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Gleichberechtigung im Fischertagsverein – ein Präzedenzfall gegen Diskriminierung in Vereinen

FAQ Warum Vereine nicht diskriminieren dürfen

Am 31. August 2020 entschied das Amtsgericht Memmingen über das Frauenverbot bei den Memminger Stadtbachfischern – und sprach ein Präzedenzurteil für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Warum wir die Klägerin unterstützt haben, beantworten wir hier.

1. Worum geht es in dem Verfahren?

Die Klägerin verklagte mit Erfolg den Fischertagsverein Memmingen e.V.: Sie will in die Gruppe der Stadtbachfischer aufgenommen werden und am jährlichen Ausfischen des Stadtbachs teilnehmen. Der Fischertagsverein ist der zentrale örtliche Kulturverein in Memmingen. Ein Hauptzweck des Vereins ist die Gestaltung und Durchführung des jährlichen Fischertags, ein Traditionsfest in Memmingen mit ca. 20.000 bis 30.000 Besucher*innen und Mitwirkenden. Höhepunkt dieses Festes ist das sog. Ausfischen des Stadtbachs. Dabei wird derjenige, der die schwerste Forelle aus dem Stadtbach fängt, zum Fischerkönig gekürt. Unter Berufung auf eine jahrhundertealte Tradition schließt der Verein Frauen und Mädchen vom Stadtbachfischen aus. Laut Vereinssatzung dürfen nur Männer und Jungen ab sechs Jahren an dem Ausfischen teilnehmen.

Die Klägerin ist seit 1987 aktives Vereinsmitglied und will diese Ungleichbehandlung nicht länger hinnehmen. Der Klägerin geht es aber nicht nur um sie selber. Vor allem möchte sie verhindern, dass Memminger Kinder mit derart überkommenen Geschlechterrollen aufwachsen. Mädchen in Memmingen sollen nicht weiter zuschauen müssen, wie ihre Klassenkameraden in den Stadtbach springen, während ihnen selbst das Ausfischen verboten ist.

Nach erfolglosem Antrag auf Satzungsänderung hat sie im Juni 2019 erfolgreich gegen den Ausschluss von Frauen im Fischertagsverein geklagt. Das Urteil des Amtsgerichts Memmingen erging am 31. August 2020 und erteilte der Diskriminierung von Frauen durch den Memminger Fischertagsverein eine klare Absage. Ein Verein mit erheblicher sozialer Machtstellung dürfe Frauen nicht willkürlich von bestimmten Vereinsaktivitäten ausschließen.

Eigentlich sollte es im 21. Jahrhundert eine Selbstverständlichkeit sein, dass Frauen gleichberechtigt an Vereinsaktivitäten teilnehmen dürfen. Der männlich dominierte Fischertagsverein Memmingen hält jedoch an seinem veralteten Frauenbild fest und ist nun in Berufung gegangen.

2. Warum hat sich die Klägerin nicht mit dem Fischertagsverein geeinigt?

Die Klägerin sprach sich in der Vergangenheit mehrfach dafür aus, dass auch Frauen und Mädchen am Ausfischen teilnehmen können. Im Januar 2018 und im Januar 2019 beantragte sie eine Änderung der Satzung. Beide Anträge wurden von der Delegiertenversammlung abgewiesen. Daraufhin wandte sich die Klägerin an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Behörde wertete den Ausschluss von Frauen als einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und empfahl dem Fischertagsverein mit Schreiben vom 19.02.2019 eine Anpassung der Satzung. Auch dies führte nicht dazu, dass der Fischertagsverein einlenkte. Stattdessen hat der Vereinsausschuss sogar über einen vollständigen Ausschluss der Klägerin aus dem Verein diskutiert – wegen renitenten Verhaltens -, aber davon letztendlich Abstand genommen.

Im Mai 2019 forderte die Klägerin den Verein ein letztes Mal erfolglos auf, sie zur Gruppe der Stadtbachfischer zuzulassen. Am 3. Juni 2019 hat sie Klage erhoben und wurde dabei von der Rechtsanwältin Susann Bräcklein vertreten.

3. Warum ist dieser Fall über den Einzelfall hinaus relevant?

Der Fischertagsverein ist kein Einzelfall. Immer wieder berufen sich private Vereinigungen wie Schützenvereine, Gesellschaftsclubs oder Trommlergruppen auf das Brauchtum, um Frauen von bestimmten Aktivitäten auszuschließen. Dabei bieten diese Vereine und Brauchtümer gerade in ländlicheren Gegenden einen wichtigen Rahmen für gesellschaftliches Engagement und sind ein wesentlicher Pfeiler sozialer Teilhabe.

Dagegen engagiert sich die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF): Es darf nicht sein, dass Frauen im Jahr 2021 noch immer willkürlich aus Vereinen oder von Vereinsaktivitäten ausgeschlossen werden. Mit einem Verbot der Behinderung von Frauen beim Ausfischen in Memmingen können wir einen Präzedenzfall schaffen und dafür sorgen, dass auch in anderen Vereinen Schluss mit der rückständigen Ausschlusspraxis ist.

4. Ist der Fischertagsverein als privater Verein überhaupt an das Diskriminierungsverbot gebunden?

Diskriminierungsverbote sind in Deutschland in Art. 3 GG und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Private Akteure wie Vereine oder Unternehmen sind nur unter bestimmten Bedingungen an diese Diskriminierungsverbote gebunden. Insbesondere betrifft dies Akteure, die eine besondere Monopolstellung oder eine strukturelle Überlegenheit ausüben. So gilt das AGG gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 2 AGG für Vereinigungen, die eine überragende Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich innehaben.

Dies trifft auf den Fischertagsverein zu. Die Veranstaltung des Fischertages in seiner Ausrichtung als mehrtägige Festveranstaltung mit einer Vielzahl von Programmpunkten hat eine herausragende Bedeutung für die Stadt Memmingen und seine Bürgerinnen und Bürger. Er handelt sich um eine für die Stadt identitätsprägende Veranstaltung, die jährlich mehrere tausend Zuschauer anzieht. Der Fischertagsverein hat in Bezug auf den Fischertag und das Ausfischen als zentrale Aktivität dieses Festes eine Monopolstellung inne. Ohne die Aufnahme in die Gruppe der Stadtbachfischer ist die Teilnahme am Ausfischen unmöglich. Das sieht auch das Amtsgericht Memmingen so: Die Richterin betonte in ihrer Entscheidung die soziale Bedeutung des Vereins und die fehlenden Alternativen und zitierte den Vereinsvorstand: Memmingen ist ohne Fischertag schwer vorstellbar.

Der Verein nimmt auch im gesellschaftspolitischen Gefüge Memmingens eine zentrale Stellung ein. Der Fischertag dient auch als Treffpunkt der Kommunalpolitik, wie z.B. der Empfang des Fischerkönigs im Rathaus zeigt. Eine Vielzahl männlicher Stadträte sind Stadtbachfischer und nehmen am Ausfischen teil. Ein Stadtrat hat die Funktion des Oberfischers inne. Insofern ist das Ausfischen auch ein Bestätigungsritual kommunalpolitischer Macht.

Im Fall des Fischertagsvereins spricht noch ein weiterer Grund für eine Bindung ans Diskriminierungsverbot. Die Bachreinigung einschließlich des dazugehörigen Ausfischens ist seit jeher eine städtische Aufgabe. Zur Ausführung dieser Aufgabe bedient sich die Stadt Memmingen des Fischertagsvereins, der sich dabei an die städtischen Vorgaben und Gleichbehandlungsgebote halten muss.

5. Warum schließt der Fischertagsverein Frauen vom Ausfischen aus?

Der Fischertag beruft sich auf eine jahrhundertealte männliche Tradition des Ausfischens und befürchtet, dass der historische Charakter der Veranstaltung verloren geht, wenn Frauen daran teilnehmen.

Fakt ist: Das Ausfischen als Teil der jährlichen Bachreinigung geht Überlieferungen zufolge bis ins Mittelalter zurück. Umstritten ist, inwiefern damals schon Frauen von dieser Aktivität ausgeschlossen waren. Überlieferungen zufolge war die jährliche Bachreinigung damals wenig beliebt. In einem Memorial aus dem Jahr 1683 beschwert sich der für die Organisation der Bachreinigung zuständige Werkmeister darüber, dass die Zünfte überwiegend Mägde und Kinder zur Bachreinigung geschickt hatten. (Der Spiegelschwab, Heimatbeilage der Memminger Zeitung, 2019-Teil 1)

Ob nun zu einem früheren Zeitpunkt auch Frauen am Ausfischen teilnahmen oder nicht, kann aber letztlich dahinstehen. Wäre eine männliche Tradition ein tragfähiger Rechtfertigungsgrund für den Ausschluss von Frauen, dürften Frauen heute wohl weder mit einer Hose zur Arbeit kommen noch Fußball spielen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte bereits 1991, dass allein die gelebte Tradition nicht ausreicht, um eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.

6. Ist es mit der Gemeinnützigkeit des Fischertagsvereins vereinbar, Frauen von bestimmten Aktivitäten auszuschließen?

Der Fischertagsverein ist vom Finanzamt Memmingen bislang noch als gemeinnützig anerkannt. Damit ist er steuerlich begünstigt und kann zudem staatliche Zuschüsse erhalten. Dabei steht die diskriminierende Satzung des Fischertagsvereins der Gemeinnützigkeit entgegen. Die Gemeinnützigkeit setzt voraus, dass ein Verein die Allgemeinheit fördert. Der Ausschluss von Frauen von den Vereinsaktivitäten ist damit nicht vereinbar. Das entschied 2017 der Bundesfinanzhof (BFH) in Bezug auf eine Freimaurerloge, die Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschloss. Auch das Amtsgericht Memmingen wies darauf hin, dass der Fischertagsverein schon allein aufgrund seiner Gemeinnützigkeit an das Diskriminierungsverbot gebunden sei.

Völlig zu Recht forderte der Bundesfinanzminister Olaf Scholz daher im November 2019, dass es gemeinnützigen Vereinen untersagt werden müsse, Frauen willkürlich auszuschließen und forderte die lokalen Finanzämter auf, in solchen Fällen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Bislang hat sich das Finanzamt Memmingen jedoch nicht geregt.

Diskriminierungsverbote im Privatrecht stärken

Die GFF wendet sich mit juristischen Mitteln gegen jede Form von Diskriminierung – durch den Staat, aber auch durch Private. Gerade in Deutschland wird privaten Vereinigungen derzeit weitestgehend freie Hand gelassen, sodass dort Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder anderer personenbezogener Merkmale benachteiligt werden. Doch auch Vereine dürfen nicht ohne sachlichen Grund diskriminieren. Dieser Fall kann dazu beitragen, dieses Rechtsverständnis aufzubrechen und das Diskriminierungsverbot auch im Vereinsrecht zu etablieren.

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GLEICH­BERECHTIGUNG IM FISCHER­TAGSVEREIN

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