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Gleichberechtigung im Fischertagsverein – ein Präzedenzfall gegen Diskriminierung in Vereinen

31. August 2020 by Luisa Podsadny

Gemeinsam mit einem weiblichen Vereinsmitglied erstritt die GFF am 31. August 2020 ein Präzedenzurteil für mehr Geschlechtergerechtigkeit: Ein Verein mit erheblicher sozialer Machtstellung darf Frauen nicht willkürlich von bestimmten Vereinsaktivitäten ausschließen. Mit diesem Urteil sind wir unserem Ziel ein gutes Stück näher gekommen: Wir wollen das Diskriminierungsverbot auch im Vereinsrecht etablieren. 

Die GFF unterstützte die Klage einer Frau, die am traditionellen Ausfischen des Memminger Stadtbachs teilnehmen will. Die Satzung des Memminger Fischertagsvereins schloss Frauen willkürlich vom jährlichen Forellenfischen aus. Diese Praxis ist rechtswidrig.  Das Urteil des Amtsgerichts Memmingen erging am 31. August und erteilte der Diskriminierung von Frauen durch Vereine eine Absage.

  • Fragen und Antworten zur Gleichberechtigung in Vereinen

Fischertagsverein geht in Berufung – alte Zöpfe sollen verteidigt werden

Das Urteil wurde bisher nicht rechtskräftig, weil der Verein Berufung eingelegt hat.

Viele hatten geglaubt, mit dem Urteil des Amtsgerichts könnte endlich ein Schlussstrich unter diesen Streit gezogen werden und Frauen in anderen Vereinen könnten sich auf diese Gerichtsentscheidung berufen. Sie wurden jetzt eines Besseren belehrt. Mit viel Energie und Geld versucht der männlich dominierte Vereinsvorstand, eine andere Entscheidung herbeizuführen. Wie lange noch müssen aufwändige juristische Verfahren geführt werden, damit Frauen endlich auch in Vereinen ohne Diskriminierung aktiv sein können?

Jetzt ist Ihre Unterstützung gefragt – gegen Diskriminierung und veraltete Frauenbilder

Ein solches Frauenbild wie im Fischertagsverein Memmingen gibt es auch in zahlreichen anderen Vereinen immer noch. Ob Schützenverein, Gesellschaftsclub, Trommelgruppe, Ruderverein oder Freimaurer- Frauen haben in vielen Vereinen immer noch nicht dieselben Rechte wie Männer.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte engagiert sich dafür, dass endlich die mühsam erkämpften Bestimmungen des Grundgesetzes und des Antidiskriminierungsgesetzes auch bei den Vereinen eingehalten werden müssen und ansonsten Vereinen die Gemeinnützigkeit entzogen wird.

Die Klägerin in Memmingen kämpft nicht nur für ihr unmittelbares Recht, gleichberechtigt am Vereinsleben teilnehmen zu können. Sie will zugleich verhindern, dass Mädchen die traditionelle Frauenrolle weiter vorgelebt wird. Und sie will Frauen auch in anderen Bereichen ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen.

Männer dürfen ausfischen, Frauen und Mädchen gehören zur „Gruppe der Bediensteten“

Der Fischertagsverein Memmingen ist der zentrale örtliche Kulturverein. Hauptzweck des Vereins ist die Gestaltung und Durchführung des jährlichen „Fischertags“, ein Traditionsfest in Memmingen mit ca. 20.000 bis 30.000 Gästen  und Mitwirkenden. Höhepunkt dieses Festes ist das sogenannte Ausfischen des Stadtbachs. Dabei wird derjenige, der die schwerste Forelle aus dem Stadtbach fängt, zum Fischerkönig gekürt. 

Laut der Satzung des Fischertagsvereins dürfen ausschließlich männliche Vereinsmitglieder in die Gruppe der Stadtbachfischer aufgenommen werden. Dies umfasst auch Jungen ab dem 6. Lebensjahr. Die Frauen dürfen als Kübeles-Mädel am Rand stehen und die Fische in Empfang nehmen. Der Memminger Fischertagsverein hat den Antrag der Klägerin auf Teilnahme am Ausfischen unter Berufung auf die angebliche männliche Tradition abgelehnt.

Die Ablehnung ist juristisch nicht haltbar. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 GG und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbieten geschlechtsspezifische Diskriminierungen. Es gibt auch keine sachlichen Gründe dafür, Frauen und Mädchen vom Ausfischen auszuschließen. Diese Auffassung vertrat auch das Amtsgericht Memmingen in seiner Urteilsbegründung.

Tradition ist keine Rechtfertigung für Diskriminierung

Insbesondere das Argument, es handele sich beim Ausfischen um eine männliche Tradition, ist keine Rechtfertigung für einen Ausschluss. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1991 entschieden, dass allein die gelebte Tradition nicht ausreicht, um eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen. Denn Art. 3 GG soll Gleichberechtigung gerade in Zukunft durchsetzen, statt den Status quo zu erhalten.

Das Diskriminierungsverbot des AGG gilt auch für den Fischertagsverein, da sich dieser den Frauen gegenüber in einer überlegenen Position befindet. Als alleiniger Ausrichter des wichtigsten städtischen Kulturevents nimmt der Verein eine zentrale Rolle im gesellschaftspolitischen Gefüge in Memmingen ein. Frauen und Mädchen bleibt ein bedeutender Teil des sozialen Lebens der Stadt verwehrt, eine alternative Veranstaltung oder einen weiteren Trägerverein gibt es nicht. Aufgrund dieser strukturellen Überlegenheit ist auch der Fischertagsverein an das AGG gebunden. Der Ausschluss von Menschen aufgrund ihres Geschlechts ist demzufolge rechtswidrig und stellt, wie der Bundesfinanzhof in einem Urteil zur Freimaurerloge feststellte, auch die Gemeinnützigkeit des Vereins infrage.

Diskriminierungsverbote im Privatrecht stärken

Die GFF wendet sich mit juristischen Mitteln gegen jede Form von Diskriminierung – durch den Staat, aber auch durch Private. Gerade in Deutschland wird privaten Vereinigungen derzeit weitestgehend freie Hand gelassen, sodass dort Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder anderer personenbezogener Merkmale benachteiligt werden. Doch auch Vereine dürfen nicht ohne sachlichen Grund diskriminieren. Dieser Fall kann dazu beitragen, dieses Rechtsverständnis aufzubrechen und das Diskriminierungsverbot auch im Vereinsrecht zu etablieren.

Hintergrund 

  • Warum Vereine nicht diskriminieren dürfen – Fragen und Antworten zum Fall
  • Klageschrift vom 3. Juni 2019
  • Replik der Klägerin vom 7. Oktober 2019
  • Triplik der Klägerin vom 2. März 2020
  • Quintuplik der Klägerin vom 10. August 2020
  • Urteil des Amtsgerichts Memmingen vom 31. August 2020
  • Das Aktenzeichen des Verfahrens ist 21C952/19.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte setzt sich auch in anderen Fällen gegen Geschlechterdiskriminierung ein und unterstützt zum Beispiel eine Klage einer Reporterin gegen Entgeltdiskriminierung beim ZDF. Hier finden Sie die Fallseite.

Presse

  • 31.08.2020: Amtsgericht Memmingen beendet Diskriminierung von Frauen in Traditionsverein
  • 30.11.2019: Diskriminierung ist nicht gemeinnützig

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Foto: Berni Radke auf Flickr.com

Filed Under: Fälle, Gleichberechtigung im Fischertagsverein

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