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Hammer mit Waage im Hintergrund Basanta Mondal, Pixabay
gleiche Rechte und soziale Teilhabe
Art. 19

Recht effektiv – Für gleichen Zugang zum Recht

Wir unterstützen zivilgesellschaftliche Projekte. Dafür stellen wir finanzielle Mittel und unsere juristische Expertise zur Verfügung. Das Ziel von „Recht effektiv“ ist, den effektiven Zugang zum Recht für alle Menschen zu stärken.

Obdachlose Menschen werden aus öffentlichen Parks vertrieben. Geflüchtete Kinder warten monatelang auf einen Schulplatz. Armen Menschen werden ihre Sozialleistungen gekürzt. Zu oft passiert das, obwohl das Vorgehen rechtswidrig ist und die Grundrechte der Betroffenen verletzt. Denn oft kennen die Betroffenen ihre Rechte nicht oder können sich rechtlich nicht dagegen wehren. Häufig fehlen Informationen und die finanziellen Mittel, um ihre Rechte durchzusetzen. Zusätzliche Hindernisse wie Sprachbarrieren, bürokratische Hürden und die Erfahrung von Diskriminierung verstärken diese Ungleichheit.

Hier setzt „Recht effektiv“ an: Die GFF fördert Projekte zivilgesellschaftlicher Organisationen, die diese strukturellen Rechtsschutzlücken adressieren, mit innovativen Lösungsansätzen arbeiten und daran mitwirken, dass vulnerable Gruppen zu ihrem Recht kommen.

Dies kann auf verschiedene Weise passieren, beispielsweise durch die Dokumentation von Rechtsverletzungen, die Aufklärung und Mobilisierung von Betroffenen oder die Vorbereitung und Durchführung strategischer Klagen.

Welche Rolle hat die GFF bei „Recht effektiv“?

Mit „Recht effektiv“ will die GFF die Expertise aus unterschiedlichen Bereichen der Zivilgesellschaft zusammenführen, um langfristige Lösungen für Lücken im Rechtsschutz zu finden. Dafür sucht die GFF zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich über Einzelfallhilfe hinaus gezielt für den Abbau von Rechtsschutzdefiziten einsetzen wollen und hierfür Lösungsansätze wählen, die den Rechtsschutz strukturell verbessern wollen. Aus diesen Projekten kann sich auch die Möglichkeit einer strategischen Klage vor Gericht ergeben, bei der die GFF mit ihrem juristischen Know-How zur Seite steht.

Die GFF unterstützt die Projekte durch:

  • Finanzielle Förderung
  • Beratung zur strategischen Umsetzung der geförderten Projekte
  • Juristische Expertise zur Identifikation von Rechtsfragen

Im Falle strategischer Prozessführung werden die aufgedeckten strukturellen Missstände, zum Beispiel eine wiederkehrende rechtswidrige Behördenpraxis, anhand eines exemplarischen Falls mit Unterstützung der GFF gezielt vor Gericht gebracht. Das Ziel ist, eine Grundsatzentscheidung zu erstreiten, von der alle Betroffenen profitieren. Begleitet werden die Verfahren durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, die diese strukturellen Missstände aufzeigt, konkret veranschaulicht und die damit einhergehenden Rechtsverletzungen greifbar macht.

Welche Projekte werden mit „Recht effektiv“ gefördert?

Mit einer Förderung durch „Recht effektiv“ sollen Projekte unterstützt werden, die auf innovative Weise den Zugang zum Recht stärken. Dazu gehören neben der strategischen Prozessführung auch vorgelagerte Aktivitäten insbesondere die Aufklärung, Beratung und Mobilisierung von Betroffenen. Das kann mit einer weiterentwickelten Rechtsberatung wie durch Law Clinics, Informations- und Schulungsangebote mit Infobussen oder auch digitale Infrastrukturen in Form von Beratungsapps, Chatbots oder andere Tools für automatisierte Beschwerdemöglichkeiten geschehen. Diese Instrumente können die systematische Erfassung von Rechtsverletzungen stärken und so strukturelle Rechtsschutzlücken sichtbar machen.

Im Detail werden Projekte gefördert:

  • die der Rechtsmobilisierung dienen (zum Beispiel Schulungen, Workshops oder digitale Plattformen/Apps, die Betroffene über ihre Rechte aufklären)
  • die der Rechtsdurchsetzung dienen (zum Beispiel die Identifikation wiederkehrender Rechtsverletzungen z.B. durch Meldestellen oder systematische Erfassung)
  • die strategische Prozessführung vorbereiten und begleiten (zum Beispiel die Suche nach geeigneten Kläger*innen und ihre Begleitung während strategischer Klageverfahren).

Die Förderung kann sowohl für Personal- als auch für Sachkosten beantragt werden. Nicht gefördert werden Konferenzen, kulturelle Projekte, Fellowships o.ä.

Wie lange und in welcher Höhe ist eine Förderung mit „Recht effektiv“ möglich?

Die Förderung pro Projekt liegt zwischen 35.000 und 75.000 Euro. Förderprojekte können jederzeit beginnen und enden spätestens mit dem Ende des Projektzeitraums von „Recht effektiv“ im Juni 2028.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Die Förderung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Freistellungsbescheid erforderlich)
  • Enge Zusammenarbeit mit marginalisierten Gruppen oder von diesen getragen
  • Projektidee mit Fokus auf Rechtsmobilisierung oder Rechtsdurchsetzung, ggf. durch strategische Prozessführung
  • Ausreichende Kapazitäten zur Umsetzung des Projekts oder klare Planung zur Schaffung dieser Kapazitäten

Jetzt bewerben

Interessierte Organisationen schicken eine kurze Beschreibung ihrer Projektidee per E-Mail an:

rechteffektiv (at) freiheitsrechte (dot) org

Wir schauen uns die Idee an und melden uns für das weitere Antragsverfahren. Es gibt keine festen Bewerbungsfristen. Um in dem Projektzeitraum früh erste Förderungen vergeben zu können, freuen wir uns zum Projektstart über die Einreichung von Projektideen bis zum 30. Juni 2025.

Das Projekt „Recht effektiv“ wird gefördert durch die Stiftung Mercator.

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