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Für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nach Karlsruhe: GFF erhebt mit Bundeswehroffizierin Anastasia Biefang Verfassungsbeschwerde

Berlin/Brüssel, 14. Oktober 2022 - Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit der Bundeswehroffizierin Anastasia Biefang und dem Verein QueerBw Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG). Mit dem angegriffenen Beschluss bestätigte das BVerwG im Mai 2022 einen disziplinarrechtlichen Verweis, den Biefang 2019 von der Bundeswehr für die Formulierung ihres Online-Dating-Profils erhalten hatte. Biefang dürfe zwar Dating-Plattformen verwenden, so das BVerwG. Dabei müsse sie aber „missverständliche Überspitzungen“ und den Eindruck „sexueller Disziplinlosigkeit“ vermeiden. Sonst werde ihr eventuell die Ahndung von sexueller Belästigung nicht zugetraut. Die GFF will vor dem Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil erreichen, das die sexuelle Selbstbestimmung als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts stärkt.

„Es ist absurd und unzulässig anzunehmen, mein Privatleben beschneide meine Führungsqualitäten. Insbesondere gibt es keinen Zusammenhang zwischen meiner offenen und einvernehmlichen Sexualität und der Unterstellung, ich würde bei Sexualdelikten nicht durchgreifen. Den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts kann ich nicht stehen lassen – daher gehe ich nach Karlsruhe“ sagt die Beschwerdeführerin Anastasia Biefang, Stabsoffizierin der Bundeswehr.

Das BVerwG stützt sich auf die Erwägung, dass insbesondere flüchtig lesende Untergebene aus dem ländlichen Raum Zweifel an Biefangs Führungsstärke entwickeln könnten. „Die fehlende Toleranz und die möglichen Irrtümer ausgedachter Dritter sind nicht schutzwürdig und dürfen nicht zum Maßstab für Freiheit werden.“ sagt Lea Beckmann, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF. „Das Bundesverwaltungsgericht lässt über den Umweg der ausgedachten Dritten die Sexualmoral der 50er Jahre aufleben und verstärkt im Ergebnis Vorurteile gegen Frauen und queere Menschen.“

Biefangs Dating-Profil enthielt die Information, dass sie als trans Frau in einer offenen Beziehung auf der Suche nach Sexualkontakten aller Geschlechter war. Nachdem ihrem Vorgesetzten der illegal erstellte Screenshot des Dating-Profils zugespielt worden war, erteilte er ihr den Verweis mit der Begründung, sie sei ihrer Verpflichtung zum ordnungsgemäßen außerdienstlichen Auftreten nicht gerecht geworden.

„Die vage Verpflichtung im Soldatengesetz zum außerdienstlichen Wohlverhalten wird hier ausgerechnet mit überkommenen patriarchalen Vorstellungen von Sexualmoral und Beziehungsführung ausgefüllt. Das eine Zumutung für Anastasia Biefang, die seit 28 Jahren verantwortungsvoll und integer ihren Dienst bei der Bundeswehr macht.“ betont Sven Bäring, Vorsitzender des Vereins QueerBw. „Die Bundeswehr gibt sich nach außen weltoffen und tolerant – gerne unter Verweis auf Anastasia Biefang. Sie muss auch nach innen queere Soldat*innen vor Vorurteilen und Angriffen schützen anstatt sie für ihre Queerness zu sanktionieren.“

Die GFF bewertet den Verweis der Bundeswehr und die Entscheidung des BVerwG als klaren Verstoß gegen die Grundrechte. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darf nur dann eingeschränkt werden, wenn Menschen zu Schaden kommen könnten. Von einer Gefährdung von Menschen durch Biefangs Online-Dating kann keine Rede sein. Umso wichtiger ist, dass diese Freiheit ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder sexueller Orientierung allen Menschen zugestanden wird.

Weitere Informationen zu unserem Fall finden Sie hier:

freiheitsrechte.org/biefang

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:

Dr. Maria Scharlau,

presse@freiheitsrechte.org

Tel. 01579/2493108

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