von geduldeten Menschen aus dem Integrationsbeirat ist ein Beispiel für viele Vorstöße aus der Politik, Menschen ohne gesicherten Aufenthalt und Asylsuchenden soziale Teilhabe vorzuenthalten. Die GFF strengt regelmäßig Gerichtsverfahren an, um dieser Diskriminierung ein Ende zu setzen. Erst vergangene Woche hatte das Bundesverfassungsgericht in einem von der GFF angestoßenen Verfahren eine rechtswidrige und diskriminierende Kürzung der Sozialleistungen von alleinstehenden Asylsuchenden in Sammelunterkünften für verfassungswidrig erklärt.

Weitere Informationen zu unserem Fall finden Sie hier:

https://freiheitsrechte.org/themen/gleichbehandlung/integrationsbeirat-leipzig

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:

Dr. Maria Scharlau, Tel. 01579/2493108

presse@freiheitsrechte.org

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