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Mehr als 18.000 engagierte Spender*innen ermöglichen, dass die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ein Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD erstellen. Wir prüfen rechtlich nach wissenschaftlichen Standards, ob ein Verbotsantrag bezogen auf die AfD erfolgreich wäre.

Klar ist jetzt schon: Es stellen sich viele komplexe Fragen und wir müssen sehr viel Material sichten. Ein exaktes Datum zur Fertigstellung des Gutachtens können wir deshalb noch nicht absehen. Wir rechnen damit, dass die Arbeiten bis zum Frühsommer 2026 dauern werden. Keine Sorge: Wir melden uns nicht erst am Ende, sondern kommunizieren auch Zwischenstände!

Und parallel sammeln wir weiter:

Denn mit jeder zusätzlichen Spende können wir neben dem Erstellen des Gutachtens zusätzliche Vorhaben umsetzen – wie zum Beispiel regelmäßige Austauschrunden mit Wissenschaft und Praxis.

Außerdem unterstützen Sie mit Ihrer Spende den Kampf gegen Rechtsextremismus wie zum Beispiel im Projekt „ Gegenrechtsschutz“ oder durch unsere Hilfe für Organisationen, deren Gemeinnützigkeit bedroht ist.

Sie wollen, dass wir diese Arbeit gerade in Zeiten des Rechtsrucks verstärken können?
Dann spenden Sie jetzt für die Arbeit der GFF zum Schutz der Demokratie. Herzlichen Dank!

Spenden per Überweisung:

Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
IBAN: DE 88 4306 0967 1182 9121 00
BIC: GENODEM1GLS
GLS Gemeinschaftsbank eG

Sollten nicht alle Spendengelder für die Erstellung eines Gutachtens zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD benötigt werden, wird die GFF diese gemäß ihrer Satzung für andere gemeinnützige Zwecke einsetzen, die der Stärkung der Demokratie sowie der Verteidigung von Grund- und Menschenrechten dienen.

Hinweis zu Spendenquittungen

Die GFF ist als gemeinnützig anerkannt. Für Spenden über 300 Euro stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung aus. Dafür benötigen wir Ihre Postadresse. Wenn Sie das Spendenformular nutzen, tragen Sie Ihre Daten bitte in den Kontaktfeldern ein. Wenn Sie lieber einen Betrag überweisen möchten, teilen Sie uns Ihren Namen und Ihre Anschrift bitte im Überweisungszweck mit.

Für Spenden bis 300 Euro genügt den Finanzämtern ein Überweisungsbeleg als Nachweis.

Weitere Informationen zu Zuwendungsbescheinigungen: freiheitsrechte.org/mitmachen/einzelspenden


Warum dieses Gutachten?

Verfassungswidrige Parteien können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland verboten werden. Ein Verbotsverfahren ist jedoch an hohe Hürden geknüpft. Bislang fehlt es an einer für ein AfD-Verbot notwendigen sorgfältigen Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen. Die behördliche Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz zu der Partei bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Verbotsverfahren eingeleitet erfolgreich wäre.

Wir übernehmen deshalb die Aufgabe, mit wissenschaftlicher und rechtlicher Expertise zu beantworten: Ist die AfD verfassungswidrig?

Lägen diese Voraussetzungen vor, dann gingen nach der Wertung des Grundgesetzes von einer (verbotsfähigen) Partei größere Gefahren aus als von ihrem Verbot: Dann stünden gerade jene Grundlagen auf dem Spiel, die die Menschen in Deutschland für ihre freiheitliche demokratische Entfaltung auf dem Boden von Grundgesetz und Grundrechten unbedingt brauchen. Hier geht es zu mehr Informationen über das Projekt.

Grundrechte verteidigen.