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Gleichberechtigung im Fischertagsverein – ein Präzedenzfall gegen Diskriminierung in Vereinen © Aktion für Gleichberechtigung beim Memminger Fischertag, lizensiert unter Fischers Fritzi
gleiche Rechte und soziale Teilhabe
Art. 3

Gleich­berechtigung im Fischer­tagsverein

Wir haben ein Präzedenzurteil für mehr Geschlechtergerechtigkeit erreicht: Vereine dürfen Frauen nicht willkürlich ausschließen.

Gemeinsam mit der Memmingerin Christiane Renz und ihrer Anwältin Susann Bräcklein erstritt die GFF am 31. August 2020 ein Präzedenzurteil für mehr Geschlechtergerechtigkeit: Ein Verein darf Frauen nicht willkürlich von bestimmten Vereinsaktivitäten ausschließen. Damit sind wir unserem Ziel ein gutes Stück nähergekommen: Wir wollen das Diskriminierungsverbot auch im Vereinsrecht etablieren.
Sarah Lincoln, Verfahrenskoordinatorin

Sarah Lincoln

Juristin und Verfahrenskoordinatorin

"Auch in Vereinen hat willkürliche Geschlechterdiskriminierung keinen Platz. Die Entscheidung aus Memmingen ist ein wichtiges Signal an Schützenvereine und andere Vereine, die Frauen weiterhin ohne plausiblen Grund ausschließen.

Die GFF unterstützte die Klage von Christiane Renz, die am traditionellen Ausfischen des Memminger Stadtbachs teilnehmen will. Die Satzung des Memminger Fischertagsvereins schloss Frauen willkürlich vom jährlichen Forellenfischen aus. Diese Praxis ist rechtswidrig. Das Urteil des Amtsgerichts Memmingen erging am 31. August und erteilte der Diskriminierung von Frauen durch Vereine eine Absage. Diese Entscheidung bestätigte das Landgericht Memmingen nach der Berufung des Fischertagsvereins am 28. Juli 2021.

Männer dürfen ausfischen, Frauen und Mädchen schauen zu

Der Fischertagsverein Memmingen ist der zentrale örtliche Kulturverein. Hauptzweck des Vereins ist die Gestaltung und Durchführung des jährlichen „Fischertags“, ein Traditionsfest in Memmingen mit ca. 20.000 bis 30.000 Gästen und Mitwirkenden. Höhepunkt dieses Festes ist das sogenannte Ausfischen des Stadtbachs. Dabei wird derjenige, der die schwerste Forelle aus dem Stadtbach fängt, zum Fischerkönig gekürt.

Laut der Satzung des Fischertagsvereins dürfen ausschließlich männliche Vereinsmitglieder in die Gruppe der Stadtbachfischer aufgenommen werden. Dies umfasst auch Jungen ab dem 6. Lebensjahr. Die Frauen dürfen als Kübeles-Mädel am Rand stehen und die Fische in Empfang nehmen.

Ich finde es absolut überholt, dass 7-jährige Mädchen in Memmingen dabei zuschauen müssen, wie ihre Brüder und Klassenkameraden in den Bach springen, selbst aber nicht dürfen. Kinder sollten nicht mehr mit diesem Rollenbild aufwachsen. Für mich schließen sich Brauchtum und Gleichberechtigung nicht aus.
Christiane Renz, Vereinsmitglied und Klägerin

Amtsgericht und Landgericht erteilen der Diskriminierung eine Absage

Nach erfolglosen Anträgen auf Änderung der Satzung klagte Christiane Renz mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte auf eine gleichberechtigte Teilnahme am Ausfischen. Das Amtsgericht Memmingen gab ihr am 31. August 2020 recht und stellte fest, dass der Memminger Fischertagsverein „auch als privatrechtlicher Verein mittelbar an Grundrechte gebunden“ ist. Das Gericht hebt die soziale Bedeutung des Vereins und die fehlenden Alternativen hervor. Der Fischertagsverein nimmt mit 5000 Mitgliedern in Memmingen eine herausgehobene Stellung ein. Der von ihm veranstaltete Fischertag ist in der Region einzigartig und für die Stad identitätsstiftend. Nach Aussage des Vereinsvorstands ist Memmingen ohne Fischertag schwer vorstellbar. Der Tradition als Rechtfertigungsgrund für den Ausschluss von Frauen erteilte das Amtsgericht eine klare Absage. Die Gleichberechtigung liefe leer, wenn jede aus alter Zeit her vorgefundene gesellschaftliche Wirklichkeit so hingenommen werden müsste.

Der Fischertagsverein Memmingen ging gegen das Urteil des Amtsgerichts in Berufung. Das Landgericht Memmingen bestätigte das Urteil am 28 Juli 2021. Die Entscheidung des Landgerichts unterstreicht, dass Vereine weibliche Mitglieder nicht willkürlich benachteiligen dürfen.

Der Fischertagsverein ist kein Einzelfall

Ob Schützenverein, Gesellschaftsclub, Trommelgruppe, Ruderverein oder Freimaurer- Frauen haben in vielen Vereinen immer noch nicht dieselben Rechte wie Männer.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte engagiert sich dafür, dass endlich die mühsam erkämpften Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes auch von Vereinen eingehalten werden müssen.

Christiane Renz aus Memmingen kämpft nicht nur für ihr eigenes Recht, gleichberechtigt am Vereinsleben teilnehmen zu können. Sie will zugleich verhindern, dass Mädchen die traditionelle Frauenrolle weiter vorgelebt wird. Und sie will Frauen auch in anderen Bereichen ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen.

Diskriminierungsverbote im Privatrecht stärken

Die GFF wendet sich mit juristischen Mitteln gegen jede Form von Diskriminierung – durch den Staat, aber auch durch Private. Gerade in Deutschland wird privaten Vereinigungen derzeit weitestgehend freie Hand gelassen, sodass dort Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder anderer personenbezogener Merkmale benachteiligt werden. Doch auch Vereine dürfen nicht ohne sachlichen Grund diskriminieren. Dieser Fall kann dazu beitragen, dieses Rechtsverständnis aufzubrechen und das Diskriminierungsverbot auch im Vereinsrecht zu etablieren.

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