
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) wurde am 14. September 2015 in Berlin als eingetragener Verein gegründet und 2016 erstmals als gemeinnützig anerkannt.
1. Wie ist die Organisation aufgebaut?
Der Vorstand der GFF engagiert sich ehrenamtlich und ist intensiv in die Arbeit eingebunden.
Um die Arbeit der GFF langfristig zu sichern, ist der Unterhalt eines Büros und das Beschäftigen von Festangestellten unverzichtbar. Wir benötigen für die strategische Prozessführung Jurist*innen, Personal für Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising, Policy und Advocacy sowie für die Zusammenarbeit mit unseren Partnerorganisationen.
Unsere ersten kleinen Büroräume haben wir im Sommer 2017 angemietet. Weil unser Team 2020/2021 gewachsen ist, zogen wir im September 2021 in größere Räumlichkeiten in die Boyenstraße 41, 10115 Berlin, um.
In unserem Büro arbeiten 2025 einschließlich Praktikant*innen und Referendar*innen bis zu 60 Personen. Außerdem unterstützen uns freiberuflich weitere Personen im Bereich Kommunikation, Fundraising, Pressearbeit und Grafik.
Nach Preis- und Qualitätsvergleich übernehmen ausgewählte Unternehmen unsere Buchhaltung ( Schomerus), Lohnbuchhaltung ( Taxmaro), Wartung von Fundraising-Software ( Systopia) und den Newsletter-Versand ( Dialog-Mail).
2. Woher kommt das Geld?
Damit die GFF politisch unabhängig arbeiten und mit der Erhebung von Klagen langfristige Verpflichtungen eingehen kann, muss sie finanziell unabhängig sein. Wir akzeptieren deshalb keinerlei staatliche Förderung.
Von besonderer Bedeutung sind für uns die Fördermitgliedschaften. Unsere Fördermitglieder ermöglichen mit ihren regelmäßigen Beiträgen, dass wir unsere Finanzen langfristig planen und mit Klagen langwierige Verpflichtungen eingehen können.
Die drei Säulen unserer finanziellen Unabhängigkeit sind:
- Fördermitgliedschaften,
- Einzelspenden und
- institutionelle Zuwendungen, insbesondere durch Stiftungen.
Für Spenden von Unternehmen sind wir grundsätzlich offen. Wir prüfen dabei jede Annahme, weil sie keinesfalls zu einer inhaltlichen Einflussnahme führen darf.
Eine aktuelle Übersicht über die Zusammensetzung unserer Einnahmen und die Entwicklung der Zahl unserer Unterstützer*innen veröffentlichen wir jährlich in unseren Jahresberichten. Die Download-Links zu den einzelnen Berichten finden Sie unter „4. Finanzielle Transparenz und Lobbyregister“.
Hier finden Sie eine Auflistung von institutionellen Förder*innen, die unsere Arbeit in der Vergangenheit unterstützt haben oder aktuell fördern. Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls in unseren Jahresberichten.
Liste der institutionellen Zuwendungen
- Alfred Landecker Foundation (für unser Projekt „Mach Meldung! Starke Stimmen für die Polizei“ und die "Marie-Munk-Initiative" zum Digitalen Gewaltschutzgesetz)
- Allianz Kulturstiftung (Tagung „ES LEBE DIE FREIHEIT! – 70 Jahre Grundgesetz“)
- AllOut (für unsere Arbeit für gleiche Rechte für alle Familien)
- Arcadia (für unser Projekt control ©)
- Bertelsmann Stiftung (für unsere Arbeit im Bereich Bildung und Antidiskriminierung)
- Bewegungsstiftung (Basisförderung zum Organisationsaufbau)
- Campact
- Chaos Computer Club (Finanzierung erster Gerichtsverfahren)
- Digital Freedom Fund (DFF) (mehrere Förderungen zur Verteidigung digitaler Rechte sowie der Rechte von Migrant*innen)
- Dreilinden gGmbH (für die Arbeit zur Stärkung der Rechte von Trans*Inter*-Queer sowie queerer Elternschaft)
- DuckDuckGo (für Fälle zu Privatsphäre im Netz)
- European Artificial Intelligence Fund (für Begleitung DSA)
- Liberties (Rule of Law report)
- Luminate (Basisförderung und Center for User Rights)
- Monneta gGmbH (Rechtsgutachten zur Wissenschaftsfreiheit)
- Mozilla Foundation (Unterstützung für die Durchsetzung von Forschungsdatenzugängen auf Grundlage des DSA)
- Nemetschek Stiftung (Förderung unserer Hochschultour)
- netzpolitik.org e.V. (Finanzierung erster Gerichtsverfahren)
- New Venture Fund (für unsere SpywareShield Initiative)
- Open Society Foundations (für eine Verfassungsbeschwerde sowie allgemeine Förderung)
- Foundation Open Society Institute mit Open Society Initiative for Europe (OSIFE) und Open Society Foundations (für die Erweiterung des Handlungsraums zivilgesellschaftlicher Arbeit und für die Arbeit im Bereich Whistleblowing)
- Otto-Brenner-Stiftung (Studie zur Pressefreiheit und Tagung Entgeltgleichheit)
- Robert Bosch Stiftung (zur Stärkung Sozialer Rechte in Deutschland)
- Rudolf Augstein Stiftung (Förderung Fachworkshop Fonds Pressefreiheit)
- Shuttleworth Foundation (Projektförderung für die Arbeit im Bereich Zugang zu Wissen, Wissenschaftsfreiheit und Grundrechtsfragen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht)
- Stichting IFLA Foundation (für ein Projekt zum eLending)
- Stiftung bridge (für eine Kampagne und unsere Arbeit im Bereich Informationsfreiheit)
- Stiftung Erneuerbare Freiheit
- Stiftung Mercator (für das Center for User Rights, das Netzwerk F5 sowie die Projekte „Ihre AGB, unsere Werte“ zur Drittwirkung von Grundrechten auf multinationale Digitalkonzerne und "Recht effektiv - Für gleichen Zugang zum Recht")
- Zeit Stiftung Bucerius (Förderung unserer Hochschultour und Unterstützung für die Durchsetzung von Forschungsdatenzugängen auf Grundlage des DSA)
Kooperationen
Bei der Durchführung von drei Fachveranstaltungen gab es eine Kooperation mit der "Bundeszentrale für politische Bildung" (bpb) und einmal mit der "Stiftung Forum Recht". Diese Kooperationen beinhalteten keine Fördermittel oder Zuwendungen. Es waren gemeinsame Veranstaltungen, für die diese Partner*innen und die GFF jeweils bestimmte Kosten und Aufgaben übernahmen.
- Bundeszentrale für politische Bildung (Tagung „Es lebe die Freiheit! – 70 Jahre Grundgesetz“ 2019, Konferenz zu 9/11 2022, Konferenz 75 Jahre Grundgesetz 2024)
- Stiftung Forum Recht (Konferenz 75 Jahre Grundgesetz 2024)
3. Wofür geben wir das Geld aus?
Die GFF finanziert strategische Klagen zur Verwirklichung der Grund- und Menschenrechte und die Kommunikation rund um die Verfahren. Sie leistet damit entsprechend ihrer Satzung einen Beitrag, um das demokratische Staatswesen zu fördern. Details zur Verwendung der Mittel finden Sie in unseren Jahresberichten.
3.1 Verfahrenskosten
Die Kosten eines Verfahrens sind sehr unterschiedlich. Sie setzen sich je nach Fall aus den streitwertabhängigen Gerichtskosten, den Kosten für die Vertretung der von uns begleiteten Kläger*innen vor Gericht, den Kosten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und unseren eigenen Personal- und Bürokosten zusammen.
Gewinnen wir den Fall, trägt die Gegenseite die Gerichtskosten sowie einen Teil der Kosten unserer Prozessvertretung. Verliert unsere Seite, müssen wir diese Kosten selbst tragen und zudem die Kosten einer etwaigen Prozessvertretung der Gegenseite. Dadurch entsteht ein Kostenrisiko, das je nach Verfahren einige tausend bis zu mehreren zehntausend Euro beträgt. Auch im Falle eines Sieges müssen wir den nicht erstattungsfähigen Teil unserer Kosten (Anteil der Prozessvertretung, interne Kosten) tragen.
Darum ist es sehr wichtig für die GFF, ausreichende finanzielle Rücklagen aufzubauen.
Außerdem müssen wir oft schnell entscheiden, ob wir mit einem Fall in eine höhere Instanz gehen wollen, was mit weiteren Kosten und finanziellen Risiken verbunden ist. Deshalb müssen wir über die gesamte Dauer der Verfahren – die bis zu zehn Jahre dauern können – die finanziellen Rücklagen immer wieder auffüllen.
Wenn wir unsere Verfahren gewinnen, setzen wir die erstatteten Mittel direkt für neue Verfahren ein oder führen sie der Litigation-Reserve zu.
3.2 Personalkosten
Unser Team und das fachliche Knowhow sind die entscheidenden Voraussetzungen für die erfolgreiche Arbeit der GFF. Herzstück ist das Legal-Team, das die Fälle juristisch bearbeitet. Dazu kommen das Kommunikationsteam, das die komplexen Fälle für die Öffentlichkeit aufbereitet, ein Verwaltungsteam sowie Mitarbeitende für Fundraising, Policy und Advocacy und die IT. Das Generalsekretariat führt die Geschäfte, koordiniert die Arbeit des gesamten Teams, die Strategie und hält die Verbindung zum Vorstand.
Abhängig von der Finanzierung einzelner Projekte werden befristet Projektkoordinator*innen oder weitere unterstützende Personen eingestellt. Studentische Hilfskräfte leisten zudem wertvolle Beiträge zu unserer Arbeit. Die GFF ist eine beliebte Ausbildungsstation für juristische Referendar*innen. Zusätzlich bieten wir Praktikant*innen und jungen Menschen im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres die Möglichkeit zur Mitarbeit.
Grundlage der Bezahlung ist ein internes Gehaltssystem, das an den TVöD Bund angelehnt ist. Es ist uns wichtig, dass die GFF eine professionelle Arbeitsumgebung mit fairer Bezahlung bietet. Wir setzen uns für gute und gerechte Arbeitsbedingungen ein, denn die Werte und Grundsätze der GFF sind unvereinbar mit prekärer Beschäftigung oder Selbstausbeutung.
Eine faire Bezahlung wollen wir auch den Kooperations-Anwält*innen und Prozessbevollmächtigten ermöglichen, damit die Verfahren bestmöglich geführt werden. Wir freuen uns dennoch über Unterstützung und die Übernahme von Fällen auf pro-bono-Basis.
3.3 Organisationskosten
Ohne professionelle und zeitgemäße Arbeitsbedingungen kann keine qualitativ hochwertige Arbeit geleistet werden. Dazu gehören vor allem die Mietkosten für das Büro und die technische Ausstattung der Arbeitsplätze. Unsere Buchhaltung und Lohnbuchhaltung haben wir ausgelagert – die vorbereitenden Arbeiten übernehmen wir.
Unsere Arbeit berührt einen sehr sensiblen Bereich und viele unserer Beschwerdeführer*innen und Partnerorganisationen erwarten zu Recht eine hohe Vertraulichkeit. Deshalb haben wir uns entschieden, eine weitgehend eigene IT-Infrastruktur aufzubauen. Dies ermöglicht uns die eigenständige Kontrolle unserer Systeme und eine hohe IT-Sicherheit, ist aber auch mit einem erhöhten Investitionsbedarf und höheren Grundkosten verbunden (zum Beispiel wegen eines eigenen Servers, eigenem Glasfaseranschluss).
3.4 Weitere Kosten
Ein wichtiges Anliegen der GFF ist es, das Potential strategischer Prozessführung für Grundrechte in Deutschland bekannt zu machen und über den Inhalt und die Bedeutung der Freiheits- und Menschenrechte aufzuklären. Hierfür arbeiten wir eng mit anderen Nichtregierungsorganisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen und fördern damit auch Wissenschaft und Forschung - ein weiterer Satzungszweck der GFF. Dabei fallen Kosten für Veranstaltungen oder die Förderung kleinerer Projekte an. Ein positiver Nebeneffekt sind die vielen direkten Kontakte zum Beispiel zu Studierenden, die uns später als Jurist*innen wiederbegegnen.
4. Finanzielle Transparenz und Lobbyregister
Die GFF fordert in vielen Bereichen Transparenz und organisiert sie selbstverständlich auch für die eigene Arbeit. In unseren Jahresberichten informieren wir über unsere Arbeit und detailliert auch über unsere Einnahmen und Ausgaben.
Jahresbericht 2024
Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrolliert unseren jeweiligen Jahresabschluss.
Seit Februar 2022 sind wir in das Lobbyregister für die Interessensvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung eingetragen. Daher sind wir verpflichtet, Schenkungen Dritter (beispielsweise Spenden oder Fördermitgliedschaften) bei jeweils mehr als 10.000 Euro und mehr als zehn Prozent der Gesamtsumme offenzulegen.
5. Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Um unsere Arbeit nach einheitlichen Kriterien transparent zu machen, haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und verpflichten uns, die folgenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
In einigen Punkten verweisen wir auf unseren aktuellen Jahresbericht, diesen werden wir in der Regel etwa sechs Monate nach Ende des jeweiligen Jahres online stellen.
5.1 Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Berlin, Boyenstraße 41, D-10115 Berlin
Gründungsjahr: 2015
Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
5.2 Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Arbeit ist steuerbegünstigt wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung, Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz sowie allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin vom 21.05.2024.
5.3 Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger*innen
Eine aktuelle Übersicht des Vorstandes und weiterer aktiver Personen ist hier zu finden.
5.4 Tätigkeitsbericht
5.5 Personalstruktur
5.6 Angaben zur Mittelherkunft
5.7 Angaben zur Mittelverwendung
5.8 Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Keine
5.9 Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Im Jahr 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 hat keine Einzelperson diese Grenze überschritten. Uns unterstützende Organisationen sind in den jeweiligen Jahresberichten aufgeführt.

Freedom needs fighters
Gemeinsam für die Grundrechte