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Pressemitteilung: Gleiche Rechte für alle Eltern

GFF unterstützt lesbisches Ehepaar nach Geburt ihres Kindes

Berlin/Schellerten, 12. März 2020 – Nach der Geburt ihrer Tochter kämpft ein lesbisches Ehepaar vor Gericht dafür, dass beide Frauen rechtlich als Mütter des Kindes anerkannt werden. Denn auch nach der Einführung der Ehe für alle werden Regenbogenfamilien bei der Elternschaft weiterhin diskriminiert. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) koordiniert die strategische Prozessführung und bereitet gemeinsam mit der Anwältin der Familie, Lucy Chebout, den Weg durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht vor.

Wenn Kinder in eine Ehe geboren werden, dann werden nur Männer automatisch als zweiter Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen. Kinder lesbischer Ehepaare haben aus Sicht der Behörden nur einen Elternteil, nämlich die Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat. Auch das Ehepaar Akkermann aus Schellerten in Niedersachsen erhielt vom Standesamt eine „Ein-Eltern-Geburtsurkunde“, nachdem Gesa C. Teichert-Akkermann am 13. Februar 2020 ihre Tochter Paula zur Welt gebracht hatte. Verena Akkermann müsste ihre Tochter als ihr „Stiefkind“ adoptieren – ein belastendes Verfahren, das Jahre in Anspruch nehmen kann. In dieser Zeit hätte Paula keine Unterhaltsansprüche gegenüber ihrer zweiten Mutter und wäre Vollwaise, sollte der leiblichen Mutter etwas zustoßen.

Für die Diskriminierung lesbischer Eltern gibt es keine Rechtfertigung. Denn die biologische Abstammung spielt bei der gesetzlichen Regelung von Elternschaft und Familie nach § 1592 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches keine Rolle: Der Ehemann der Mutter wird automatisch zweiter Elternteil des Kindes, unabhängig davon, ob er biologisch mit dem Kind verwandt ist. „Ob das Kind durch eine Samen- oder Embryonenspende oder einen ‚Seitensprung‘ entstanden ist, interessiert die Behörden bei heterosexuellen Paaren nicht“, sagt Lea Beckmann, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF. Wäre Verena Akkermann ein Mann, wäre sie automatisch Elternteil. Damit wird sie auf Grund ihres Geschlechts diskriminiert – was Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verbietet. Außerdem verstößt die fehlende Anerkennung der zweiten Mutter gegen die Grundrechte auf besonderen Schutz von Ehe und Familie und auf elterliche Pflege und Erziehung aus Artikel 6. „Standesämter und Gerichte müssen die aktuelle Regelung zur Eltern-Kind-Zuordnung diskriminierungsfrei auf alle Ehepaare anwenden – also auch, wenn das zweite Elternteil kein Mann ist.“

In Deutschland wachsen zehntausende Kinder in Familien mit lesbischen, schwulen, bi-, trans*- und intergeschlechtlichen Eltern auf. „Die Liebe und das Staunen über unsere Tochter treibt uns an“, sagt Gesa C. Teichert-Akkermann. „Wir wollen für Paula und alle anderen Kinder in Regenbogenfamilien Gerechtigkeit erkämpfen.“ Gesa und Verena Akkermann haben nun das Standesamt Hannover aufgefordert, die Geburtsurkunde von Paula zu korrigieren. Sollte diesem Antrag nicht stattgegeben werden, wird das Paar vor dem Familiengericht in Hannover die Berichtigung der Urkunde einfordern. Parallel läuft vor dem Familiengericht in Hildesheim ein Verfahren auf Feststellung, dass Verena Akkermann als Mit-Mutter des Kindes anzusehen ist.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte wendet sich gegen die Diskriminierung nicht-heterosexueller Eltern und koordiniert mehrere Gerichtsverfahren queerer Familien. Die strategischen Prozesse haben das Ziel, gleiche Rechte für alle Eltern und ihre Kinder durchzusetzen. „Der Gesetzgeber hat es nach der Einführung der Ehe für alle bislang versäumt, Folgereglungen zur rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung zu treffen“, sagt Lea Beckmann. „Für Familien besteht dadurch eine große Unsicherheit. Zusammen mit Betroffenen wie der Familie Akkermann wollen wir Grundsatzurteile erstreiten, die den Bundestag verpflichtet, nachzubessern und das Abstammungsrecht zu reformieren.“

Weitere Informationen zum Fall finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/elternschaft

Fragen und Antworten zur rechtlichen Anerkennung der Elternschaft bei nicht-heterosexuellen Paaren finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/faq-elternschaft/

Ein Interview mit Familie Akkermann zur Geburt ihrer Tochter und den weiteren Schritten finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/interview-elternschaft

Die Juristin und Verfahrenskoordinatorin Lea Beckmann sowie nach Absprache Verena und Gesa Ackermann stehen für Gespräche zur Verfügung.

Bei An- und Rückfragen wenden Sie sich an:
Daniela Turß, presse@freiheitsrechte.org,
Tel. 030/549 08 10 55 oder 0175/610 2896

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, um die Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger*innen mit exzellenten Jurist*innen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen.

Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Hessische Straße 10, D-10115 Berlin
Vertreten durch den Vorstand: Dr. Ulf Buermeyer, Dr. Boris Burghardt, Prof. Dr. Nora Markard.
Secretary General: Malte Spitz

Rechtliche Hinweise: https://freiheitsrechte.org/impressum/

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