Pressemitteilung: Equal Pay-Klage gegen das ZDF – Revision und Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingereicht
Berlin, 24. Mai 2019 – Die Frontal21-Journalistin, die das ZDF wegen Entgeltdiskriminierung verklagt hat, hat Revision beim Bundesarbeitsbericht in Erfurt gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 16 Sa 983/18) eingelegt. Außerdem hat sie Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, da das Landesarbeitsgericht die Revision nur bezüglich des neuen Entgelttransparenzgesetzes zugelassen hatte. Weiterhin hat sie beim LAG Berlin-Brandenburg die Berichtigung des Tatbestands im Urteil beantragt, da hier nicht alle Fakten korrekt wiedergegeben sind und in der Revision nur noch Rechtsgründe geprüft werden.
Das LAG Berlin-Brandenburg hatte die Klage der Journalistin am 5. Februar 2019 abgewiesen und das Urteil bei der Verkündung bereits mündlich begründet (siehe Pressemitteilung der GFF vom selben Tag). Nun liegen die ausführlichen Urteilsgründe (Teil 1 und Teil 2) vor .
Die Klägerin hatte vorgetragen, dass etliche männliche Kollegen in der Frontal21-Redaktion mehr verdienten als sie, darunter alle, die im selben Tarifvertrag und in derselben Funktion beschäftigt sind. Um ihre Klage auf gleiche Bezahlung beziffern zu können, hatte sie daher offizielle Auskunft über die Gehälter dieser Kollegen begehrt. Bereits diesen Auskunftsanspruch lehnte das LAG Berlin-Brandenburg ab. Zwar nahm es zu Gunsten der Klägerin an, dass ihre männlichen Kollegen eine gleiche oder vergleichbare Tätigkeit ausübten und dass sie sich auch mit Kollegen aus anderen Tarifverträgen vergleichen könne. Es fehle aber, so das Gericht, am Nachweis der Diskriminierung.
„Das Gericht verkennt damit die Anforderungen der europäischen Rechtsprechung zur Entgeltgleichheit. Verdienen die Männer mehr, kehrt sich die Beweislast um: Der Arbeitgeber muss dann zeigen, dass hier keine Diskriminierung vorliegt“, so GFF-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Nora Markard. GFF-Mitglied und Rechtsanwalt*in Chris Ambrosi kommentiert: „Dem Europäischen Gerichtshof genügt bereits ein Mann, der mehr verdient – hier sollen noch nicht einmal zwölf Männer reichen, um auch nur in die Beweisaufnahme einzutreten. Rechtlich ist dieses Urteil nicht nachvollziehbar.“
Die Klägerin wird in der Revisionsinstanz von der Hamburger Kanzlei Dr. Bertelsmann und Gäbert vertreten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt und berät die Klägerin bereits seit 2017 auf ihrem juristischen Weg und steht auch weiter an ihrer Seite. In letzter Instanz könnte der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Ebenso ist eine Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.
Weitere Informationen zum Fall finden Sie unter freiheitsrechte.org/equalpay.
Für Rückfragen steht Ihnen Nina Tesenfitz zur Verfügung. E-Mail: presse-equalpay@freiheitsrechte.org Telefon: +49 170-5763663
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, um die Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Verfassungsbeschwerden gegen den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern und das Bayerische Polizeiaufgabengesetz.
Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Hessische Straße 10, D-10115 Berlin Vertreten durch den Vorstand: Dr. Ulf Buermeyer, Dr. Boris Burghardt, Prof. Dr. Nora Markard. Secretary General: Malte Spitz Rechtliche Hinweise: https://freiheitsrechte.org/impressum/