Jump to content

Besser spät als nie - GFF begrüßt Hinweisgeberschutzgesetz und fordert Erweiterung

Berlin, 14.12.2022 - Heute beschloss der Rechtsausschuss einen ergänzten Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinschG). Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich diese Woche noch verabschieden und damit ein Jahr nach Ablauf der Frist die Whistleblowing-Richtlinie der EU umsetzen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) setzt sich seit Jahren für einen besseren Schutz von Whistleblower*innen ein und begrüßt diesen überfälligen Schritt. Gleichzeitig bleibt der Schutz für Whistleblower*innen auch nach dem neuen Gesetz in vielen Konstellationen lückenhaft.

David Werdermann, Anwalt und Projektkoordinator lobt das Gesetz - mit Einschränkungen: „Dass wir erstmals überhaupt ein Hinweisgeberschutzgesetz haben, ist eine gute Entwicklung. Die Signalwirkung kann gar nicht unterschätzt werden. Gleichzeitig hält die Ampel den eigenen Koalitionsvertrag nicht ein, wenn sie nur die Meldung bestimmter Rechtsverstöße schützt, nicht aber Hinweise auf sonstiges Fehlverhalten wie z.B. Machtmissbrauch. Es ist inakzeptabel, dass zum Beispiel Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nach dem HinschG nicht gemeldet werden können. In der Praxis gibt es gerade im Bereich Diskriminierung und Belästigung viele unternehmensinterne Meldungen.“

Auch im staatlichen Bereich weist das HinschG erhebliche Lücken auf. Geheimdienste sind komplett ausgenommen und Behörden können Whistleblowing verhindern, indem sie Unterlagen als Verschlusssachen einstufen. „Die Ampel-Koalition hat offenbar kein Interesse daran, dass Überwachungsskandale bei Geheimdiensten aufgedeckt werden“, sagt David Werdermann.

Ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen geht auf diese Kritikpunkte ein und fordert die Bundesregierung auf, die Ausweitung des Gesetzes zu prüfen. „Wir erwarten, dass das Gesetz zeitnah evaluiert und nachgebessert wird“, erklärt Werdermann.

An anderen Stellen wurde das Gesetz im parlamentarischen Verfahren bereits nachgebessert. „Wir freuen uns, dass unser Drängen auf die Nachbesserung des ersten Entwurfs an einigen wichtigen Stellen erfolgreich war. Jetzt können auch Verstöße gegen die Verfassungstreuepflicht von Beamten gemeldet werden. Das Gesetz verpflichtet außerdem dazu, anonyme Meldekanäle einzurichten. Das ist ein wichtiger Beitrag für eine rechtsstaatliche Polizei", sagt Werdermann.

Gerade in den Sicherheitsbehörden ist eine Kultur des Hinschauens und der Schutz von Whistleblower*innen besonders wichtig. Das zeigen rechtsextreme Polizeichats, die in den letzten Jahren vermehrt aufgedeckt wurden. Die GFF will in den nächsten Monaten strategische Verfahren zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz vorbereiten und sich insbesondere dem Hinweisgeberschutz bei der Polizei widmen.

Zu weiteren Informationen geht es hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/whistleblowing-zivilcourage

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Dr. Maria Scharlau, Tel. 01579/2493108
presse@freiheitsrechte.org

Grundrechte verteidigen.
Fördermitglied werden!