Die GFF hat gemeinsam mit der Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe und Rechtsanwalt Jasper Prigge vor dem Oberlandesgericht Braunschweig einen wichtigen Erfolg erzielt: Das Gericht hat im Eilverfahren entschieden, dass Sparkassen zivilgesellschaftlichen Vereinen nicht willkürlich das Bankkonto kündigen dürfen.