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gleiche Rechte und soziale Teilhabe
Art. 1, 20

UN prüfen soziale Rechte in Deutschland

In Deutschland gibt es gravierende Mängel bei der Gewährleistung der Menschenrechte auf Bildung, Wohnen und soziale Absicherung. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat gemeinsam mit anderen Organisationen beim zuständigen UN-Ausschuss vier Stellungnahmen eingereicht

Die Vereinten Nationen untersuchen aktuell, wie gut Deutschland soziale Menschenrechte gewährleistet, darunter das Recht auf Bildung, auf Wohnen und auf soziale Sicherheit. Deutschland hat sich mit der Ratifikation des UN-Sozialpakts zur Umsetzung dieser Rechte verpflichtet und muss alle fünf Jahre vor dem Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Rechenschaft ablegen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt den Ausschuss dabei, sich ein Urteil zu bilden und zeigt auf, wo es Verbesserungsbedarf gibt.

Wie prüfen die UN die Lage der Menschenrechte in Deutschland?

In einem regelmäßigen Berichtsverfahren für alle Vertragsstaaten muss die Bundesregierung den UN erklären, wie sie den UN-Sozialpakt umsetzt. Dafür untersucht der Ausschuss den Bericht der Bundesregierung mithilfe eines Fragenkatalogs, der sogenannten List of Issues. Auf diese kritischen Punkte einigen sich die UN bis Herbst 2025. Ein Jahr später trifft sich der Ausschuss in Genf und veröffentlicht seine Abschließenden Bemerkungen. Darin stehen die wichtigsten Kritikpunkte und Empfehlungen zur besseren Umsetzung des UN-Sozialpakts.

Um bewerten zu können, inwieweit Deutschland seine menschenrechtlichen Pflichten erfüllt, braucht der Ausschuss Informationen aus der Zivilgesellschaft. Bis zum 30. Juni 2025 konnten Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Gewerkschaften und andere Gruppen ihre Informationen zur List of Issues beitragen. 2026 veröffentlichen die GFF und weitere Organisationen dann Schattenberichte mit ergänzenden Informationen.

Wo muss die Bundesregierung bei sozialen Rechten nachbessern?

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat mit anderen Organisationen am 30. Juni 2025 Stellungnahmen zur List of Issues eingereicht:

  • Recht auf Bildung: Mit dem Berliner Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), dem Berliner Bündnis Schulische Inklusion, der Lebenshilfe Berlin e.V. und ADAS, der Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Berliner Schulen haben wir eine Stellungnahme zum Recht auf Bildung eingereicht. Ein Fokus liegt dabei auf dem chancengleichen Zugang zu Bildung, fehlenden Lehrkräften und einer unzureichenden Ausstattung an Schulen. Der unterfinanzierte Bildungsbereich trifft besonders ohnehin benachteiligte Schüler*innen, etwa Kinder mit Behinderungen oder Kinder von Eltern ohne Bildungsabschluss. Allein in Berlin gehen 2.300 bis 2.800 Kinder mit Förderbedarf nicht oder nur teilweise zur Schule, weil die Schulen zu schlecht ausgestattet sind.
  • Recht auf Wohnen: Mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) haben wir eine Einreichung zum Recht auf Wohnen gemacht. In Deutschland sind über eine halbe Million Menschen wohnungslos. Rund 50.000 von ihnen leben auf der Straße. Dabei will die Bundesregierung Wohnungslosigkeit bis 2030 beenden. Bezahlbarer Wohnraum fehlt und die Zahl der Sozialwohnungen nimmt immer weiter ab. Menschen sind nicht ausreichend vor den rasant steigenden Mieten und dem Verlust ihrer Wohnung geschützt.
  • Gerechte Steuern: Mit dem Netzwerk Steuergerechtigkeit haben wir eine Stellungnahme zur Steuerpolitik in Deutschland eingereicht. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, so viel verfügbare Ressourcen wie möglich zu mobilisieren, um soziale Menschenrechte zu gewährleisten. Dazu gehört auch eine angemessene Besteuerung von Vermögen und Erbschaften. In Deutschland gibt es aber keinerlei Vermögenssteuer und große Erbschaften werden de facto kaum besteuert. Stattdessen macht die Mehrwertsteuer einen hohen Anteil der staatlichen Einnahmen aus und belastet vor allem Menschen mit geringeren Einkommen.
  • Weitere Rechte: Mit dem Forum Menschenrechte – einem Netzwerk von über 50 deutschen NGOs – haben wir eine umfassende Stellungnahme eingereicht, die unter anderem zahlreiche Lücken bei der sozialen Versorgung von Geflüchteten aufzeigt. Daneben geht es um die zunehmend prekäre Situation von Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger*innen in Deutschland. Selbst der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kommt zu dem Schluss: Der Regelsatz ist zu niedrig, um sich eine ausgewogene und gesunde Ernährung zu leisten.
  • Versorgung Geflüchteter: Gemeinsam mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.), Ärzte der Welt e.V. und PRO ASYL haben wir eine gemeinsame Stellungnahme zur unzureichenden Versorgung geflüchteter Menschen in Deutschland eingereicht. Darin kritisieren wir unter anderem, dass Geflüchtete nur eine sehr eingeschränkte Gesundheitsversorgung erhalten und Menschen ohne Papiere gar keinen Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Auch die oftmals unwürdige Unterbringung Geflüchteter in abgeschotteten Massenunterkünften steht im Fokus.

Deutschland muss seine Bilanz bei sozialen Menschenrechten dringend verbessern. Etwa 18 Prozent der Einwohner*innen leben unter der Armutsgrenze. Für viele Menschen sind grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf Bildung, eine Unterkunft oder eine angemessene Gesundheitsversorgung nicht gewährleistet. Die Bundesregierung hat jetzt die Gelegenheit gegenzusteuern und die Menschenrechte zu schützen, zu denen sie sich im UN-Sozialpakt ausdrücklich verpflichtet hat.

Die Arbeit der Gesellschaft für Freiheitsrechte zum UN-Sozialpakt wird unterstützt durch die Robert-Bosch-Stiftung.

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