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Trojaner für den Verfassungsschutz, Big-Data-Werkzeuge für die Polizei

„Ich weiß, was es mit meinen Mandant*innen macht, wenn sie wissen, dass ihre persönlichsten Gedanken und Gespräche mitgehört wurden.“

Die Rechtsanwältin Britta Eder klagt mit uns gegen das Hamburgische Polizei- und Verfassungsschutzgese. Wir haben mit ihr darüber gesprochen, warum sie vor Gericht geht und was sie sich davon erhofft.

GFF: Liebe Britta. Danke, dass du dir Zeit nimmst. Vielleicht steigen wir damit ein, dass du kurz von dir erzählst.

Britta: Ich arbeite seit mehr als 15 Jahren als Strafverteidigerin in Hamburg und verteidige Menschen mit unterschiedlichen persönlichen und sozialen Hintergründen. Oft sind sie mit den verschiedensten strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Mein Fokus liegt explizit auf politischen Strafverfahren. Ich vertrete Menschen, die sich selbst linken, marxistisch-leninistischen oder fortschrittlich definierten Gruppierungen zurechnen. Aber auch Anarchist*innen oder Menschen, denen die Mitgliedschaft in der PKK vorgeworfen wird. Nebenbei bin ich in der Menschenrechtsarbeit aktiv und unterstütze Anwaltliche Notdienststrukturen, die anlässlich von Großereignissen wie dem G20-Gipfel in Hamburg agieren.

GFF: Du bist Teil einer Gruppe von Menschen, die gegen das Hamburgische Polizei- und Verfassungsschutzgesetz klagen. Was motiviert Dich, vor Gericht zu gehen?

Britta: Als Rechtsanwältin und als Mitglied des Republikanische Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. sehe ich mich nicht nur als Vertreterin der jeweils individuellen Interessen meiner Mandant*innen. Ich verstehe mich auch selbst als politisch handelndes Subjekt. Für mich ist es gerade in Zeiten, in denen in vielen Ländern die Tendenzen und Sympathien für autokratische und teilweise sogar faschistische Gesellschaftsformen wachsen, zwingend notwendig, sich für eine fortschrittliche Gesellschaft zu engagieren. Und ich tue das auf juristischem Weg. Staatliches Handeln greift oft massiv in die Grundrechte der Menschen ein. Ich finde, dem müssen Grenzen gesetzt werden.

GFF: Warum ist das Gesetz aus Deiner Perspektive gefährlich – und für wen?

Britta: Diese Gesetze sind für uns alle gefährlich, weil sie Polizei und Geheimdiensten immer weitergehende Eingriffsbefugnisse in die Privatsphäre unzähliger Menschen erlauben. Und das weitgehend ohne effektive Kontrollmechanismen durch Justiz oder das Parlament. Dabei hätte sich gerade vor dem Hintergrund der aus zahlreichen Geheimdienstskandalen bekannten Befunde aufgedrängt, von Seiten des Gesetzgebers Restriktionen festzuschreiben. Ich denke hier zum Beispiel an den sogenannten NSU.

GFF: Was ist Deiner Meinung nach bei der Neuverhandlung des Hamburgischen Polizei- und Verfassungsschutzgesetzes schiefgelaufen?

Britta: Ich hatte gehofft, dass der Gesetzgebungsprozess in Hamburg dafür genutzt worden wäre, eine kritische Auseinandersetzung mit der Institution des Verfassungsschutzes und dessen an rechtsstaatlichen Maßstäben gemessenen oft fragwürdigen Arbeitspraxis zu führen. Stattdessen ist durch gänzlich neue Ermächtigungsnormen und Befugnisse ein noch weitergehendes geheimdienstliches Agieren ermöglicht worden.

GFF: Wie wirken sich die Hamburger Gesetze auf deine Arbeit aus?

Britta: Für mich bedeutet das oftmals erheblich verkomplizierte Arbeitsabläufe. Ich kann meinen Job als Strafverteidigerin nur gut machen, wenn ich ein Vertrauensverhältnis zu meinen Mandant*innen aufbauen und ihnen einen sicheren Gesprächsrahmen bieten kann. Es ist wichtig, dass sie mit mir über Dinge sprechen können, ohne Angst haben zu müssen, dass ihnen daraus Nachteile entstehen. Deshalb muss ich Mandant*innen und auch Verwandte von z.B. inhaftierten Mandant*innen direkt treffen anstatt per Telefon, E-Mail oder Messenger zu kommunizieren. Das ist gerade für Menschen, für die es ihr erster Kontakt mit Polizei und Strafjustiz ist, oft schwer zu verstehen.

GFF: Was für Erfahrungen mit behördlicher Überwachung hast Du selbst gemacht?

Britta: In einem meiner ersten Verfahren wurde Antifaschist*innen vorgeworfen, Anschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr verübt und eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben. Einer der Betroffenen wandte sich an mich, weil er unter seinem Fahrzeug einen Peilsender zur Ortung und Innenraumüberwachung des Fahrzeugs gefunden hatte. Im Rahmen der späteren Akteneinsicht wurde dann festgestellt, dass dieses erste Treffen mit mir nicht nur visuell, sondern auch teilweise akustisch überwacht wurde. Außerdem wurden Verteidigertelefonate zwischen mir und Mandant*innen abgehört und in der Akte auch ausdrücklich ausgewertet und verschriftlicht. Das Verfahren wurde nach mehr als einjähriger Überwachung der Betroffenen eingestellt.

GFF: Wie haben Deine Mandant*innen regiert?

Britta: Die waren natürlich genauso schockiert wie ich. Als Anwältin mache ich immer wieder die Erfahrung, was für gravierende Auswirkungen eine solche umfassende Überwachung auf meine Mandant*innen hat. Was es mit Menschen macht, wenn sie wissen, dass ihre persönlichsten Gedanken und Gespräche mitgehört wurden.

GFF: Was erhoffst Du Dir von der Klage?

Britta: Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Aufgabe nachkommt und den maßlosen Ausforschungsinteressen von Polizei und Geheimdiensten Grenzen setzt.

Trojaner für den Verfassungsschutz, Big-Data-Werkzeuge für die Polizei

TROJANER FÜR DEN VERFASSUNGS­­SCHUTZ, BIG-DATA-WERKZEUGE FÜR DIE POLIZEI

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