Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klagt in drei Verfahren gegen die 2024 beschlossenen Kontrollen an deutschen Grenzen vor dem Verwaltungsgericht München und dem Verwaltungsgericht Stuttgart.
Die Videoüberwachung von Studierenden bei Online-Prüfungen ist rechtswidrig, wenn dabei biometrische Daten verarbeitet werden – etwa zur Gesichtserkennung.