Berlin, 20. April 2021 – Das sogenannte Corona-Notbremsegesetz, das der Bundestag am 21. April 2021 beschließen soll, ist hinsichtlich der geplanten Ausgangssperre verfassungsrechtlichunzulässig. Das ist das Fazit eines Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Anna Katharina Mangold (Universität Flensburg) im