Zum Inhalt springen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF). Ihre Frage ist nicht dabei? Melden Sie sich bei uns!
Was macht die GFF?

Wir wollen die Grund- und Menschenrechte nachhaltig schützen und langfristig ausbauen. Dazu nutzen wir strategische Gerichtsverfahren. Wir konzentrieren uns auf drei Schwerpunktbereiche.

  • Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie
    Wir stehen an der Seite derjenigen, die unsere Demokratie mit Leben füllen: Journalist*innen und Whistleblower*innen, demokratisch engagierte Menschen und Organisationen, Wissenschaftler*innen und Künstler*innen. Wenn der Staat ihre Rechte systematisch verletzt oder ihre Handlungsspielräume unzulässig einschränkt, wenden wir uns dagegen. Denn eine widerstandsfähige, lebendige Demokratie braucht das Engagement der Einzelnen und der Vielen.
  • Freiheit im digitalen Zeitalter
    Wir wenden uns gegen Generalverdacht und Schritte, die Bevölkerung anlasslos zu überwachen. Wenn der Staat oder Unternehmen unverhältnismäßig in unsere Privatsphäre eingreifen, gehen wir vor Gericht – zum Beispiel gegen das polizeiliche Auslesen von höchstpersönlichen Handydaten ohne gesetzliche Grundlage. Denn Demokratie braucht sichere Räume, in denen sich Menschen frei und unbeobachtet entfalten können.
  • Gleiche Rechte und soziale Teilhabe
    Alle Menschen haben ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, Unterkunft, Gesundheitsversorgung und darauf, diskriminierungsfrei zu leben. Wir gehen deshalb gegen Gesetze, Behörden und Unternehmen vor, die benachteiligen, ausschließen oder stigmatisieren. Denn ohne soziale Teilhabe ist Freiheit wenig wert und ein Leben in Würde nicht möglich. Wir wollen Grundsatzentscheidungen, die das Sozialstaatsgebot in individuelle und einklagbare Rechte übersetzen – und allen Menschen gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

Unsere rechtliche Expertise in Form von Lobbyarbeit in die Politik einfließen zu lassen, kann Gesetze zum Besseren ändern. Dabei arbeiten wir parteipolitisch unabhängig.

Was versteht die GFF unter Freiheitsrechten?

Grund- und Menschenrechte sind unteilbar. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Rechte aller Menschen geschützt werden.

Klassische Freiheitsrechte garantieren das unabdingbare Anrecht jedes Menschen auf freie und umfassende Entfaltung der Persönlichkeit in einem Staat. So steht es zum Beispiel im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Gemeint sind von der Verfassung garantierte, unantastbare Rechte aller Menschen und Bürger*innen gegenüber dem Staat. Dazu zählen etwa

  • das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also das Recht über eigene Daten selbst bestimmen zu können,
  • das Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit,
  • das Recht auf freie Rede und die Pressefreiheit.

Unser Verständnis von Freiheitsrechten geht jedoch darüber hinaus. Wir setzen uns auch für soziale Grundrechte und gegen Diskriminierung ein. Denn Freiheit, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstanden wird, kennt weder Not noch Furcht. Wenn eine Person kein Dach über den Kopf hat, nicht Ärzt*innen oder zur Schule gehen kann, dann hilft es ihr wenig, dass sie ihre Meinung frei äußern kann, dass sie Freizügigkeit genießt oder dass die Kunst frei ist.

Oder um es mit Hannah Arendt zu sagen: „Frei ist erst, wer als Gleicher unter Gleichen am öffentlichen politischen Leben teilnehmen kann“. Auch für uns ist Freiheit keine Freiheit, wenn sie nicht gleiche Freiheit ist, die auch tatsächlich für alle verfügbar ist.

Was ist „Strategische Prozessführung“?

Das sind Klagen oder rechtliche Verfahren, um eine über den Einzelfall hinausgehende Frage zu klären.

Einzelne Gerichtsverfahren müssen – über den Einzelfall hinausgehend – eine Frage für die Allgemeinheit klären. Zum Beispiel: Darf eine Behörde pauschal Handys durchsuchen? Nein. Im Februar 2023 hatte das Bundesverwaltungsgericht die gängige Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Handys von Geflüchteten auszuwerten, auf eine Klage der GFF hin für rechtswidrig erklärt.

Wir wählen die strategische Prozessführung, um die existenziell bedeutsamen Grundrechte zu verteidigen wie die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit oder die informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht, über eigene Daten selbst bestimmen zu dürfen.

Von einer Anwaltskanzlei unterscheiden wir uns insofern, als dass uns Grundsatzfragen interessieren. Deshalb arbeiten wir nicht nur mit Beschwerden oder Klagen, sondern erstellen wissenschaftliche Publikationen, führen Fachgespräche und bieten rechtliche Stellungnahmen. Um den langen Weg durch die Instanzen zu überspringen, haben wir zum Beispiel sogenannte Mustervorlagebeschlüsse für Soziallrichter*innen erarbeitet. Eine Sozialrichterin am Sozialgericht Düsseldorf hat unsere Vorlage aufgegriffen und damit eine von uns kritisierte Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Und: Wir informieren die Öffentlichkeit über unsere rechtliche Arbeit. Auch das ist Teil der strategischen Prozessführung. Denn durch unsere Kommunikationsarbeit stärken wir das gesellschaftliche Bewusstsein für grundrechtliche Schieflagen. Wir zeigen Rechte auf und klären damit zum Beispiel auch Verbraucher*innen über ihre Möglichkeiten auf oder unterstützen Wissenschaft und Forschung wie zum Beispiel im Verfahren gegen die Social-Media-Plattform X.

Wie wählt die GFF Fälle aus?

Die GFF erstreitet Präzedenzurteile zur Stärkung der Grund- und Menschenrechte. Trotzdem können wir leider nicht alle Fälle begleiten, die Menschen an uns herantragen.

Unser Verständnis von Grund- und Menschenrechten ist vom Leitbild einer freien und solidarischen Gesellschaft geprägt. Das bedeutet, dass wir strukturelle Ungleichgewichte berücksichtigen und soziale sowie gesellschaftliche Interessen über wirtschaftliche stellen. Wir verteidigen überwiegend Bürger*innen gegen den Staat. Aber Grundrechte gestalten auch die Beziehungen zu Unternehmen und anderen privaten Akteur*innen. Wenn wir uns in diese Beziehungen einschalten, dann auf der Seite von Personengruppen oder für die Grundrechte, die eine weniger starke Lobby haben: der Mieter*innen, der freien Presse, der Diskriminierten und Ausgegrenzten. In unserer Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit des Berliner Mietendeckels argumentieren wir zum Beispiel für bezahlbaren Wohnraum und halten eine Beschränkung der Eigentumsfreiheit der Vermieter*innen für gerechtfertigt.

Wer finanziert die GFF?

Die GFF wird finanziert durch Spenden von Einzelpersonen – insbesondere dank unserer Fördermitglieder. Außerdem erhalten wir Förderungen zum Beispiel von Stiftungen, die gezielt einzelne Verfahren und Projekte unterstützen.

Wir verstehen unsere Unterstützer*innen als Partner*innen für gemeinsame Anliegen. Staatliche Gelder nehmen wir nicht an.

Ohne finanzielle Mittel können wir keine strategischen Prozesse führen. Die Kommunikation mit unseren Fördermitgliedern und institutionellen Partner*innen sowie die Ansprache künftiger Förderer*innen ist daher von großer Bedeutung für die GFF. Wir freuen uns über jedes neue Mitglied!

Ist die GFF eine Kanzlei?

Nein, die GFF koordiniert, begleitet und finanziert Klagen. Sie leistet keine Rechtsberatung und vertritt nicht vor Gericht. Das übernehmen Rechtsanwält*innen, mit denen die GFF zusammenarbeitet.

Mit wem arbeitet die GFF zusammen?

Gemeinsam mit Betroffenen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Aktivist*innen streiten wir für Urteile, um mit ihnen gemeinsam Gerechtigkeit für alle herzustellen.

Betroffene bekommen bei uns eine Stimme und ein Gesicht. Auch deshalb sind wir Teil starker Netzwerke mit Kläger*innen, externen Rechtsanwält*innen, Aktivist*innen, Partnerorganisationen wie Vereinen und Verbänden. Wir vertrauen auf die Kraft von Bündnissen, um gesellschaftliche Veränderungen zu bewirken. Das ist uns besonders wichtig, wenn ein Fall eine gesellschaftliche Minderheit betrifft.

Worauf stützt sich die GFF rechtlich?

Wir stützen uns in unserer Arbeit auf die im Grundgesetz verankerten Grundrechte, die Grundrechte-Charta der Europäischen Union und die international anerkannten Menschenrechte. Wir heißen „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, weil wir uns umfassend für Menschenwürde, für den Schutz vor staatlichen Übergriffen und Diskriminierung, für die Unversehrtheit von Personen und für das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard einsetzen.

Ist die GFF gemeinnützig?

Die GFF verfolgt nach ihrer Satzung unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Damit können Sie Ihre Spenden und Fördermitgliedschaft für die GFF auch steuerlich absetzen.

Wie steht die GFF zu den politischen Parteien?

Die GFF ist parteipolitisch strikt neutral. Unsere Motivation ist ein parteiübergreifendes Engagement für unsere Demokratie, die Grundrechte unserer Verfassung und die Menschenrechte.

Unter den Unterstützer*innen der GFF finden sich sowohl Mitglieder und Nahestehende von SPD, FDP, Grünen, CDU und Linken als auch partei-ungebundene Engagierte.

Die GFF freut sich über Fördermitglieder aus dem gesamten demokratischen Spektrum.

Wie kann ich die Arbeit der GFF unterstützen?

Wir freuen uns über Ihr Interesse! Sie können Fördermitglied werden oder spenden.

Wenn Sie Jurist*in sind und Fälle übernehmen möchten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme per Mail (bitte verschlüsselt) an info@freiheitsrechte.org, PGP/GPG Key ID FA2C23A8 ( Download).

Arbeitet die GFF auch mit Firmen zusammen und nimmt von ihnen Spenden an?

Die GFF konzentriert sich auf die Zusammenarbeit mit Nicht-Regierungsorganisationen, Aktivist*innen und Medien. In Einzelfällen kann eine Zusammenarbeit mit Unternehmen thematisch und strategisch sinnvoll sein, zum Beispiel um ein Unternehmen als Kläger*in zu gewinnen.

Die GFF ist grundsätzlich auch offen für Spenden von Unternehmen, entscheidet aber im Einzelfall über deren Annahme. Denn sie darf keinesfalls zu einer inhaltlichen Einflussnahme führen. Details dazu finden Sie in unseren Jahresberichten.

Sponsoring durch Unternehmen akzeptiert die GFF nicht.

Ist die GFF ausschließlich in Deutschland aktiv?

Die GFF arbeitet vor allem mit Klagen in Deutschland, kooperiert und vernetzt sich aber stark mit europäischen und internationalen Partner*innen. Wir unterstützen mit unserer Erfahrung gelegentlich Prozesse zum Schutz der Grund- und Menschenrechte in Europa und weltweit.

Was sind "Law Clinics" und "amicus curiae briefs"?

Law Clinics sind universitäre Programme innerhalb der juristischen Ausbildung. Sie bieten den Studierenden Praxiserfahrung, indem sie beispielsweise über Recherchen, Entwurfsfassungen von Schriftsätzen und Beratungsgespräche an konkreten Fällen mitarbeiten. Die GFF arbeitet etwa mit der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte, der Humboldt Law Clinic Internetrecht und zahlreichen Refugee Law Clinics zusammen, um Studierende an grundrechtliche Fragen heranzuführen und ihnen die frühe Mitarbeit an hochkarätigen Fällen zu ermöglichen.
Zwei Studierende der Humboldt Law Clinic für Grund- und Menschenrechte haben an unserem Podcast „Grundgesetzlich“ mitgewirkt. Mit einer juristischen Vorrecherche zu den Themen Gemeinnützigkeit, Whistleblowing bei der Polizei und dem Maßregelvollzug durften sie drei Folgen des Podcasts mitgestalten.

Amicus curiae briefs sind rechtliche Stellungnahmen als „Freund des Gerichts“, die die GFF in laufenden Verfahren einreicht, an denen wir sonst nicht selbst beteiligt sind. So unterstützen wir die Prozessführung befreundeter Organisationen durch zusätzliche Expertise und streichen die Bedeutung bestimmter Fälle und Rechtsfragen heraus. Über dieses Mittel erweitert die GFF ihren Einfluss weit über den Bereich hinaus, den sie selbst über eigene Prozesse mitgestaltet.
Das System dieser freundschaftlichen Fürsprache ist in Deutschland und weiten Teilen Europas noch nicht etabliert, während es in den USA längst Standard ist und zu einer menschenrechtsfreundlicheren Rechtsprechung beiträgt. Die GFF hat sich zum Ziel gesetzt, dieses Mittel im Interesse der Menschenrechte auch in Deutschland zu etablieren.

Was macht die GFF nicht?

Wir vertreten keine Rassist*innen. Wir verteidigen Grundrechte nur mit Hinblick auf eine freie und solidarische Gesellschaft.

Wir bieten keine allgemeine Prozesskostenhilfe, also finanzielle Unterstützung für einzelne Personen, die sich die Kosten eines Rechtsstreits nicht leisten können. Dafür gibt es staatliche Unterstützung oder sogenannte Pro-bono-Anwält*innen, die ihr Wissen und ihre Unterstützung für Bedürftige kostenlos anbieten. Wenngleich es uns manchmal schwerfällt, weil es teils dramatische Einzelfälle gibt: Wir fokussieren uns auf Grundsatz-Entscheidungen.

Außerdem initiieren wir keine Petitionen, Aufrufe und Kampagnen. Wir schließen uns diesen nur in Ausnahmefällen an, wenn sie eine große inhaltliche Nähe zu einem unserer strategischen Verfahren aufweisen.

Die Freiheit braucht auch Sie

Machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Klagen

Grundrechte verteidigen.