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Die GFF erhebt strategische Klagen, um Grundrechte durchzusetzen – gerade sind mehr als 50 unserer Verfahren vor deutschen Gerichten anhängig. In unserer Webinarreihe wollen wir jeden Monat einen spannenden Einblick in einen der Fälle geben.

Im kommenden halben Jahr wollen wir jeden Monat mit einem abendlichen Webinar ein besonders wichtigstes Verfahren oder Projekte vorstellen. Diese Fälle liegen uns besonders am Herzen, weil sie grundrechtliche Missstände erstmalig vor Gericht bringen, weil es um besonders schwere Grundrechtsverletzungen geht oder weil wir damit komplexe Machtstrukturen angreifen und einen „David gegen Goliath“-Kampf eingehen.

In jeweils einer knackigen Stunde am Abend heißt es „Spotlight on“ – Infos, Hintergründe und Kontext zu einem unserer strategischen Verfahren.

Wenn Sie verhindert sind, melden Sie sich trotzdem an. Wir schicken Ihnen die Aufzeichnung der Veranstaltung im Anschluss gerne zu.

Zu sehen ist ein aufgeklappter Laptop. Auf dem Bildschirm steht "Webinarreihe #GFFSpotlight" sowie drei Termine:  11. Oktober, 18:00: Das Recht auf ein selbstbestimmtes Liebesleben;  17. November, 18:00: Grundrechsbindung im digitalen Raum und  8. Dezember, 19:00: Ohne Angst zum Arzt. Die Reihe ist mit einem Spotlight illustriert. Im Spotlight ist das GGF-Logo zu sehen.

Dabei stellen die jeweils zuständigen GFF-Kolleg*innen den Fall und seine Besonderheiten vor, gehen ins Gespräch mit einem Gast und beantworten Fragen aus dem Publikum. Warum muss dieser grundrechtliche Missstand vor Gericht? Welche Hürden gilt es zu überwinden? Eine weitere spannende Perspektive von außen bringt jeweils Gast mit – das kann ein*e Kläger*in, ein*e Expert*in oder ein*e Kooperationspartner*in sein.

Für ein selbstbestimmtes Liebesleben vors Bundesverfassungsgericht

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Die Aufzeichnung zum Webinar mit Anastasia Biefang.

Den Auftakt macht am 11. Oktober um 18 Uhr die Vorstellung der geplanten Verfassungsbeschwerde mit der Bundeswehr-Offizierin Anastasia Biefang. Sie kassierte für ihr Dating-Profil einen Verweis der Bundeswehr, den das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2022 bestätigte.

Unsere Verfahrenskoordinatorin Lea Beckmann und Anastasia Biefang stellen den Fall und seine Geschichte vor. Sie berichten aus Perspektive der Anwältin und der Beschwerdeführerin, warum das Bundesverfassungsgericht diesen Eingriff in das Recht auf ein selbstbestimmtes Liebesleben korrigieren muss, welche grundrechtlichen Fragen sich stellen, welche Hürden es zu überwinden gilt.

Verpflichten die Grundrechte auch Digitalkonzerne?

Webinarreihe "verpflichten die Grundrechte auch Digitalkonzerne?"

Am 17. November um 18 Uhr spricht unser Jurist Jürgen Bering mit Professorin Juliane Mendelsohn (TU Ilmenau) darüber, ob und wie Grundrechte Digitalkonzerne wie Twitter, Facebook und Instagram verpflichten. Die Marktmacht dieser Unternehmen und ihr Einfluss auf Grundrechte sind so groß, müssen sie nicht auch entsprechende Verantwortung für den Schutz von Grundrechten übernehmen? Der BGH hat das 2021 in einem Urteil zu Facebook angenommen und wichtige erste Grundsätze aufgestellt – viele Fragen sind aber nach wie vor offen. Jürgen Bering hat 2022 zwei Studien zur Grundrechtsbindung von sozialen Netzwerken und zur Bindung von AppStores veröffentlicht. Wir wären nicht die GFF, wenn wir zum Thema nicht auch strategische Klagen durchführen würden. Über diese Verfahren und die Studien berichtet Jürgen Bering am 17. November. Juliane Mendelsohn wird mit ihrer wissenschaftlichen Expertise zur „Macht im Privaten“ den Abend abrunden.

Zur Anmeldung

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Die Aufzeichnung zum Webinar mit Jürgen Bering und Juliane Mendelsohn.

#OhneAngstZum Arzt: Für das Recht auf Gesundheitsversorgung vors Bundesverfassungsgericht

Auf dem Foto sind unsere Panelist*innen Sarah Lincoln von der GFF und Janina Gach von Ärzte der Welt sowie Moderatorin Maria Scharlau zu sehen.


Am 8. Dezember um 19 Uhr stellt unsere Juristin Sarah Lincoln eine Verfassungsbeschwerde vor, bei der es ums Überleben geht. Der Beschwerdeführer – ein herzkranker Kosovare ohne Aufenthaltstitel – kann sich faktisch nicht die nötige medizinische Versorgung organisieren. Wenn er eine Behandlung beim Sozialamt beantragt, meldet ihn das Sozialamt an die Ausländerbehörde und ihm droht die Abschiebung. Sarah Lincoln berichtet über die besonderen Umstände dieser Verfassungsbeschwerde, die anonym erhoben werden musste und über die menschenrechtlichen Grundlagen. Janina Gach von unserer Partnerorganisation Ärzte der Welt ergänzt um die Perspektive einer Organisation, die selbst ehrenamtliche ärztliche Grundbehandlung für Menschen ohne Papiere betreut und mit dem Ausmaß dieses strukturellen menschenrechtlichen Missstands vertraut ist. Ärzte der Welt kämpft seit Jahren mit einem Bündnis von über 80 Organisationen – darunter die GFF – dafür, dass die hunderttausenden Menschen ohne Papiere in Deutschland #OhneAngstZumArzt können. Dafür muss die Übermittlungspflicht an die Ausländerbehörden gestrichen werden, den Handlungsbedarf hat sogar die Ampelregierung erkannt. Die Ankündigung im Koalitionsvertrag, das Thema anzugehen, blieb jedoch bislang folgenlos.

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