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Wir fordern Transparenz von staatlichen Stellen – und wir bieten sie auch! Hier legen wir als Verein unsere Finanzen und Struktur offen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) wurde am 14. September 2015 in Berlin als eingetragener Verein gegründet und 2016 erstmals als gemeinnützig anerkannt.

1. Wie ist die Organisation aufgebaut?

Der Vorstand der GFF engagiert sich ehrenamtlich und ist intensiv in die Arbeit eingebunden.

Um die Arbeit der GFF langfristig zu sichern, ist der Unterhalt eines Büros und das Beschäftigen von Festangestellten unverzichtbar. Wir benötigen für die strategische Prozessführung Jurist*innen, Personal für Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising, Policy und Advocacy sowie für die Zusammenarbeit mit unseren Partnerorganisationen.

Unsere ersten kleinen Büroräume haben wir im Sommer 2017 angemietet. Weil unser Team 2020/2021 gewachsen ist, zogen wir im September 2021 in größere Räumlichkeiten in die Boyenstraße 41, 10115 Berlin, um.

In unserem Büro arbeiten 2025 einschließlich Praktikant*innen und Referendar*innen bis zu 60 Personen. Außerdem unterstützen uns freiberuflich weitere Personen im Bereich Kommunikation, Fundraising, Pressearbeit und Grafik.

Nach Preis- und Qualitätsvergleich übernehmen ausgewählte Unternehmen unsere Buchhaltung ( Schomerus), Lohnbuchhaltung ( Taxmaro), Wartung von Fundraising-Software ( Systopia) und den Newsletter-Versand ( Dialog-Mail).

2. Woher kommt das Geld?

Damit die GFF politisch unabhängig arbeiten und mit der Erhebung von Klagen langfristige Verpflichtungen eingehen kann, muss sie finanziell unabhängig sein. Wir akzeptieren deshalb keinerlei staatliche Förderung.

Von besonderer Bedeutung sind für uns die Fördermitgliedschaften. Unsere Fördermitglieder ermöglichen mit ihren regelmäßigen Beiträgen, dass wir unsere Finanzen langfristig planen und mit Klagen langwierige Verpflichtungen eingehen können.

Die drei Säulen unserer finanziellen Unabhängigkeit sind:

  • Fördermitgliedschaften,
  • Einzelspenden und
  • institutionelle Zuwendungen, insbesondere durch Stiftungen.

Für Spenden von Unternehmen sind wir grundsätzlich offen. Wir prüfen dabei jede Annahme, weil sie keinesfalls zu einer inhaltlichen Einflussnahme führen darf.

Eine aktuelle Übersicht über die Zusammensetzung unserer Einnahmen und die Entwicklung der Zahl unserer Unterstützer*innen veröffentlichen wir jährlich in unseren Jahresberichten. Die Download-Links zu den einzelnen Berichten finden Sie unter „4. Finanzielle Transparenz und Lobbyregister“.

Hier finden Sie eine Auflistung von institutionellen Förder*innen, die unsere Arbeit in der Vergangenheit unterstützt haben oder aktuell fördern. Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls in unseren Jahresberichten.

Liste der institutionellen Zuwendungen
Kooperationen

Bei der Durchführung von drei Fachveranstaltungen gab es eine Kooperation mit der "Bundeszentrale für politische Bildung" (bpb) und einmal mit der "Stiftung Forum Recht". Diese Kooperationen beinhalteten keine Fördermittel oder Zuwendungen. Es waren gemeinsame Veranstaltungen, für die diese Partner*innen und die GFF jeweils bestimmte Kosten und Aufgaben übernahmen.

3. Wofür geben wir das Geld aus?

Die GFF finanziert strategische Klagen zur Verwirklichung der Grund- und Menschenrechte und die Kommunikation rund um die Verfahren. Sie leistet damit entsprechend ihrer Satzung einen Beitrag, um das demokratische Staatswesen zu fördern. Details zur Verwendung der Mittel finden Sie in unseren Jahresberichten.

3.1 Verfahrenskosten

Die Kosten eines Verfahrens sind sehr unterschiedlich. Sie setzen sich je nach Fall aus den streitwertabhängigen Gerichtskosten, den Kosten für die Vertretung der von uns begleiteten Kläger*innen vor Gericht, den Kosten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und unseren eigenen Personal- und Bürokosten zusammen.

Gewinnen wir den Fall, trägt die Gegenseite die Gerichtskosten sowie einen Teil der Kosten unserer Prozessvertretung. Verliert unsere Seite, müssen wir diese Kosten selbst tragen und zudem die Kosten einer etwaigen Prozessvertretung der Gegenseite. Dadurch entsteht ein Kostenrisiko, das je nach Verfahren einige tausend bis zu mehreren zehntausend Euro beträgt. Auch im Falle eines Sieges müssen wir den nicht erstattungsfähigen Teil unserer Kosten (Anteil der Prozessvertretung, interne Kosten) tragen.

Darum ist es sehr wichtig für die GFF, ausreichende finanzielle Rücklagen aufzubauen.

Außerdem müssen wir oft schnell entscheiden, ob wir mit einem Fall in eine höhere Instanz gehen wollen, was mit weiteren Kosten und finanziellen Risiken verbunden ist. Deshalb müssen wir über die gesamte Dauer der Verfahren – die bis zu zehn Jahre dauern können – die finanziellen Rücklagen immer wieder auffüllen.

Wenn wir unsere Verfahren gewinnen, setzen wir die erstatteten Mittel direkt für neue Verfahren ein oder führen sie der Litigation-Reserve zu.

3.2 Personalkosten

Unser Team und das fachliche Knowhow sind die entscheidenden Voraussetzungen für die erfolgreiche Arbeit der GFF. Herzstück ist das Legal-Team, das die Fälle juristisch bearbeitet. Dazu kommen das Kommunikationsteam, das die komplexen Fälle für die Öffentlichkeit aufbereitet, ein Verwaltungsteam sowie Mitarbeitende für Fundraising, Policy und Advocacy und die IT. Das Generalsekretariat führt die Geschäfte, koordiniert die Arbeit des gesamten Teams, die Strategie und hält die Verbindung zum Vorstand.

Abhängig von der Finanzierung einzelner Projekte werden befristet Projektkoordinator*innen oder weitere unterstützende Personen eingestellt. Studentische Hilfskräfte leisten zudem wertvolle Beiträge zu unserer Arbeit. Die GFF ist eine beliebte Ausbildungsstation für juristische Referendar*innen. Zusätzlich bieten wir Praktikant*innen und jungen Menschen im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres die Möglichkeit zur Mitarbeit.

Grundlage der Bezahlung ist ein internes Gehaltssystem, das an den TVöD Bund angelehnt ist. Es ist uns wichtig, dass die GFF eine professionelle Arbeitsumgebung mit fairer Bezahlung bietet. Wir setzen uns für gute und gerechte Arbeitsbedingungen ein, denn die Werte und Grundsätze der GFF sind unvereinbar mit prekärer Beschäftigung oder Selbstausbeutung.

Eine faire Bezahlung wollen wir auch den Kooperations-Anwält*innen und Prozessbevollmächtigten ermöglichen, damit die Verfahren bestmöglich geführt werden. Wir freuen uns dennoch über Unterstützung und die Übernahme von Fällen auf pro-bono-Basis.

3.3 Organisationskosten

Ohne professionelle und zeitgemäße Arbeitsbedingungen kann keine qualitativ hochwertige Arbeit geleistet werden. Dazu gehören vor allem die Mietkosten für das Büro und die technische Ausstattung der Arbeitsplätze. Unsere Buchhaltung und Lohnbuchhaltung haben wir ausgelagert – die vorbereitenden Arbeiten übernehmen wir.

Unsere Arbeit berührt einen sehr sensiblen Bereich und viele unserer Beschwerdeführer*innen und Partnerorganisationen erwarten zu Recht eine hohe Vertraulichkeit. Deshalb haben wir uns entschieden, eine weitgehend eigene IT-Infrastruktur aufzubauen. Dies ermöglicht uns die eigenständige Kontrolle unserer Systeme und eine hohe IT-Sicherheit, ist aber auch mit einem erhöhten Investitionsbedarf und höheren Grundkosten verbunden (zum Beispiel wegen eines eigenen Servers, eigenem Glasfaseranschluss).

3.4 Weitere Kosten

Ein wichtiges Anliegen der GFF ist es, das Potential strategischer Prozessführung für Grundrechte in Deutschland bekannt zu machen und über den Inhalt und die Bedeutung der Freiheits- und Menschenrechte aufzuklären. Hierfür arbeiten wir eng mit anderen Nichtregierungsorganisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen und fördern damit auch Wissenschaft und Forschung - ein weiterer Satzungszweck der GFF. Dabei fallen Kosten für Veranstaltungen oder die Förderung kleinerer Projekte an. Ein positiver Nebeneffekt sind die vielen direkten Kontakte zum Beispiel zu Studierenden, die uns später als Jurist*innen wiederbegegnen.


4. Finanzielle Transparenz und Lobbyregister

Die GFF fordert in vielen Bereichen Transparenz und organisiert sie selbstverständlich auch für die eigene Arbeit. In unseren Jahresberichten informieren wir über unsere Arbeit und detailliert auch über unsere Einnahmen und Ausgaben.

Jahresbericht 2024

Jahresbericht 2023

Jahresbericht 2022

Jahresbericht 2021

Jahresbericht 2020

Jahresbericht 2018/2019

Jahresbericht 2017

Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrolliert unseren jeweiligen Jahresabschluss.

Seit Februar 2022 sind wir in das Lobbyregister für die Interessensvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung eingetragen. Daher sind wir verpflichtet, Schenkungen Dritter (beispielsweise Spenden oder Fördermitgliedschaften) bei jeweils mehr als 10.000 Euro und mehr als zehn Prozent der Gesamtsumme offenzulegen.

5. Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Um unsere Arbeit nach einheitlichen Kriterien transparent zu machen, haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und verpflichten uns, die folgenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

In einigen Punkten verweisen wir auf unseren aktuellen Jahresbericht, diesen werden wir in der Regel etwa sechs Monate nach Ende des jeweiligen Jahres online stellen.

5.1 Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Berlin, Boyenstraße 41, D-10115 Berlin

Gründungsjahr: 2015

Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

5.2 Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist steuerbegünstigt wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung, Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz sowie allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin vom 21.05.2024.

5.3 Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger*innen

Eine aktuelle Übersicht des Vorstandes und weiterer aktiver Personen ist hier zu finden.

5.4 Tätigkeitsbericht

Zum Jahresbericht 2024

5.5 Personalstruktur

Zum Jahresbericht 2024

5.6 Angaben zur Mittelherkunft

Zum Jahresbericht 2024

5.7 Angaben zur Mittelverwendung

5.8 Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Keine

5.9 Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Im Jahr 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 hat keine Einzelperson diese Grenze überschritten. Uns unterstützende Organisationen sind in den jeweiligen Jahresberichten aufgeführt.

6. Qualifizierte Einrichtung für grenzüberschreitende Verbandsklagen (§ 4d UKlaG)

Die GFF hat die Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen beim Bundesamt für Justiz beantragt.

6.1 Mitgliederstruktur

Die GFF hat zwei Arten von Mitgliedern:

Ordentliche Mitglieder sind natürliche und juristische Personen, die auf Antrag vom Vorstand aufgenommen werden. Sie haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, dem obersten Vereinsorgan. Die Mitgliederversammlung wählt und entlastet den Vorstand, beschließt Satzungsänderungen und bestimmt die Kassenprüfung. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt und ist ehrenamtlich tätig.

Fördermitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die die Arbeit der GFF durch regelmäßige Beiträge unterstützen. Sie sind keine ordentlichen Mitglieder im Sinne des BGB, haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und keinen Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung oder die Fallauswahl der GFF.

Die Mitglieder- und Organisationsstruktur der GFF ist in der Satzung niedergelegt.

6.2 Interne Verfahren zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten

Die GFF stellt durch die folgenden internen Verfahren sicher, dass Interessenkonflikte bei der Finanzierung von Verbandsklagen vermieden werden.

1. Unabhängigkeit von unternehmerischem Einfluss (§ 4d Abs. 2 Nr. 4a UKlaG)

Die GFF akzeptiert grundsätzlich keine staatliche Förderung. Die GFF akzeptiert keine Zuwendungen von Unternehmen, die mit einer Gegenleistung verknüpft sind oder direkten oder indirekten Einfluss auf die Organisationsstrategie haben könnten.

Geschäftsführung und Vorstand prüfen Zuwendungen von Unternehmen ab einer Höhe von 10.000 Euro und wiederkehrende Zuwendungen bei Veränderungen der Zuwendungsbedingungen oder wesentlicher Änderungen der Strategie des zuwendenden Unternehmens erneut daraufhin, ob sie zu einer inhaltlichen Einflussnahme auf die Verfahrensführung, die Fallauswahl oder die Organisationsstrategie führen könnten. Zuwendungen, die nach dieser Prüfung eine solche Einflussnahme begründen könnten, werden abgelehnt.

Entscheidungen über die Auswahl, Führung und den Abschluss von Verfahren und Projekten trifft ausschließlich der Vorstand nach fachlichen und strategischen Kriterien in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung und dem Legal Team. Dritten – einschließlich Zuwendungsgebern und Fördermitgliedern – steht kein Einfluss auf diese Entscheidungen zu.

2. Vermeidung von Interessenkonflikten bei Drittfinanzierung (§ 4d Abs. 2 Nr. 4b UKlaG)

Zuwendungen zur Finanzierung konkreter Verbandsklagen der GFF von Dritten, die ein wirtschaftliches Eigeninteresse am Ausgang einer konkreten Verbandsklage im Sinne der Richtlinie (EU) 2020/1828 haben, werden nicht angenommen.

Zuwendungen von institutionellen Fördermittelgebern, die für eine konkrete Verbandsklage zweckgebunden sind, werden vor der Annahme vom Vorstand auf mögliche wirtschaftliche Interessen des Zuwendungsgebers im Zusammenhang mit der zu finanzierenden Verbandklage geprüft.

Der Vorstand fasst Beschlüsse über die Annahme zweckgebundener Zuwendungen zur Finanzierung von Verbandsklagen im Rahmen einer Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren; diese Beschlüsse werden protokolliert (§ 14 der Satzung). Die Protokolle sind für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufzubewahren. Im Jahresbericht werden alle institutionellen Förderer mit Angabe des jeweiligen Förderzwecks öffentlich ausgewiesen.

3. Öffentliche Zugänglichkeit

Die vorstehenden Verfahren werden auf dieser Seite in verständlicher Form veröffentlicht und aktuell gehalten.

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