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Einladung zur Pressekonferenz: Verfassungsbeschwerde gegen den grundgesetzwidrigen Einsatz von Staatstrojanern

Berlin, 13.08.2018 – In diesen Tagen erhebt die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) gemeinsam mit Partner*innen aus Zivilgesellschaft und Politik eine Verfassungsbeschwerde gegen die drastische Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern durch neue Rechtsgrundlagen in der Strafprozessordnung.

Bereits im vergangenen Jahr kritisierten die GFF und der Deutsche Anwaltverein (DAV) die neuen Rechtsgrundlagen in zwei Stellungnahmen: Das am 24. August 2017 in Kraft getretene Gesetz, welches in einem höchst bedenklichen parlamentarischen Verfahren fernab einer breiten gesellschaftlichen und politischen Diskussion beschlossen worden sei, setze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für den Einsatz von Trojanern nicht um und genüge auch nicht den Anforderungen aus späteren Entscheidungen des BVerfG. Nachdem diese Kritik im politischen Raum ungehört verhallt ist, waren nun rechtliche Schritte geboten.

Unter den Beschwerdeführern sind der ARD-Dopingexperte Hajo Seppelt, der in Deutschland im Exil lebende türkische Journalist Can Dündar und MdB Konstantin von Notz. Sie wurden bereits mehrere Male im Rahmen ihrer Tätigkeiten Opfer von Hackerangriffen oder sind aufgrund ihrer Position besonders gefährdet, attackiert zu werden. Daher sind sie besonders darauf angewiesen, dass die Bundesregierung der staatlichen Schutzpflicht aus dem sogenannten IT-Grundrecht nachkommt: Sie muss Sicherheitslücken den Herstellern melden, damit sie geschlossen werden können. Stattdessen wurden mit den Rechtsgrundlagen für staatliches Hacking fatale Fehlanreize für Behörden geschaffen, Sicherheitslücken in IT-Systemen nicht schließen zu lassen, sondern geheim zu halten, um sie für Trojaner ausnutzen zu können.

Neben den schweren Folgen für die IT-Sicherheit rügen die GFF und ihre Partner weiter, dass die Rechtsgrundlagen in der Strafprozessordnung den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen. Hiervon sind nicht nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter*innen wie der Berliner Strafverteidiger und Rechtsanwalt Stefan Conen und seine Mitarbeiterin Sina Mika, die ebenfalls als Beschwerdeführer auftreten, betroffen. Der DAV unterstreicht, dass die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung in der in Kraft getretenen Form vielmehr für alle betroffenen Bürger eine besonders schwere Beeinträchtigung ihrer Grundrechte auf den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung darstellt.

Über die verfassungsrechtliche Kritik sowie die weiteren Inhalte der Beschwerdeschrift informieren DAV und GFF bei einer Pressekonferenz am Freitag, 24. August 2018 um 9:00 Uhr im ARD-Hauptstadtstudio Wilhelmstraße 67a, 10117 Berlin.

Gesprächspartner:

Dr. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Stefan Conen, Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, Beschwerdeführer
Sina Mika
, Mitarbeiterin in der Kanzlei von RA Conen, Beschwerdeführerin
Can Dündar
, Journalist, Buchautor und Dokumentarfilmer, Beschwerdeführer
Dr. h.c. Gerhard Strate
, Rechtsanwalt und Verfasser der Beschwerdeschrift
Martin Rubbert
, Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins

Zudem stehen weitere Expert*innen zum Thema für Hintergrundgespräche zur Verfügung.

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme an der Pressekonferenz unter presse@freiheitsrechte.org an.

Über die Gesellschaft für Freiheitsrechte

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, um die Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger*innen mit exzellenten Jurist*innen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Verfassungsbeschwerden gegen „Staatstrojaner” in der Strafprozessordnung sowie die jüngste Novelle des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes.

Mehr Informationen finden Sie unter freiheitsrechte.org

Über den Deutschen Anwaltverein

Im Deutschen Anwaltverein (DAV) haben sich rund 64.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus 256 örtlichen Anwaltvereinen im In- und Ausland zusammengefunden, um sich gemeinsam für die Wahrnehmung gleichgerichteter Interessen einzusetzen.

Der DAV hat sich der Wahrung und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft und des Anwaltnotariats verschrieben. Wesentliche Arbeitsgebiete des DAV sind die Interessenvertretung, Informationsvermittlung, Fort- und Weiterbildung, die Imagestärkung und -pflege des Berufsstandes sowie die Förderung der Kommunikation unter den Kolleginnen und Kollegen. Daneben fühlt sich der DAV auch der Pflege des Gemeinsinns, der Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung sowie der Grund- und Menschenrechte verpflichtet.

Mehr Informationen finden Sie unter anwaltverein.de

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