„ES LEBE DIE FREIHEIT!“ – Geburtstagsfeier für das Grundgesetz am Brandenburger Tor: Die GFF feiert in Berlin 70 Jahre Menschenwürdegarantie und Grundrecht
Berlin, 23. Mai 2019 – Das Grundgesetz wird heute, am 23. Mai 2019, 70 Jahre alt. Das ist ein Grund zum Feiern!
„Seit 70 Jahren schützt das Grundgesetz jeden Menschen vor staatlicher Willkür und gibt jedem einzelnen ein Instrument in die Hand, sich gegen Grundrechtsverletzungen zur Wehr zu setzen“, sagte der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Dr. Ulf Buermeyer, am Donnerstag in Berlin-Mitte. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte feierte gemeinsam mit den Anrainern am Pariser Platz mit Sekt, Torte und Luftballons – und einem überdimensionalen Grundgesetz. „Die GFF ist die Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz: Wir kämpfen für die Wahrung und Stärkung der Grundrechte. Gerade in unruhigen Zeiten müssen wir den Rechtsstaat besonders engagiert verteidigen! Damit können wir dem Recht zu seinem Recht verhelfen, denn Freiheitsrechte sind das Fundament unseres Gemeinwesens“, sagte Buermeyer weiter. Am 23. Mai 1949 – also vor 70 Jahren – trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
Im Anschluss an die Versammlung am Brandenburger Tor lud die Gesellschaft für Freiheitsrechte in Kooperation mit der Bundeszentrale für politische Bildung und in Zusammenarbeit mit der Allianz Kulturstiftung zur Tagung „ES LEBE DIE FREIHEIT! – 70 Jahre Grundgesetz“ im Allianz Forum neben dem Brandenburger Tor ein. Mehr als 300 Interessierte diskutierten aktuelle Herausforderungen für die Grund- und Menschenrechte in Deutschland und Europa.
Fotos der Aktion: freiheitsrechte.org/pressefoto-brandenburger-tor
Weitergehende Informationen zum Programm der Tagung und allen Vortragenden: freiheitsrechte.org/gffgg70
Zur Finanzierung ihres Einsatzes für die Grundrechte ruft die GFF zu Spenden auf: freiheitsrechte.org/spenden/
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, um die Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Außerdem fördert die GFF Wissenschaft und Forschung durch die Zusammenarbeit mit Hochschulen und die Durchführung von Fachveranstaltungen.
Mehr Informationen finden Sie unter freiheitsrechte.org.
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