Bundesverfassungsgericht stellt BKA-Gesetz auf den Prüfstand – kritische Nachfragen machen Hoffnung auf Erfolg für informationelle Selbstbestimmung
Berlin/ Karlsruhe, 20. Dezember 2023 – Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen das Bundeskriminalamt-Gesetz (BKAG) verhandelt. Im Fokus standen die weitreichenden Überwachungsbefugnisse des BKA gegenüber bloßen Kontaktpersonen und der Umfang polizeilicher Datenbanken sowie ihre Nutzung durch die Behörden. Ziel der Verfassungsbeschwerde sind klare verfassungsrechtliche Maßstäbe, an denen sich die Speicherung und die Nutzung von Informationen in polizeilichen Datenbanken orientieren müssen. Nur so kann das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen, ausreichend geschützt werden.
„Die vielen Nachfragen des Gerichts haben gezeigt, dass die angegriffenen Normen im BKA-Gesetz sehr schwer verständlich sind. Zum Teil blieb trotz der Ausführungen der Bundesregierung unklar, wie sie genau angewendet werden. Das erschwert auch den Datenschutzbeauftragten die Aufgabe, Missstände zu benennen und abzustellen“, betont Bijan Moini, Legal Director und Verfahrensbevollmächtigter der GFF.
Die Richter*innen zeigten sich skeptisch, ob das Gesetz genügend Schutz davor bietet, dass ungefährliche Menschen jahrelang in Polizei-Datenbanken geführt werden.
„Wir dürfen deshalb auch darauf hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen für Datenspeicherungen schärft und so im Ergebnis deutlich weniger Menschen durch Einträge stigmatisiert und dem Risiko von scharfen Polizeimaßnahmen ausgesetzt werden", sagt Moini.
Die Verfassungsbeschwerde wurde von Prof. Matthias Bäcker verfasst. Er vertrat gemeinsam mit Bijan Moini die fünf Beschwerdeführenden vor Gericht.
Weitere Informationen zu unserer Verfassungsbeschwerde gegen das Bundeskriminalamts-Gesetz finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/bka-gesetz
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