Urheberrecht: Europäischer Gerichtshof verweist Uploadfilter in enge Schranken
Berlin, 26.04.2022 – Der Europäische Gerichtshof hat heute sein Urteil über die grundrechtliche Zulässigkeit von Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie verkündet. Darin erklärt er, dass die Rechtsnorm mit dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit grundsätzlich vereinbar ist. Gleichzeitig verpflichtet er die Mitgliedstaaten jedoch zu einer grundrechtskonformen Umsetzung der Regelung. Er verpflichtet sie dafür Sorge zu tragen, dass legale Uploads nicht gesperrt werden.
Felix Reda, Projektleiter control © bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. und ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments, kommentiert das Urteil wie folgt:
Als 2019 die EU-Urheberrechtsreform verabschiedet wurde, gingen über hunderttausend Menschen dagegen auf die Straße. Und das zu Recht: Denn Artikel 17 der EU-Richtlinie verpflichtet zum Einsatz von Uploadfiltern. Und die führen auf Online-Plattformen regelmäßig dazu, dass legale Inhalte gesperrt werden. Dadurch wird die Kommunikationsfreiheit im Internet bedroht.
„Letzten Sommer wurde Artikel 17 in Deutschland in Form des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes umgesetzt. Dieses Urteil zeigt, dass dieses Gesetz grundsätzlich den richtigen Ansatz verfolgt. Unter anderem damit, dass es den Einsatz von Uploadfiltern für bestimmte Arten von Uploads ausschließt, beispielsweise für kurze Ausschnitte aus geschützten Werken von weniger als 15 Sekunden Länge. Was von der Unterhaltungsindustrie als „deutscher Sonderweg“ verschrien wurde, ist nun der einzige Weg, Artikel 17 grundrechtskonform umzusetzen. Andere Mitgliedstaaten, die auf klare Schutzvorkehrungen für die Grundrechte verzichtet haben, werden nun nachbessern müssen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte wird genau beobachten, ob das deutsche Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entspricht und die widerrechtliche Sperrung legaler Inhalte verhindern wird. Andernfalls streben wir Klagen an, um die Grundrechte der Plattform-Nutzer*innen durchzusetzen.”
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