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Hier finden Sie ein Wörterverzeichnis für präzise Sprache, die wir in unserer Arbeit einsetzen. Wir aktualisieren und ergänzen diese Seite regelmäßig.
cis

Das Adjektiv cis bezeichnet Menschen, deren Geschlecht vollständig mit dem ihnen bei Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag übereinstimmt und ist der Gegenbegriff zu trans. Eine weibliche Person, der bei Geburt der Geschlechtseintrag „weiblich“ zugewiesen wurde, ist zum Beispiel eine cis Frau.

Deadname

Als Deadname bezeichnen manche Personen – häufig trans, nicht-binäre und genderlose Personen – ihren alten, abgelegten Vornamen. Diese Personen werden mit ihrem richtigen und selbstgewählten Namen, auch Identitätsname genannt, angesprochen – auch, wenn dieser noch nicht in einem Ausweisdokument eingetragen ist. Mit dem Deadname angesprochen zu werden, kann verletzend und triggernd für Personen sein, weshalb der Identitätsname unbedingt genutzt werden sollte. Wichtig: nicht alle Personen bezeichnen ihren abgelegten Namen als Deadname. Da trans, nicht-binären und genderlosen Personen bei der offiziellen Namensänderung häufig Steine in den Weg gelegt werden, werden sie in der Realität häufig mit ihrem Deadname konfrontiert.

Divers

Den Geschlechtseintrag „divers“ gibt es neben den Geschlechtseintragungen „männlich“ und „weiblich“ als sogenannte „dritte Option“. Außerdem kann der Eintrag offengelassen werden. Das Geschlecht muss nach der Geburt eingetragen werden. Vor 2013 gab es nur die Auswahlmöglichkeiten „männlich“ oder „weiblich“. Bei Menschen, die „weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können“, kann seit 2013 der Eintrag offengelassen oder nachträglich gestrichen werden und seit 2018 auch „divers“ eingetragen werden (§ 22 Abs. 3 PStG).

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte verwendet den Begriff „divers“ nur, wenn es um den amtlichen Geschlechtseintrag geht. Nur wenige Menschen bezeichnen sich als divers und der diverse Geschlechtseintrag eignet sich nur sehr selten dazu, das Geschlecht von Personen zu beschreiben. Deshalb kann divers nicht synonym zu inter, nicht-binär oder auch genderlos verwendet werden.

Intergeschlechtlichkeit oder Inter

Intergeschlechtlichkeit bedeutet, dass die körperlichen Merkmale eines Menschen von bestimmten restriktiv definierten Normen für ein als „weiblich“ oder „männlich“ definiertes Geschlecht nicht erfasst werden – beispielsweise hinsichtlich der Chromosomen, Hormonen oder der inneren und äußeren Geschlechtsorganen. Wichtig ist, dass ein intergeschlechtlicher Mensch z.B. männlich, weiblich oder nicht-binär sein kann – je nachdem, welche Geschlechtsidentität die Person hat. Das Gegenteil von Intergeschlechtlichkeit ist Endogeschlechtlichkeit. Inter wird auch als emanzipatorischer Überbegriff für die vielfältigen intergeschlechtlichen Realitäten und Körper verwendet. „Intersexualität“ ist hingegen ein irreführender Begriff, weil Intergeschlechtlichkeit nichts mit Sexualität zu tun hat.

Nicht-binär und genderlos

Als nicht-binär bezeichnen sich Menschen, die weder (ausschließlich) männlich noch (ausschließlich) weiblich sind.

Außerdem gibt es Menschen, die kein Geschlecht haben und/oder Geschlecht als Kategorie ablehnen und sich zum Beispiel als genderlos, ex-gender oder agender/ageschlechtlich bezeichnen.

Manche nicht-binären und genderlosen Personen verwenden für sich darüber hinaus das Adjektiv trans.

Queer

Der Begriff „queer“ ist ein offener, politischer Sammelbegriff für Menschen aus dem LGBTQIA+ Spektrum. Das Akronym LGBTQIA steht für Lesbian/lesbisch, Gay/schwul, Bisexual/bisexuell, Trans/trans, Queer/queer, Inter/inter, Asexual/asexuell. Das + steht für weitere Identitäten und Orientierungen. Darüber hinaus wird queer als politisch-emanzipatorischer Begriff verwendet, der bestehende Machtverhältnisse und Geschlechterordnungen infragestellt und zu überwinden sucht.

trans

Das Adjektiv trans verwenden Menschen als Selbstbezeichnung, deren Geschlecht nicht oder nur teilweise mit dem ihnen bei Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag übereinstimmt. Damit fungiert „trans“ als Überbegriff für verschiedene queere Identitäten. Als Adjektiv steht trans vor Substantiven und wird getrennt von ihnen sowie klein geschrieben, z.B. „trans Mann“.

Eine weibliche Person, der bei Geburt der Geschlechtseintrag „männlich“ zugewiesen wurde, ist eine trans Frau. Eine Person, der bei Geburt der Geschlechtseintrag „weiblich“ zugewiesen wurde, die aber tatsächlich männlich ist, ist ein trans Mann.

Der früher gängige Begriff „transsexuell“ – wie er im „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen“, kurz „Transsexuellengesetz“ (TSG), verwendet wird – ist dagegen inhaltlich irreführend, da Geschlecht und sexuelle Orientierung zwei verschiedene Kategorien sind. Trans Personen können zum Beispiel heterosexuell, bisexuell oder homosexuell sein. Der Begriff wird von fast allen trans Menschen abgelehnt.

PoC und von Rassismus betroffene Menschen

Unterschiedliche Gruppen von Menschen sind von (spezifisch unterschiedlichen) Formen von Rassismus betroffen. Als übergreifende Selbstbezeichnung hat sich in sozial-politischen Bewegungen und rassismuskritischer Forschung die Bezeichnung “PoC” für "People of Color” sowie als „BIPoC“ für "Black, Indigenous and People of Color" durchgesetzt.

„Rasse“

Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verbietet Diskriminierung aufgrund der „Rasse“. Dieser Begriff ist damit derzeit deutsche Verfassungsrealität. Das Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin spricht dagegen von „rassistische Zuschreibung“. Beide Vorschriften haben ein Ziel: den Schutz vor rassistischer Diskriminierung.

Antirassistische Selbstvertretungsorganisationen, Wissenschaftler*innnen und Aktivist*innen haben hinsichtlich der Verwendung des Begriffs „Rasse“ unterschiedliche Positionen. Die einen kritisieren die Verwendung, da er suggeriere, dass es „Menschenrassen“ im naturwissenschaftlichen Sinne gebe und der juristischen Anwendung schwer zugänglich sei. Sie finden die Suche nach juristischen Alternativen wichtig. Andere verwenden den Begriff „Rasse“ weiterhin, verstehen darunter jedoch eine soziale Konstruktion und Zuschreibung und knüpfen damit an die Verwendung und Bedeutung des englischen Begriffs „race“ an, wie er auch im Völkerrecht verwendet wird.

Rassismus ist ein Denken, aber auch eine diskursive und soziale Praxis, in der Menschen aufgrund äußerlicher Merkmale in Gruppen eingeteilt werden, denen dann (z.B. aufgrund – vorgeblicher – Religion, Kultur oder „Abstammung“) bestimmte Eigenschaften zu- und abgeschrieben werden und die damit insgesamt bewertet und denen damit einhergehend eine bestimmte Position im gesellschaftlichen Machtgefüge zugewiesen wird (vgl. ). Rassistische Diskriminierung ist ein Teil von Rassismus und liegt vor, wenn – bewusst oder unbewusst –Menschen wegen rassistischer Zuschreibungen benachteiligt werden. Nicht nur im Kolonialismus und Nationalsozialismus wurden Menschen rassistisch verfolgt. Bis heute werden von Rassismus betroffene Menschen von gerechtem Einkommen, Bildung oder politischer Macht ausgeschlossen – oder sogar ermordet. Der Schutz rassifizierter Menschen in Deutschland durch Artikel 3 des Grundgesetzes ist deshalb unabdingbar.

Aufgrund dieses Verständnisses verwendet die Gesellschaft für Freiheitsrechte den Rassebegriff (noch) in ihren Schriftsätzen und Dokumenten, wenn es um Artikel 3 des Grundgesetzes geht. Da allerdings Betroffene den Begriff als missverständlich und stigmatisierend beschreiben und sich durch eine Umbenennung auch ein klares Signal für eine differenziertere, rassismustheoretisch basierte Rechtsprechung erhoffen, ist sie offen für juristisch sinnvolle Alternativen.

Geflüchtete, Schutzsuchende, Menschen auf der Flucht, Asylantragsteller*innen

Geflüchtete, Schutzsuchende, Menschen auf der Flucht oder Asylantragsteller*innen sind Menschen, die aus verschiedenen Gründen ihre Heimat verlassen haben. Das Ziel dieser Bezeichnungen ist, sie damit nicht auf die Flucht zu reduzieren und zu entmenschlichen. Den Begriff „Asylbewerber*in“ vermeidet die Gesellschaft für Freiheitsrechte dagegen, weil ein Grundrecht auf Asyl besteht und Bewerbung in diesem Kontext irreführend ist. Auch den Begriff „Flüchtling“ vermeidet die GFF, da er verkleinert und teilweise negativ konnotiert ist. Es ist allerdings auch ein rechtlicher Begriff. Deshalb verwendet die GFF ihn, wenn es um den Flüchtlingsstatus geht. Während die GFF die negativ konnotierten Begriffe „Flüchtlingskrise“ und „Flüchtlingswelle“ ablehnt, verwendet sie die Begriffe Fluchtbewegung und Fluchtmigration.

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