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An dieser Stelle beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Auf der Suche nach weiteren Antworten dürfen Sie sich gerne melden!
Was ist eigentlich Strategische Prozessführung bzw. was macht sie “strategisch”?
  • Es handelt sich um Klagen oder rechtliche Verfahren zur Klärung einer grundsätzlichen, über den Einzelfall hinausgehenden Frage.
  • Das langfristige Ziel bestimmt die Auswahl geeigneter Fälle, geeigneter rechtlicher Maßnahmen und die einzelnen Schritte im konkreten Rechtsstreit oder Verfahren. Langfristige Ziele werden auch über mehrere oder zusätzliche Verfahren verfolgt, die aufeinander aufbauen.
  • Die strategische Prozessführung erzeugt Synergien durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit engagierten Kläger*innen, etablierten NGOs und Aktivist*innen in Deutschland, Europa und weltweit.

Die Klagen werden durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit begleitet, die Aufmerksamkeit für die zugrundeliegenden Grundrechtsfragen mobilisiert und Diskurse ermöglicht.

Wie wählt die GFF ihre Fälle aus? Für welche Rechte streitet die GFF?

Die GFF erstreitet Präzedenzurteile zur Stärkung der Grund- und Menschenrechte. Doch als Organisation im Aufbau können wir nicht alle Fälle begleiten, die Menschen an uns herantragen. Wir konzentrieren unsere Ressourcen auf die vier Säulen unserer Arbeit:

Eine lebendige Demokratie: Wir stehen an der Seite derjenigen, die unsere Demokratie mit Leben füllen: Journalist*innen und Whistleblower*innen, demokratisch engagierte Menschen und Organisationen, Wissenschaftler*innen und Künstler*innen. Wenn der Staat ihre Freiheitsrechte systematisch verletzt oder ihre Handlungsspielräume unzulässig einschränkt, wenden wir uns mit strategischen Verfahren und juristischen Interventionen dagegen. Denn eine widerstandsfähige, lebendige Demokratie braucht das Engagement der Einzelnen und der Vielen.

Freiheit im digitalen Zeitalter: Wir wenden uns gegen jeden Generalverdacht und jeden Schritt zur vollständigen Erfassung der Bevölkerung. Wenn der Staat oder Unternehmen unverhältnismäßig in unsere Privatsphäre eingreifen, gehen wir vor Gericht. Denn Demokratie braucht sichere Räume, in denen sich Menschen frei und unbeobachtet entfalten können.

Gleiche Rechte für alle Menschen: Alle Menschen haben ein Recht darauf, diskriminierungsfrei zu leben. Wir gehen gegen Gesetze, Behörden und Unternehmen vor, die benachteiligen, ausschließen oder stigmatisieren. Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Aktivist*innen streiten wir für Präzedenzurteile, um mit ihnen gemeinsam Gerechtigkeit für alle herzustellen.

Soziale Teilhabe: Alle Menschen haben ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, Unterkunft und Gesundheitsversorgung. Ohne soziale Teilhabe ist Freiheit wenig wert und ein Leben in Würde nicht möglich. Unser Ziel: Grundsatzentscheidungen, die das Sozialstaatsgebot in individuelle und einklagbare Rechte übersetzen – und allen Menschen gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

Wir verteidigen überwiegend Bürger*innen gegen den Staat. Aber Grundrechte gestalten auch die Beziehungen zu Unternehmen und anderen privaten Akteuren. Wenn wir uns in diese einschalten, dann auf der Seite von Personengruppen oder für die Grundrechte, die eine weniger starke Lobby haben: der Mieter, der informationelle Selbstbestimmung, der freien Presse, der Diskriminierten und Ausgegrenzten.

Was verstehen wir unter Freiheitsrechten?

Grund- und Menschenrechte sind unteilbar, und wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte aller Menschen geschützt werden.

Klassische Freiheitsrechte garantieren das unabdingbare Anrecht jedes Menschen auf freie und umfassende Entfaltung der Persönlichkeit in einem Staat. So steht es zum Beispiel im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Es sind von der Verfassung garantierte, unantastbare Rechte aller Menschen und Bürger*innen gegenüber dem Staat. Dazu zählen etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit, das Recht auf freie Rede und die Pressefreiheit. Unser Verständnis von Freiheitsrechten geht jedoch darüber hinaus. Wir setzen uns auch für soziale Grundrechte und gegen Diskriminierung ein. Denn Freiheit, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstanden wird, kennt weder Not noch Furcht. Wenn eine Person kein Dach über den Kopf hat, nicht zum Arzt oder zur Schule gehen kann, dann hilft es ihr wenig, dass sie ihre Meinung frei äußern kann, dass sie Freizügigkeit genießt, oder dass die Kunst frei ist. Oder um es mit Hannah Arendt zu sagen: „Frei ist erst, wer als Gleicher unter Gleichen am öffentlichen politischen Leben teilnehmen kann“. Auch für uns ist Freiheit keine Freiheit, wenn sie nicht gleiche Freiheit ist, die auch tatsächlich für alle verfügbar ist.

Wie kann ich die Arbeit der GFF unterstützen?

Wir freuen uns über Ihr Interesse! Am einfachsten ist es, an die GFF zu spenden oder Fördermitglied zu werden. Wenn Sie einen Fall haben, der sich für eine strategische Klage eignet, um die Lage der Grund- und Menschenrechte zu verbessern, so wenden Sie sich an uns – wir wissen, wie es geht und machen Fälle zu Erfolgen für die Freiheitsrechte. Wenn Sie Jurist*in sind und Fälle übernehmen möchten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme per Mail (bitte verschlüsselt) an info@freiheitsrechte.org.

PGP/GPG Key ID FA2C23A8 (Download)

Ist die GFF gemeinnützig?

Die GFF verfolgt nach ihrer Satzung unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Damit können Sie Ihre Spenden und Fördermitglied werden für die GFF auch steuerlich absetzen. Die GFF ist außerdem von der europäischen Dach-Organisation der NGOs in Bereich digitale Bürgerrechte European Digital Rights (EDRI) als Observer anerkannt.

Wer finanziert die GFF?

Die Arbeit der GFF trägt sich über die Beiträge der Fördermitglieder und Spenden. Die GFF bekommt außerdem projektbezogene Förderungen von Organisationen und Stiftungen. Unser jährlicher Finanzbericht wird auf der Website veröffentlicht.

Arbeitet die GFF auch mit Firmen zusammen und nimmt von ihnen Spenden an?

Die GFF konzentriert sich auf die Zusammenarbeit mit NGOs, Aktivist*innen und Medien. In Einzelfällen kann eine Zusammenarbeit mit Unternehmen thematisch und strategisch sinnvoll sein, z.B. um ein Unternehmen als Musterkläger zu gewinnen. Die GFF ist grundsätzlich auch offen für Spenden von Unternehmen, entscheidet aber im Einzelfall über deren Annahme, die keinesfalls zu einer inhaltlichen Einflussnahme führen darf. Sponsoring durch Unternehmen akzeptiert die GFF nicht. Der jährliche Finanzbericht der GFF wird auf der Homepage veröffentlicht werden und schafft Transparenz.

Klagt die GFF immer selbst?

Die GFF unterstützt und begleitet Klagen. In aller Regel sind die Klägerinnen und Kläger Einzelpersonen aus dem Umfeld von strategisch “passenden” Organisationen oder solche Organisationen selbst. Die GFF als solches ist bisher nicht als Klägerin aufgetreten, sondern übernimmt die juristische und organisatorische Koordination, die Finanzierung und die Kommunikation.

Ist die GFF eine Kanzlei? Kann die GFF auch in anderen Themenbereichen Hilfe leisten?

Nein, die GFF koordiniert, begleitet und finanziert Klagen, aber sie leistet keine Rechtsberatung und vertritt nicht vor Gericht. Das leisten in den GFF-Verfahren Rechtsanwält*innen und Hochschullehrer*innen, mit denen die GFF kooperiert.

Wie steht die GFF zu den politischen Parteien?

Die GFF ist parteipolitisch strikt neutral. Unsere Motivation ist ein parteiübergreifendes Engagement für unsere Demokratie, die Grundrechte unserer Verfassung und die Menschenrechte. Unter den Mitgliedern der GFF finden sich Mitglieder und Nahestehende von SPD, FDP, Grünen, CDU und Linken ebenso wie nicht parteigebundene Engagierte. Die GFF freut sich über Fördermitglieder aus dem gesamten demokratischen Spektrum.

Ist die GFF nur in Deutschland aktiv?

Die GFF arbeitet vor allem mit Klagen in Deutschland, kooperiert und vernetzt sich aber stark mit europäischen und internationalen Partner*innen. Wir werden mit unserer Erfahrung Prozesse zum Schutz der Grund- und Menschenrechte in Europa und weltweit unterstützen.

Was sind Law Clinics und amicus curiae briefs?

Law Clinics sind universitäre Programme innerhalb der juristischen Ausbildung. Sie bieten den Studierenden Praxiserfahrung, indem sie beispielsweise über Recherchen, Entwurfsfassungen von Schriftsätzen und Beratungsgespräche an konkreten Fällen mitarbeiten. Die GFF arbeitet etwa mit der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte, der Humboldt Law Clinic Internetrecht und zahlreichen Refugee Law Clinics zusammen, um Studierende an grundrechtliche Fragen heranzuführen und ihnen die frühe Mitarbeit an hochkarätigen Fällen zu ermöglichen.

Amicus curiae briefs sind rechtliche Stellungnahmen als “Freund des Gerichts”, die die GFF in laufenden Verfahren einreicht, an denen wir sonst nicht selbst beteiligt sind. So unterstützen wir die Prozessführung befreundeter Organisationen durch zusätzliche Expertise und streichen damit die Bedeutung bestimmter Fälle und Rechtsfragen heraus. Über dieses Mittel erweitert die GFF ihren rechtlichen Einfluss weit über den Bereich hinaus, den sie selbst über eigene Prozesse mit gestaltet. Das System dieser freundschaftlichen Fürsprache ist in Deutschland und weiten Teilen Europas noch nicht etabliert, während es in den USA längst Standard ist und zu einer menschenrechtsfreundlicheren Rechtsprechung beiträgt. Die GFF hat sich zum Ziel gesetzt, dieses Mittel im Interesse der Menschenrechte auch in Deutschland und Europa zu etablieren.

Das Team der Gesellschaft für Freiheitsrechte

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