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gleiche Rechte und soziale Teilhabe
Art. 1, 20

Mit der Bezahlkarte an den Rand des Minimums

Eine Bezahlkarte, die restriktive Beschränkungen etwa im Bereich Bargeldabhebungen, Onlineeinkäufen und Überweisungen vorsieht, gefährdet das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum schutzsuchender Menschen. Gemeinsam mit PRO ASYL gehen wir im Eilverfahren gegen die ersten Bezahlkartenregelungen vor und verzeichnen einen wegweisenden Erfolg vor dem Hamburger Sozialgericht.

Die GFF ist gemeinsam mit PRO ASYL vor dem Sozialgericht Hamburg ein erster Etappensieg gegen die restriktiven Bezahlkartenregelungen gelungen. Mit einer schutzsuchenden Familie haben wir unter anderem gegen die pauschale Bargeldobergrenze und gegen die Einzahlung von Schwangerschaftsmehrbedarf auf die Bezahlkarte ohne Anhebung der Bargeldobergrenze im Eilverfahren geklagt. Das Sozialgericht bestätigte im Juli 2024, dass die pauschale Festsetzung auf 50 Euro Bargeld ohne Berücksichtigung der persönlichen und örtlichen Umstände der Betroffenen rechtswidrig ist. Damit gelingt dem Bündnis ein wichtiger Schritt im Kampf für schutzsuchende Menschen, für die das menschenwürdige Existenzminimum auf dem Spiel steht.
Lena Frerichs

Lena Frerichs

Verfahrenskoordinatorin und Juristin

Auf eine Bezahlkarte gebuchte existenzsichernde Leistungen müssen sich an den konkreten Bedürfnissen und Umständen des Einzelfalls orientieren. Eine Mammutaufgabe für die Verwaltung – aber unabdingbar zur Wahrung der Grundrechte.

Entscheidung erteilt restriktiver Bezahlkarteregelung eine Absage

Hamburg startete im Februar 2024 als erstes Bundesland mit der Bezahlkarte in Form der Hamburger SocialCard. Der klagenden dreiköpfigen Familie, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Hamburg wohnt, stehen seit Einführung der Bezahlkarte pauschal 110 Euro zur Verfügung, die sie bisher von der Bezahlkarte abheben konnte. Mit diesem Betrag können die schwangere Antragstellerin, ihr Kleinkind und ihr Mann nicht die nötigen lebensnotwendigen Einkäufe tätigen, die Bargeld erfordern. Das Sozialgericht Hamburg erklärte diese Festsetzung für rechtswidrig. Das Gericht spricht der Familie zunächst einen Bargeldbetrag von knapp 270 Euro zu.

Das Hamburger Amt für Migration kann gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Beschwerde einlegen.

Die GFF und PRO ASYL zielen derzeit mit mehreren Klagen darauf ab, die Einführung von restriktiv ausgestalteten Bezahlkarte zu stoppen, weil sie Grundrechte von Geflüchteten verletzen.

Wegweisendes Urteil für weitere Verwaltungspraxis

Bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Bundesländer auf die einheitliche Einführung einer Bezahlkarte verständigt. Mit Beschluss der Ministerpräsident*innenkonferenz im Juni dieses Jahres einigten sich die Bundesländer auf eine Bargeldobergrenze von 50 Euro. Mit der Entscheidung des Sozialgerichts ist klar: das ist rechtswidrig. In der Verwaltungspraxis darf eine Festlegung der Bargeldobergrenze sich nicht ohne Prüfung des Einzelfalles am empfehlenden Beschluss der Ministerpräsident*innenkonferenz orientieren.

Voller Grundrechtsschutz für Geflüchtete

Die Verfahren reihen sich in unseren Einsatz für menschenwürdige Lebensbedingungen für Geflüchtete ein. Regelungen, die Grundrechte von Betroffenen verletzten, um migrationspolitische Ziele zu erreichen, sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Team der Gesellschaft für Freiheitsrechte

Freedom needs fighters

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