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Trotz Corona-Krise: Keine generellen Versammlungsverbote

Berlin, 16. April 2020 – Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu einem generellen Versammlungsverbot in der Corona-Krise erklärt Pauline Weller, Juristin und Projektkoordinatorin der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF): „Das Bundesverfassungsgericht hat heute klargestellt, dass Versammlungen auch während der Corona-Krise zu ermöglichen sind. Diese Entscheidung ist weit über den Einzelfall hinaus von Bedeutung und entspricht unserer Forderung nach verhältnismäßigen Entscheidungen der Versammlungsbehörden.“

Das BVerfG gab einem Eilantrag der Veranstalter*innen einer Demonstration unter dem Motto „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“ statt. Es forderte die Stadt Gießen auf, die angemeldete Demonstration „nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit“ neu zu bewerten und unter Erteilung von Auflagen gegebenenfalls zu ermöglichen.

In einer von Greenpeace e.V. in Auftrag gegebenen Kurzstudie zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Versammlungsfreiheit stellt die GFF fest: Gerade jetzt braucht die Demokratie zivilgesellschaftliche Intervention in Form von friedlichem Protest. Grundrechte dürfen nicht stärker als unbedingt nötig beschränkt werden. Das unterstreicht nun auch das BVerfG klar. „Wir freuen uns über das eindeutige Signal des Gerichts. Versammlungen, bei denen die Infektionsgefahr nicht größer als bei anderen Bewegungen des Alltags ist, müssen geschützt werden. Es kommt also auf geeignete Auflagen an, beispielsweise die begrenzte Anzahl an Teilnehmer*innen, Abstandsgebote und Atemschutz“, sagt Weller.

Die grundsätzlichen Versammlungsverbote einiger Bundesländer, die nur in einzelnen Fällen Genehmigungen vorsehen, sind mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Demonstrationen müssen angemeldet werden, einer Genehmigungspflicht unterliegen sie nicht. „Die Landesgesetzgeber sollten die durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützten Versammlungen von den Verboten zur Corona-Eindämmung ausnehmen und im Einzelfall die Infektionsgefahr im Lichte der geltenden Auflagen prüfen“, sagt Weller.

Die GFF-Kurzstudie zur Lage der Versammlungsfreiheit sowie Informationen über das Monitoring-Projekt „Corona und Zivilgesellschaft in Deutschland“ finden Sie hier.

Das GFF-Online-FAQ „Corona und Grundrechten“ finden Sie hier.

Weitere Informationen über die GFF finden Sie unter:

Bei Rückfragen an die GFF wenden Sie sich an:
Daniela Turß, ,
Tel. 030/549 08 10 55 oder 0175/610 2896

Bei Rückfragen an Greenpeace wenden Sie sich an:
Anna von Gall, Tel. 0151/72934768
Ildiko Mannsperger, Pressesprecherin, Tel. 0170-7340936

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