Berlin/Erfurt, 16. Februar 2023 – Das
Bundesarbeitsgericht entschied heute nach einer von der Gesellschaft für
Freiheitsrechte (GFF) unterstützten Klage, dass Arbeitgeber*innen vom
Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nicht abweichen dürfen, nur
weil ein Mann höhere Gehaltsforderungen st