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Demokratie und Grundrechte
Art. 5

E-Lending: Teilhabe an Bildung und Kultur braucht starke digitale Bibliotheken

In dieser Studie zu E-Lending beleuchten die Autorinnen Prof. Dr. Katharina de la Durantaye und Franziska Herrmann die Probleme rund um die elektronische Ausleihe und zeigen, wie Bibliotheken in ihrer digitalen Rolle gestärkt werden können.

Seit Jahrhunderten sind Bibliotheken zentrale Orte, an denen Kultur und Wissen für die Gesellschaft gesichert und zur Verfügung gestellt werden. Im Zuge der Digitalisierung wandelt sich die Art und Weise, wie sie dieser Aufgabe nachkommen können. In ihrem digitalen Wandel sind Bibliotheken allerdings durch den gegenwärtigen Rechtsrahmen eingeschränkt. Unsere am 6. Dezember erschienene Studie, verfasst von Prof. Dr. Katharina de la Durantaye und Franziska Herrmann, zeigt die Probleme des gegenwärtigen E-Lending-Regimes in Deutschland auf und den gesellschaftlichen Mehrwert, der dadurch verwehrt bleibt. Die Autorinnen unterbreiten zudem konkrete Normenvorschläge, die Bibliotheken in ihrem digitalen Auftrag stärken würden.

Während Bibliotheken physische Bücher problemlos erwerben und verleihen dürfen, gilt für digitale Bücher in Deutschland eine andere, restriktive Regelung, die von der europäischen Gesetzgebung abweicht. Für das E-Lending sind Bibliotheken gezwungen, Lizenzen auszuhandeln. Dies geschieht über Vermittler (sogenannte Aggregatoren). Die Bibliotheken sind in einer schwächeren Verhandlungsposition, was sich im Angebot niederschlägt. Viele Titel sind für den Verleih unzugänglich; Bestseller können erst nach Sperrfristen von bis zu einem Jahr oder sogar länger angeboten werden. Außerdem sind die Kosten für das E-Lending weitaus höher als für den Verleih physischer Bücher; rund 30 % der Kosten gehen allein als Provision an die Aggregatoren. Diese Lizenzierungspraktiken beeinträchtigen das E-Lending-System in Deutschland erheblich und schwächen die Bibliotheken in ihrer Funktion als Wissensvermittler. „Die derzeitige Praxis widerspricht dem Anspruch einer gerechten Teilhabe an Bildung und Kultur in einem Sozialstaat,“ sagen Prof. Dr. Katharina de la Durantaye und Franziska Herrmann.

Mit zunehmender Digitalisierung werden Bildungs- und Kulturangebote verstärkt digital konsumiert. Bereits mehr als ein Drittel der Deutschen (36 %) lesen eBooks; bei den unter-30-jährigen beträgt dieser Anteil sogar 50 %. Um auch im digitalen Zeitalter eine zentrale Rolle zu spielen, müssen Bibliotheken befähigt werden, ein attraktives digitales Angebot bereitzustellen.

Dabei geht es nicht nur darum, den traditionellen Auftrag der Bibliotheken aufrechtzuerhalten. In Zeiten der Angst vor Desinformation könnten digitale Bibliotheken als Quellen zuverlässigen Wissens dienen. Prof. Dr. Katharina de la Durantaye und Franziska Herrmann argumentieren schlüssig, dass das E-Lending die gesellschaftliche Teilhabe fördern würde. eBooks bieten zahlreiche Funktionen, die Menschen mit Behinderungen unterstützen können. Übersetzungsfunktionen helfen zudem beim Spracherwerb und digitaler Verleih eröffnet auch in ländlichen Regionen einen Zugang zu Bibliotheken. Ein klarer Rechtsrahmen könnte diese Chancen der digitalen Bibliothek aktivieren.

"Die Rechtslage in Deutschland ist komplizierter, als sie sein müsste", sagt Franziska Hermann. Die Studie beleuchtet die Schwächen der aktuellen Rechtslage und schlägt konkrete Reformen vor. Die Autorinnen empfehlen, Bibliotheken das Recht einzuräumen, Lizenzen zu fairen Bedingungen von Verlagen zu erwerben. Zudem plädieren sie für eine Schrankenregelung, die es Bibliotheken ermöglicht, nicht als eBook erschienene Werke zu digitalisieren und für den Verleih anzubieten. Um dem berechtigten Interesse der Verfasser*innen von Büchern nachzukommen, empfehlen die Autorinnen Mindestausleihfristen im ersten Jahr. Hierdurch könnte der Absatzmarkt für neu erscheinende Bücher gesichert werden. Zudem könnten eBooks auch über die Bibliothekstantieme vergütet werden, die zusätzlich zu den Lizenzeinnahmen eine weitere Vergütung nach Nutzungsintensität sicherstellt. Um das Aushandeln der Lizenzen zu vereinfachen, sowie um das Erstellen von Digitalisaten effizient auszugestalten, sollten die Aufgaben bei einer zentralen Bibliothek gebündelt werden.

Die Studie liefert einen zentralen Beitrag zur gegenwärtigen Debatte rund um das E-Lending. Abseits rein wirtschaftlicher Kalkulationen muss die gesellschaftliche Rolle und ihr Mehrwert anerkannt werden und für eine digitalisierte Zukunft gestärkt werden. Wir nehmen die Studie zum Anlass, uns für eine faire Regelung des E-Lendings in der kommenden Legislaturperiode einzusetzen.

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