
Open Data: Staatliche Informationen gehören der Öffentlichkeit
Staatliche Informationen gehören allen und müssen z.B. für die Forschung oder journalistische Zwecke frei weiterverwendet werden dürfen. Dass darauf auch ein Anspruch besteht, wollen wir jetzt vor Gericht erstmals klären.
Der Jahresbericht der Bundespolizei von 2023 ist online frei verfügbar. Trotzdem hat die Behörde sich „alle Rechte vorbehalten“ und damit jede Form der Weiterverwendung, zum Beispiel für journalistische Zwecke oder die Forschung, an eine schriftliche Erlaubnis geknüpft.
Unser Kläger und Open-Data-Experte hat diese schriftliche Erlaubnis beantragt – mit einem Antrag auf eine freie Lizenz. Er wollte Informationen aus dem Jahresbericht für Wikipedia-Artikel und Fotos für das Medienarchiv Wikimedia Commons nutzen. Die Antwort der Bundespolizei: Ablehnung per Bescheid. Gegen diesen Bescheid haben wir zunächst Widerspruch eingelegt und nun Klage eingereicht.
Staatliche Informationen sind von politischer Relevanz
Der Jahresbericht enthält politisch relevante Informationen, etwa zur Zahl und Art erfasster Straftaten, Auslandseinsätzen oder den umstrittenen Binnengrenzkontrollen. Diese Informationen sind zentral für eine informierte Öffentlichkeit, journalistische Arbeit, wissenschaftliche Forschung und zivilgesellschaftliches Engagement.
Wenn staatliche Stellen ihre Veröffentlichungen rechtlich abschotten, wird öffentliche Kritik und Kontrolle verhindert. Das schadet nicht nur der Demokratie, sondern gefährdet die Informations-, Wissenschafts-, Presse- und Berufsfreiheit.
Rechtlicher Anspruch auf Open-Data
Die Open-Data-Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet Mitgliedstaaten dazu, staatlich erhobene Daten frei nutzbar zu machen. Deutschland hat diese Richtlinie durch das Datennutzungsgesetz (DNG) umgesetzt. Nach § 4 DNG dürfen staatlich veröffentlichte Daten für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke genutzt werden – ein „alle Rechte vorbehalten“ steht dem entgegen. Zudem erlaubt Artikel 4 der Open-Data-Richtlinie ausdrücklich, Anträge auf freie Nutzung zu stellen. Diese Möglichkeit wurde im deutschen Recht jedoch nicht vollständig abgebildet. Deshalb leiten wir den Anspruch im Verfahren über eine richtlinienkonforme Auslegung des DNG ab.
Wir wollen rechtlich klären lassen, dass jede Person einen konkreten Anspruch auf die freie Nutzung staatlich veröffentlichter Informationen hat – ohne besonderen Verwendungszweck. Damit schaffen wir einen Präzedenzfall für Open-Data in Deutschland. Unser Ziel ist ein Urteil, das klarstellt: Informationen, die von staatlicher Stelle online veröffentlicht werden, müssen bedingungslos frei nutzbar sein. Ist dies nicht der Fall, besteht ein Anspruch darauf, dass die freie Nutzung ermöglicht wird. Vertreten wird der Kläger durch die Kanzlei KM8 aus Berlin.