Presse- und Fototermin: Kundgebung und Einreichung der Verfassungsbeschwerde gegen Strafbarkeit von "Containern" am 8. November in Karlsruhe
Strafbarkeit von „Containern“: GFF kündigt Verfassungsbeschwerde an
Das Bayerische Oberste Landesgericht hält die Entnahme wertloser Lebensmittel aus Supermarkt-Müllcontainer für strafbar / Presse- und Fototermin vor dem Bundesverfassungsgericht am 8. November in Karlsruhe
Berlin, 30. Oktober 2019 – Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 2. Oktober 2019 das Strafurteil gegen zwei Studentinnen bestätigt. Caro und Franzi wurden wegen Diebstahls verurteilt, weil sie Lebensmittel aus dem Müllcontainer eines Supermarktes entnommen hatten. Verfassungsrechtlich ist dieses Urteil hochbedenklich. „Das Bayerische Oberste Landesgericht hat leider nicht berücksichtigt, was der legitime Zweck von Strafrecht im Rechtsstaat ist: Strafrecht ist dazu da, sozialschädliches Verhalten zu ahnden. Wer verhindert, dass Lebensmittel verschwendet werden, tut nichts Verwerfliches“, sagt Boris Burghardt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. „Containern ist kein Diebstahl.“
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt die beiden Frauen und ihre Anwält*innen Max Malkus und Susanne Keller daher nun, wenn sie gegen ihre Verurteilung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erheben.
Ankündigung Presse- und Fototermin zur Einreichung der Verfassungsbeschwerde mit Gelegenheit für Interviews und Statements
Freitag, 8. November 2019,
11 Uhr: Kundgebung gegen Lebensmittelverschwendung im Schlosspark mit einem Redebeitrag von Caro & Franzi
12 Uhr: Einreichung der Verfassungbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Zum Hintergrund:
Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hatte die beiden Studentinnen am 30. Januar 2019 wegen gemeinschaftlich begangenen Diebstahls schuldig gesprochen, weil sie Obst, Gemüse und Joghurt aus dem Müllcontainer eines Supermarktes genommen hatten. Die beiden Frauen bekamen jeweils acht Sozialstunden auferlegt sowie eine Geldstrafe von 225 Euro auf Bewährung.
„Das Urteil ist unverhältnismäßig und nicht mehr zeitgemäß. Der Staat sollte sich darauf konzentrieren, der Lebensmittelverschwendung Einhalt zu gebieten, und nicht diejenigen kriminalisieren, die entsorgte Lebensmittel weiterverwenden“, kommentiert Max Malkus, Rechtsanwalt.
Allein in Deutschland werden jährlich etwa 18 Millionen Tonnen verzehrbare Lebensmittel weggeworfen. Diese Verschwendung wird zunehmend als drängendes gesellschaftliches Problem erkannt. Erst im Juni haben die Justizminister*innen der Länder betont, dass die Verschwendung verzehrbarer Lebensmittel sozial unerwünscht ist. Mehr als 150.000 Menschen haben eine Petition für die Entkriminalisierung des Containerns unterzeichnet.
„Wenn wir auch zukünftigen Generationen ein Leben auf unserem Planeten ermöglichen wollen, müssen wir aufhören, Unmengen an Lebensmitteln systematisch zu vernichten“ so Caro & Franzi. „Sehr viele Menschen haben sich über die Strafverfolgung empört und sich mit uns solidarisiert. Wir wollen unserer Positionierung gegen Lebensmittelverschwendung und die Kriminalisierung des Containerns mit dem Schritt vor das Bundesverfassungsgericht Nachdruck verleihen".
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter presse@freiheitsrechte.org oder unter 030 549 08 10 55 zur Verfügung.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert Gerichtsverfahren, um Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Klagen gegen die Massenüberwachung von Flugpassagieren und Verfassungsbeschwerden gegen den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern, zuletzt im neuen Polizeigesetz in Hessen, aber auch die Klage einer Journalistin gegen Entgeltdiskriminierung. Zur Finanzierung ihres Einsatzes für die Grundrechte ruft die GFF zu Spenden auf: freiheitsrechte.org/spenden.
Mehr Informationen finden Sie unter freiheitsrechte.org.
Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Hessische Straße 10, D-10115 Berlin
Vertreten durch den Vorstand: Dr. Ulf Buermeyer, Dr. Boris Burghardt, Prof. Dr. Nora Markard.
Secretary General: Malte Spitz
Rechtliche Hinweise: https://freiheitsrechte.org/impressum/