Wissenschaftliche Grundlage für die Debatte um ein AfD-Verbot: GFF schreibt umfassendes Gutachten
Berlin, 30. Januar 2025 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) will in einem umfassenden Gutachten die Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD klären. Ziel des Projektes, für das die GFF zu Spenden aufruft, ist es, die Voraussetzungen für ein Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes wissenschaftlich fundiert und ergebnisoffen zu prüfen. Damit strebt die GFF eine Klärung der Frage an, ob ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht, die AfD zu verbieten, Aussicht auf Erfolg hätte. Aus Sicht der GFF hat die bisherige Unsicherheit in dieser Frage eine rationale Diskussion über das Für und Wider eines Parteiverbotsverfahrens sehr erschwert.
„Die Schwelle für ein Parteiverbot ist im Grundgesetz bewusst sehr hoch gesetzt“, betont Bijan Moini, Legal Director der GFF. „Bislang wird viel gemutmaßt, ob die AfD diese Schwelle erreicht. Wir brauchen für die öffentliche Diskussion endlich eine wissenschaftlich fundierte und vor allem belastbare Grundlage.“
Seit geraumer Zeit wird in Politik und Gesellschaft kontrovers diskutiert, ob die AfD eine ernsthafte Bedrohung für die Demokratie in Deutschland und für die Grundrechte darstellt und ob ein Antrag auf Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht zielführend und erfolgversprechend wäre. Bisherige Expertisen, Gutachten und Stellungnahmen konnten diese Frage mit Blick auf die Komplexität nicht hinreichend aufklären. Mehrere Bundestagsabgeordnete wie der ehemalige Ostbeauftragte der Bundesregierung Marco Wanderwitz arbeiteten auf eine Abstimmung des Bundestags für einen Verbotsantrag hin – letztlich müssen diese Bemühungen als gescheitert gelten: aus Zeitgründen wird es nicht mehr zur notwendigen Abstimmung im Innenausschuss kommen, und die erforderliche Mehrheit ist nicht in Sicht.
Das Gutachten soll erstmals die mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD umfassend und tiefgehend prüfen und dazu alle verfügbaren tatsächlichen Informationen am Maßstab der Kriterien des Bundesverfassungsgerichts bewerten. „Diese Frage gehört geklärt“, betont Malte Spitz, Generalsekretär der GFF. „Weil aus dem politischen Raum hierzu keine Initiative erfolgt, nehmen wir diese riesige Herausforderung an. Wir werden sie verantwortungsvoll und nach höchsten Standards angehen.“
Dazu wird die GFF ein interdisziplinäres Team aus Jurist*innen und Expert*innen für Rechtsextremismus aufbauen. Eine Begutachtung der Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD würde auch noch für weitere gesellschaftliche Debatten dienliche Impulse liefern, wie etwa das Parlamentsrecht, das Waffen- und Beamtenrecht oder das Gemeinnützigkeitsrecht sowie Fragen der öffentlichen Förderung.
Mit ihrer besonderen verfassungsrechtlichen Expertise möchte die GFF mit diesem Gutachten eine neue Grundlage für politische und rechtliche Entscheidungen schaffen. Die Organisationen Campact, Volksverpetzer, innn.it, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Postmigrantischer Jurist*innenbund, FragDenStaat und Bleibt stabil unterstützen das Anliegen der GFF und rufen ebenfalls dazu auf zu spenden.
Das Ergebnis des Gutachtens soll von unabhängigen Expert*innen überprüft und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Weitere Informationen zum geplanten Gutachten finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/afd-gutachten
Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Dr. Maria Scharlau
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