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Women Protest Equal Pay
gleiche Rechte und soziale Teilhabe
Art. 3

Equal-Pay-Klage gegen Daimler: Wir kämpfen für gleiche Bezahlung

Auf dem Foto ist Anastasia Biefang auf einer Demonstration zu sehen.
gleiche Rechte und soziale Teilhabe
Art. 3

FÜR EIN SELBSTBESTIMMTES LIEBESLEBEN NACH KARLSRUHE

Entschädigung bei häuslicher Gewalt
gleiche Rechte und soziale Teilhabe
Art. 3

Soziales Entschädigungs­recht bei partner­schaftlicher Gewalt

Nahaufnahme einer Karte
gleiche Rechte und soziale Teilhabe
Art. 1, 20

Mit der Bezahlkarte unter das Existenzminimum

UNSERE MISSION

Alle Menschen haben das gleiche Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben - unabhängig von Einkommen, Herkunft oder Identität. Die Realität ist: Soziale Ungleichheit nimmt zu.Viele Menschen leben unter dem Existenzminimum, ohne ausreichenden Zugang zu Wohnraum oder Gesundheitsversorgung. Diskriminierung und Ausgrenzung sind etwa für queere Menschen, Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen mit Behinderungen Alltag. Mit strategischen Klagen setzen wir uns für ein gleichberechtigtes Leben aller Menschen ein.

Sarah Lincoln

Sarah Lincoln

Rechtsanwältin und Schwerpunktleitung

„Im Grundgesetz steht die Würde des Menschen an erster Stelle. Eine freiheitliche Gesellschaft ist nur möglich, wenn alle Menschen sozial abgesichert und diskriminierungsfrei leben können. Dafür gehen wir vor Gericht.“

Warum wir uns für gleiche Rechte und für soziale Teilhabe einsetzen

Welches Problem gehen wir an?

Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit – vielen sind aus dem Grundgesetz vor allem die sogenannten Freiheitsrechte geläufig. Doch Freiheit ist wenig wert, wenn Gesetze diskriminierend sind oder es am nötigsten fehlt. Deshalb formuliert das Grundgesetz in Artikel 3 das Gleichheitsgebot und in Artikel 20 das Sozialstaatsgebot. Beide Versprechen werden heute nicht verwirklicht.

Diskriminierung und Stigmatisierung sind für viele Menschen Alltag, etwa queere Menschen, People of color und Menschen mit Behinderungen. Sie werden noch immer benachteiligt – einfach nur weil sie sind, wie sie sind. Zudem sind gute Lebensbedingungen und soziale Absicherung nicht für alle in Deutschland Realität. Viele Menschen leben unter dem Existenzminimum, ohne ausreichenden Zugang zu Wohnraum oder Gesundheitsversorgung. Menschen mit Migrationsgeschichte und Geflüchtete sind dabei besonders häufig von Ausgrenzung und Armut betroffen.

Was tun wir konkret, um das Problem zu lösen? Welche Rolle spielt die GFF?

Wir unterstützen den Kampf für Gleichberechtigung und soziale Teilhabe mit rechtlichen Mitteln. Wir gehen gegen Gesetze, Behörden und Unternehmen vor, die Angehörige bestimmter Gruppen diskriminieren. Und wir gehen vor Gericht, um soziale Rechte durchzusetzen. Unser Ziel sind Grundsatzentscheidungen, die Gerechtigkeit herstellen und allen Menschen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.

Wir unterstützen betroffene Personen dabei, ihr Recht einzuklagen und auch dabei, ihre Geschichte zu erzählen. Indem wir auf Missstände hinweisen, regen wir gesellschaftliche Diskussionen an. Die wichtige Arbeit zivilgesellschaftlicher Partnerorganisationen im Bereich Beratung oder Advocacy unterstützen wir durch strategische Klagen.

Für welche Rechte stehen wir ein?

Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz und die aus ihm abgeleiteten Diskriminierungsverbote sind in Artikel 3 unserer Verfassung sowie in den EU-Verträgen verankert und bilden den Kern etlicher internationaler Menschenrechtsabkommen. Diese Verbote sind Lehren aus vergangenen Menschheitsverbrechen und wurden von benachteiligten Gruppen hart erkämpft.

Aus Artikel 1 Grundgesetz und dem Sozialstaatsgebot in Art. 20 GG leitet sich ab, dass der Staat jedem Menschen in Deutschland ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten muss. Dabei geht es nicht nur um das nackte Überleben, sondern auch um ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Gesetzgeber und Behörden sind auch durch den UN-Sozialpakt dazu verpflichtet, soziale Rechte zu gewährleisten. Dazu zählen das Recht auf eine angemessene Unterkunft, das Recht auf Bildung und der jeweils bestmögliche Gesundheitsstandard.

Geflüchtete Menschen haben in Deutschland ebenso Anspruch auf Gleichbehandlung und angemessene Versorgung wie alle anderen. In der Praxis gilt für Geflüchtete jedoch oft ein Grundrechtsschutz zweiter Klasse: Sozialhilfe für Asylsuchende liegt unter dem Existenzminimum, über sie werden unbegrenzt Daten gesammelt und weitergegeben und in Sammelunterkünften für Asylsuchende dringt die Polizei widerrechtlich ein.

Protest - Gemeinsam für die Grundrechte

Verschiedene Erfahrungen - Gleiche Rechte.

Alle Menschen haben ein Recht auf ein diskriminierungsfreies Leben. Wir kämpfen dafür vor Gericht.

Mit Ihrer Hilfe zum gleichen Recht für alle.

Grundrechte verteidigen.
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